Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 10/0590/2016.

 

Er weist darauf hin, dass bezüglich des Antrages der Fraktion der SPD zur Einführung von Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet heute Vorschläge durch die Verwaltung unterbreitet werden. Über diese können die Stadtratsfraktionen im Anschluss beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird im Anschluss als Beschluss gefasst.

 

Er bittet Frau Eitel (Sachgebietsleiterin Straßenverkehr Ordnungsamt) um weiter Ausführungen.

 

Frau Eitel erläutert anhand von Kartenmaterial eine Übersicht und Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet einschließlich der Vororte. Folgende Vorschläge mit Empfehlungen des Fachamtes werden unterbreitet:

 

1.      städtischer Kindergarten „Hand in Hand“ in Mörsbach

Antrag aus der 12. Sitzung des Ortbeirates Mörsbach am 13.10.2016

L 465 - Höhenstraße 24

Der Kindergarten liegt nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße. Er hat eine eigene Zufahrt und vor dem Gebäude liegt der Parkplatz des Kindergartens.

Somit sind die Vorgaben für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.

Empfehlung des Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

 

2.      städtischer  Kindergarten „Arche Kunterbunt“                                                                   

Bleicherstraße 3

Der Kindergarten liegt am Beginn einer Zone-30 und hat einen unmittelbaren Zugang zur Straße.

Allerdings läuft die Hauptverkehrsverbindung von der L 465 Landauer Straße her in die angrenzende Lammstraße (L 465).

Auf Höhe des „Dreiecksplätzchens“ steht bei der Landauer Straße Hausnr. 15 ein Gefahrzeichen „Kinder“ und auf dem Gehweg ist eine zusätzliche Absicherung um die Ecke herum mit Pfosten und Ketten.

Empfehlung des Fachamtes: zu dem Gefahrzeichen „Kinder“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Zeit von „Mo. – Fr. 7:00 - 17:30 Uhr“

Aufgrund des unmittelbaren Zugangs zur Straße ist zusätzlich geplant die Pfostenreihe mit den Ketten ab dem Fußgängerüberweg entlang des Gebäudes fortzuführen.

 

3.      Helmholtz-Gymnasium

Bleicherstraße 3

Das Gymnasium liegt in einer Zone-30 und hat keinen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße.

Ansonsten siehe Ausführungen und Empfehlung zu 2. 

 

4.      städtische Kinderkrippe „Klitzeklein“

L 480 - Saarlandstraße 5

Der Kindergarten liegt nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße.

Somit sind die Vorgaben für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.

Gefahrzeichen Gefahrenstelle (!) und ZZ „Altenheim“ ist vorhanden. Für die Fußgänger gibt es in direkter Nähe eine Fußgängerquerungsinsel und eine Ampel.

Empfehlung des Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

 

5.      Alten-/ Pflegeheim AWO

L 480 - Saarlandstraße 5

Ansonsten siehe Ausführungen und Empfehlung zu 4.

 

6.      Spiel- und Lernstube der Stadt Zweibrücken – Niederauerbach

L 469 – Sickingerhöhstraße 96

Die Spiel- und Lernstube hat keinen unmittelbaren Zugang zur Straße. Der Eingang vorne ist seitlich noch hinter der Gebäudefont zurückversetzt. Der Haupteingang ist auf der Rückseite des Gebäudes von Hinterhof aus. Es gibt eine eigene Zufahrt. Das Gebäude liegt direkt am Ortsausgang auf Höhe des Fahrbahnteilers, welcher keine Fußgängerquerungsinsel ist, da es dort nur auf dieser Seite einen getrennten Geh-/ und Radweg gibt.

Empfehlung des Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, da Vorgaben nicht erfüllt und durch den Fahrbahnteiler die Geschwindigkeit sowieso reduziert wird.

 

7.      BBS Zweibrücken

L 465 – Landauer Straße 22

Gebäude und Eingänge liegen sowohl von der Seite Landauer Straße (L 465) wie auch von der Seite Johann-Schwebel-Straße nicht direkt an der Straße.

In der Landauerstraße gibt es extra eine Fußgängerbedarfsampel und in der Johann-Schwebel-Straße ist bereits ein Gefahrzeichen „Kinder“ und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.

Empfehlung des Fachamtes: keine weitere Veranlassung

 

8.      Ehemals Hauptschule-Nord

L 469 – Hofenfelsstr. 53

Das Schulgebäude wird überwiegend durch einzelne Kurse der VHS belegt.
Jugendkunstschule und Jugendbücherei. Schulen nutzen nur noch die Turnhalle.
Bushaltestelle, Ampel, Pfosten mit Ketten, Drängelgitter vom Parkplatz her sind vorhanden. Gebäudezugang ist nicht direkt auf die Straße.
Somit sind die Vorgaben für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.

Empfehlung des Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

 

9.      Nardini-Klinikum St. Elisabeth

K 6 - Kaiserstraße 14

Das Krankenhaus hat seinen Haupteingang in der Ritterstraße.

Der unmittelbare Zugang zur Straße auf der Seite Kaiserstraße ist verschlossen und ein entsprechender Aushang verweist auf den Haupteingang in der Ritterstraße.

Im direkten Umfeld sind die Bushaltestellen der VGZ und der Post-Saar-Mobil (ÖPNV) und an der gegenüberliegenden Ecke der Ritterstraße befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz. Die Fußgänger können das Krankenhaus aus allen Richtungen sicher durch die dortigen Ampelanlagen erreichen.

Empfehlung des Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Dies wurde auch von der VGZ so befürwortet.

 

10.  Ev. Kindertagesstätte – Fachhochschule

K 4 – Amerikastraße 1

Auf der Hauptverkehrsstraße ist bereits 30 km/h angeordnet. Das Gebäude liegt in zweiter Reihe und ist über einen Seitenweg zu erreichen.

Empfehlung des Fachamtes: keine weitere Veranlassung

 

11.  Prot. Kindertagesstätte Wallstraße

Wallstraße 31 (Gemeindestraße)

Die Kindertagesstätte liegt direkt an der Straße. Es handelt sich hierbei um eine Einbahnstraße. Auf dem Gehweg wurde zum Schutz bereits ein Geländer angebracht. Gegenüber liegt ein Parkplatz und in der Straße sind entlang der Gehwege gebührenpflichtige Parkplätze eingezeichnet.

Empfehlung des Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Zeit von „Mo. – Fr. 6:30 - 19:30 Uhr“  für den Bereich Wallstraße von Einmündung Ritterstraße bis Poststraße (Länge ca. 230 m)

 

12.  Kath. Kindertagesstätte „Heilig Kreuz“

Rosengartenstraße 12 (Gemeindestraße)

Die Kindertagesstätte liegt nicht direkt an der Straße. Gefahrzeichen „Kinder“ ist vorhanden.

Empfehlung des Fachamtes: Aufgrund der zentralen Lage in Verbindung mit der neben der Straße verlaufenden „Wittelsbacher Allee“, der Freizeitanlage, „Stadt am Wasser“, Einmündung Schlossgartenweg, Parkplatzsuchenden und dem dortigen hohen Aufkommen von Fußgängern und Radfahrern würden wir für den Bereich zwischen Saarlandstraße und Gutenbergstraße (Länge ca. 450 m) dennoch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h befürworten.

 

13.  Spiel- und Lernstube der Stadt Zweibrücken – Bubenhausen

Brückenstraße 8 (Gemeindestraße)

Die Spiel- und Lernstube hat einen direkten Zugang zur Straße und liegt in einer Einbahnstraße.

Empfehlung des Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Zeit von „Mo. – Fr. 11:30 - 18:00 Uhr“ auf die gesamte Straßenlänge (ca. 125 m)

 

14.  Hilgard-Grundschule Niederauerbach

Ackerweg 9 (Gemeindestraße)

Das Schulgebäude selbst liegt innerhalb einer Zone-30.

Allerdings befindet sich die Turnhalle in der Hofenfelsstraße 256, welche hier zwar nur noch eine Gemeindestraße ist, jedoch müssen die Grundschüler für den Sportunterricht den Ackerweg hoch und ein Stück die Hofenfelsstraße entlang bis zur Turnhalle laufen. Weiterhin befinden sich in der Hofenfelsstraße jeweils vor bzw. nach den Einmündungen zum Ackerweg die Bushaltestellen und ein Fußgängerüberweg.

Empfehlung des Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Hofenfelsstraße unter Einbeziehung der Bushaltestellen, des Fußgängerüberwegs und der Turnhalle in der Zeit von „Mo. – Fr. 7:00 - 13:30 Uhr“ (Länge ca. 230 m)

Dieses Vorhaben wurde auch ausdrücklich von der Polizei befürwortet. Für die Busbetriebe würde dies keine größere Verschiebungen im Fahrplan bedeuten, da aufgrund der dort oftmals parkenden Fahrzeuge generell nicht schnell gefahren werden kann und die Busse sowieso an den Haltestellen anhalten müssen.

 

15.  Thomas-Mann-Grundschule

Thomas-Mann-Straße 60 (Gemeindestraße)

Gebäude und Eingänge liegen sowohl von der Seite Thomas-Mann-Straße wie auch von der Seite Römerstraße nicht direkt an der Straße.

In der Römerstraße gibt es extra eine Fußgängerbedarfsampel mit einer Fahrbahnverengung an dieser Stelle. Im Straßenverlauf ist bereits im Vorfeld eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h angeordnet (Bereich zwischen Wachtelstraße und Taubenstraße unter Einbeziehung der Bushaltestellen) und im direkten Bereich der Schule steht als Sonderzeichen eine große gelbe Tafel mit Gefahrzeichen „Kinder“ und 30 km/h. So wurde dies im Arbeitskreis Verkehrssicherheit in der Verkehrsschau am 07.03.2012 festgelegt. Die Thomas-Mann-Straße selbst liegt bereits in einer Zone-30.

Empfehlung des Fachamtes: Zur besseren Akzeptanz der Fahrzeugführer sollte in Anlehnung an oben genannte Regelungen die Geschwindigkeitsreduzierung in der Römerstraße ebenfalls an die Schulzeiten angepasst werden „Mo. – Fr. 7:00 - 13:30 Uhr“. Diese Empfehlung wurde auch ausdrücklich von der Polizei befürwortet, da hier bei bisher durchgeführten Radarkontrollen oftmals von den Fahrzeugführern beanstandet wurde, dass die 30 km/h auf dieser breiten Straße entgegen der innerorts üblichen 50 km/h auch außerhalb der Schulzeiten einzuhalten sind (fehlende Akzeptanz).

 

Ausschussmitglied Gries bedankt sich bei der Verwaltung, im Namen der SPD-Fraktion, für die gute und detaillierte Arbeit.

 

Ausschussmitglied Fochs begrüßt ausdrücklich die vorgeschlagene zeitliche Begrenzung im Bereich der Thomas-Mann-Straße und empfiehlt Zustimmung.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen positiv zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Amt 32