Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des o.g. Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Absicht zu Veröffentlichung des Baulückenkatasters gemäß § 200 (3) BauGB zu veröffentlichen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt das Baulückenkataster nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu veröffentlichen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0714/2017.

 

Frau Bieg (Abteilung Stadtplanung) erläutert die Umsetzungsmaßnahme „Erstellung und Veröffentlichung eines Baulückenkatasters“ gem. § 200 BauGB für Wohnbauflächen und Mischflächen.

 

(Die Präsentation (Flächenentwicklungskonzept Stadt Zweibrücken) sowie die Erläuterungen zum Baulückenkataster sind im Flächenentwicklungsprogramm Erläuterungsbericht (S. 43) im Ratsinformationssystem hinterlegt.))

 

Sie erläutert, das Ziel des Baulückenkatasters sei, mit der Erstellung und Veröffentlichung eine Möglichkeit zu bieten potentiellen Bauherren u.a. die Suche nach geeigneten Grundstücken und den Eigentümern die Vermarktung zu erleichtern. Inhalt des Baulückenkatasters sei eine Darstellung aller sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Grundstücke (Mischbau- und Wohnbauflächen). Die Darstellung werde in einer Karte erfolgen. Angaben wie z.B. Flurstücksnummer, Lage, Straßenname seien ersichtlich; jedoch keine Angaben über den Eigentümer. Die betroffenen Grundstückseigentümer hätten die Möglichkeit der Veröffentlichung ihres Grundstücksdaten im Baulückenkataster zu widersprechen, was dann zur Entfernung der Daten führe. Das Baulückenkataster werde nach öffentlicher Bekanntgabe, mit entsprechender Widerspruchsfrist, auf einem Internetportal veröffentlicht. An der technischen Umsetzung des Portals werde z. Zt. gearbeitet.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil.

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61