Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über den Ablauf und die Ergebnisse der Sanierungsmaßnahme sowie die Abrechnung mit der ADD Trier zur Kenntnis. Über das endgültige Ergebnis wird er zu gegebener Zeit informiert.

2.    Der Stadtrat beschließt die der Vorlage angeschlossene Satzung über die Aufhebung der    

       Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kreuzbergkaserne“ sowie     

       der Satzung vom 21.05.2003 über die Erweiterung des Sanierungsgebietes.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0720/2017.

 

Er bittet Frau Weber (GeWoBau) um weitere Ausführungen.

 

Frau Weber erläutert anhand einer Präsentation die Sanierung des Sanierungsgebietes Kreuzberg (Gebiete Kreuzbergkaserne und ehem. Mobilmachungsstützpunkt der Bundeswehr (Mob)).

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt).

 

Frau Weber erläutert die Eckdaten der Sanierung (Stadtratsbeschluss vom 19.03.1993: Beschluss zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen, Ergebnis: städtebaulich-funktionale Mängel, strukturelle Missstände, Satzung der Stadt Zweibrücken vom 19.04.1999 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (27,9 ha), Satzung der Stadt vom 21.05.2003 über die Erweiterung des Sanierungsgebietes (2,9 ha) (Mob)). Eine Grundlage der durchgeführten Maßnahmen bildete der Rahmenplan (Westlich der Amerikastraße = gewerbliche Nutzung, Östlich der Amerikastraße = Wohn- und Mischbauflächen).

 

Bei den Vorbereitungsmaßnahmen zur Neuordnung des Gebietes seien Gebäude, Nebenstraßen und etliche Tanks rückgebaut worden. Kontaminationen seien beseitig worden. Baugrundstücke sind geordnet und Straßen gebaut worden. Die Stadt Zweibrücken habe nun der ADD Trier (ADD = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) den sogenannten Schlussverwendungsnachweis vorgelegt. Danach seien Ausgaben i.H.v. 16,6 Mio. und Einnahmen von 7,67 Mio. (u.a. Grundstücksverkäufe) zu verzeichnen. Auf Grund von Bundes- und Landeszuschüsse bliebe unterm Strich ein Eigenanteil von 998.174,-- €.  Die Wohnbaugrundstücke östlich der Amerikastraße seien vermarktet worden. Es verbliebe, im Mischgebiet, noch eine vermarktbare Fläche von ca. 4.082 m2.  Auch im Gewerbegebiet stünden noch Flächen zur Verfügung. Die Sanierungssatzung könne nun gem. § 162 Abs. 1 BauGB aufgehoben werden.

 

Der Vorsitzende dankt Frau Weber für Ihre Arbeit. Er schlägt vor, die Dokumentation dem Stadtarchiv zur Verfügung zu stellen, damit auch künftigen Generationen sich dies anschauen könnten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

                                          


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil.

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x GeWoBau als Sanierungsträger