Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht zu Veröffentlichung des Baulückenkatasters gemäß § 200 (3) BauGB zu veröffentlichen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baulückenkataster nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu veröffentlichen.

 


Ratsmitglied Rauch ist ab Mitte dieses Tagesordnungspunktes nicht mehr anwesend.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und Frau Bieg erläutert Inhalte und Umsetzung des Flächenentwicklungskonzeptes, vor allem in Bezug auf die Erstellung des Baulückenkatasters.

Die Präsentation wird den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Burkei gibt Frau Bieg an, es gebe auf Basis des Landesrechtes bereits die Möglichkeit, über das Katasteramt oder die entsprechende Außenstelle den Namen eines Eigentümers eines leerstehenden Grundstückes in Erfahrung zu bringen. Dieses System sei durch rechtliche Grundlagen abgesichert und bleibe auch weiterhin bestehen.

 

Ratsmitglied Moulin ist der Meinung, dass die Einrichtung eines solchen Katasters für potentielle Bauherren eine Erleichterung darstelle, da die Suche nach Bauplätzen so wesentlich einfacher sei.

 

Ratsmitglied Rimbrecht möchte wissen, was mit den zur Belüftung/Klimatisierung der Stadt freizuhaltenden Flächen sei, die deshalb nicht bebaut werden können.

Frau Bieg erläutert, dass im Kataster nur Flächen aufgelistet werden, die im Flächennutzungsplan als Wohn- oder Mischbauflächen in deklariert sind. Bei den von ihm genannten Flächen handele es sich hingegen um ausgewiesene Grünflächen.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider hält das Kataster für sinnvoll, allerdings müsse die Aktualität stets gewährleistet sein. Er regt an, auf der Internetseite der Stadt eine Möglichkeit für Bürger/innen zu schaffen, selbstständig Leerstände einpflegen zu können.

Frau Bieg erklärt, dass Leerstände durch das Bauamt nicht kontrolliert und somit auch nicht erfasst werden können. Allerdings werden genehmigte Bauanträge von der Vermessungsabteilung der Stadtwerke laufend in das System eingearbeitet, sodass das Bauamt die entsprechenden Flächen als Baulücken aus dem Kataster entfernen kann.  Darüber hinaus müsse für das Land müsse ohnehin regelmäßig eine aktuelle Bestandserhebung vorgenommen werden.

Insgesamt sei es zwar aufwendig, das Verzeichnis zu erstellen, zu pflegen und laufend aktuell zu halten, bezüglich der Beantwortung von Bürgeranfragen und der Nutzerfreundlichkeit sieht sie die Erstellung eines Baulückenkatasters allerdings als vorteilhaft an. 

 

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 33 Ratsmitglieder teil.

 

 

 

Verteiler:

Amt 60