Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des o.g. Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:

  1. Das vorliegende Flächenentwicklungskonzept wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept in Form der Flächenbewertung fortzuführen und die Umsetzungsmaßnahmen zur Aktivierung der Wohnbauflächen im Innenbereich vorzubereiten.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0713/2017.

 

Er lobt ausdrücklich die Arbeit von Frau Bieg (Abteilung Stadtplanung) um die Erstellung eines Flächenentwicklungskonzeptes gem. § 200 BauGB. Er bittet Frau Bieg um weitere Ausführungen.

 

Frau Bieg berichtet, dass ein erster Entwurf des Flächenentwicklungskonzeptes im Bau- und Umweltausschuss im September 2010 vorgestellt wurde. Der nun vorliegende Entwurf des Flächenentwicklungskonzeptes wurde entsprechend aktualisiert. Der Inhalt des Flächenentwicklungskonzeptes sei: der demographische Wandel und die rechtlichen Vorgaben, Ziele des Flächenentwicklungskonzeptes, Bevölkerungsstatistiken, Wohnbauflächenbedarf (bisher), derzeitige Baugebietsbereitstellung (künftig), Flächenpotentiale (Kategorien, Pläne, Flächenbilanzen), weiteres Vorgehen/Umsetzungsstrategien: Leitlinien, Umsetzungsstrategien nach Flächenkategorie, Baulückenkataster.

 

Frau Bieg erläutert anhand einer Präsentation die Bevölkerungsvorausberechnungen, die Lagepläne (Wohnbauflächenpotentiale von Zweibrücken Innenstadt und den Vororten) mit Unterteilung in Nachverdichtungsflächen, Baulücken, Innenentwicklungsflächen, Abrundungsflächen und Außenpotentiale mit jeweilige Angaben in Flächenanzahl und Größe in ha (1 ha = entspricht einer Fläche von 10.000 m²).

 

Die Anzahl der Baulücken betrage im gesamten Stadtgebiet 484. Die Gesamtfläche der Wohnbauflächenpotentiale belaufe sich auf 105,06 ha (davon Innenbereich 66,38 ha). Die maximale Wohnbauflächenausweisung gemäß ROP Westpfalz (ROP = Regionaler Raumordnungsplan) betrage für die Jahre 2010 – 2020 25,9 ha. Davon seien bereits 18 ha ausgewiesen worden. Somit verbliebe noch ein Rest von 8 ha bis 2020. Frau Bieg schätzt, dass der tatsächliche Flächenbedarf unter dem Maximalwert liegen werde. Zudem wären genügend Flächen im Innenbereich vorhanden. Zusätzlich zu den Neuausweisungen von Neubaugebieten kann durch die Schließung von Baulücken oder die Nutzung von Leerstände eine Bedarfsdeckung erreicht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man aber keine Daten über mögliche Leerstände bekommen. Wohnbaubedarf könne auch über Abriss und Neubau von Gebäuden gedeckt werden.

 

Die Leitlinien für die künftige Stadtentwicklungspolitik seien: die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Fortführung und Ausbau des Flächenmanagements, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, bedarfsgerechte Ausweisung von Bauland bzw. Herstellung von Wohnungen.

 

Die Umsetzungsstrategien der größeren Innenentwicklungsflächen seien eine ausführliche Eignungsbewertung, die Erstellung einer Prioritätenliste, eine eventuelle Investorensuche, Schaffung von Baurecht sowie die Umlegung und Erschließung.

 

(Protokollanmerkung: Die Erläuterungen zum Baulückenkataster sind im nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 „Erstellung eines Baulückenkatasters gemäß § 200 BauGB“ dargestellt.

 

Die Umsetzungsstrategien der Nachverdichtungsflächen erfordern eine Anpassung bzw. Neufassung der geltenden Bebauungspläne. Hier führt Frau Bieg insbesondere die Kleinsiedlungsgebiete (große Grundstücke, kleine Häuser) z. B. Galgenbergsiedlung an.

 

Die Umsetzungsstrategien bei den Flächenpotentialen im Außenbereich (Ortsabrundungsflächen und Außenpotentiale) seien: ausführliche Eignungsbewertung wie auch bei den größeren Innenentwicklungsflächen, Erstellung einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung des Grundsatzes: Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Schaffung von Baurecht sowie die  Umlegung und Erschließung.

 

Die Umsetzungsstrategien für weitere Wohnbauflächenpotentiale seien die Untersuchung von Flächen für die der Flächennutzungsplan z.Zt. eine andere Nutzung vorsehe.

 

Die Umsetzungsstrategien für die Leerstände sei zum Einen eine Aktivierung von Leerständen (auch möglicher Aufbau eines Leerstandskataster) und zum Anderen die Beseitigung und Vorbeugen von Leerständen um durch eine Sanierungsgebietsplanung die Aufwertung des Umfeldes zu erreichen damit die Leerstände wieder gefüllt werden oder erst gar nicht entstünden. Die Aktivierung von Leerständen sei aber, wie schon vormals berichtet, aus datenschutzrechtlichen Gründen schwierig.

 

Zusätzlich zu der Wohnbauflächenuntersuchung soll ein Flächenmanagement für Gewerbeflächen erstellt werden. Hier sollen die gleichen Bewertungen wie auch in der Wohnbauflächenuntersuchung angewandt werden.

 

(Die Präsentation sowie das Flächenentwicklungsprogramm Erläuterungsbericht ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Der Vorsitzende erklärt, die Bewertungen, das Einstufen der verschiedenen Flächen zum Flächenentwicklungskonzept sei eine echte Fleißarbeit und verlange eine Vielzahl von Detailkenntnisse. Man sei auf dem richtigen Weg. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werde vieles einfacher und transparenter dargestellt werden können für die Bürgerinnen und Bürger.

Er wiederholt, dass die Arbeit der Frau Bieg eine tolle Leistung wäre und möchte sich nochmals bedanken.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Bieg, dass die Angaben der Tabelle von Ernstweiler und Bubenhausen jeweils identisch sind, die Karten jedoch unterschiedlich damit man die Flächen auf der Karte erkennen kann. Das Gleiche gelte für Zweibrücken Stadt. Dort gäbe es einen südlichen und einen nördlichen Teil zur Darstellung der Flächenpotentiale.

 

Ausschussmitglied Gries findet es sehr lobenswert, dass Frau Bieg sich so viel Mühe mit dem Flächenentwicklungskonzept gegeben hätte. Er stellt die Frage auf, ob leerstehende Gebäude, in einer Datenbank zusammengefasst werden könnte oder ob dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

 

Frau Bieg bestätigt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

 

Der Vorsitzende bestätigt dies.

 

Frau Bieg weist zudem darauf hin, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, bei berechtigtem Interesse, die Eigentümerdaten über die Auskunftstelle des Katasteramtes oder der Liegenschaftskatasterstelle des Stadtbauamtes zu erfahren. Man werde über das Baulückenkataster keine zusätzliche Eigentümerauskunftsstelle schaffen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler lobt ebenfalls die Arbeit und er gehe davon aus, dass die Daten des Baulückenkatasters entsprechend eingepflegt werden.

 

Frau Bieg informiert, dass die Daten die dann im Internet erscheinen seien direkt gekoppelt mit dem GIS-System der Stadt (GIS = Graphisches-Informations- System). Diese seien nicht „tagesaktuell“ aber zeitnah eingepflegt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasst  e i n s t i m m i g  folgenden 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil.

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61