Sitzung: 28.03.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 10/0590/2016.
Er weist darauf hin, dass bezüglich des Antrages der Fraktion der SPD zur Einführung von Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet heute Vorschläge durch die Verwaltung unterbreitet werden. Über diese können die Stadtratsfraktionen im Anschluss beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird im Anschluss als Beschluss gefasst.
Er bittet Frau Eitel (Sachgebietsleiterin Straßenverkehr Ordnungsamt) um weiter Ausführungen.
Frau Eitel erläutert anhand von Kartenmaterial eine Übersicht und Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet einschließlich der Vororte. Folgende Vorschläge mit Empfehlungen des Fachamtes werden unterbreitet:
1. städtischer Kindergarten „Hand in Hand“ in Mörsbach
Antrag aus der 12.
Sitzung des Ortbeirates Mörsbach am 13.10.2016
L 465 - Höhenstraße 24
Der Kindergarten liegt
nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße. Er hat eine eigene Zufahrt und vor dem
Gebäude liegt der Parkplatz des Kindergartens.
Somit sind die Vorgaben
für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.
Empfehlung des
Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
2. städtischer
Kindergarten „Arche Kunterbunt“
Bleicherstraße 3
Der Kindergarten liegt
am Beginn einer Zone-30 und hat einen unmittelbaren Zugang zur Straße.
Allerdings läuft die
Hauptverkehrsverbindung von der L 465 Landauer Straße her in die angrenzende
Lammstraße (L 465).
Auf Höhe des
„Dreiecksplätzchens“ steht bei der Landauer Straße Hausnr. 15 ein Gefahrzeichen
„Kinder“ und auf dem Gehweg ist eine zusätzliche Absicherung um die Ecke herum
mit Pfosten und Ketten.
Empfehlung des
Fachamtes: zu dem Gefahrzeichen „Kinder“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung 30
km/h in der Zeit von „Mo. – Fr. 7:00 - 17:30 Uhr“
Aufgrund des
unmittelbaren Zugangs zur Straße ist zusätzlich geplant die Pfostenreihe mit
den Ketten ab dem Fußgängerüberweg entlang des Gebäudes fortzuführen.
3. Helmholtz-Gymnasium
Bleicherstraße 3
Das Gymnasium liegt in
einer Zone-30 und hat keinen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße.
Ansonsten siehe
Ausführungen und Empfehlung zu 2.
4. städtische Kinderkrippe „Klitzeklein“
L 480 - Saarlandstraße
5
Der Kindergarten liegt
nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße.
Somit sind die Vorgaben
für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.
Gefahrzeichen
Gefahrenstelle (!) und ZZ „Altenheim“ ist vorhanden. Für die Fußgänger gibt es
in direkter Nähe eine Fußgängerquerungsinsel und eine Ampel.
Empfehlung des
Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
5. Alten-/ Pflegeheim AWO
L 480 - Saarlandstraße
5
Ansonsten siehe
Ausführungen und Empfehlung zu 4.
6. Spiel- und Lernstube der Stadt Zweibrücken – Niederauerbach
L 469 –
Sickingerhöhstraße 96
Die Spiel- und
Lernstube hat keinen unmittelbaren Zugang zur Straße. Der Eingang vorne ist
seitlich noch hinter der Gebäudefont zurückversetzt. Der Haupteingang ist auf
der Rückseite des Gebäudes von Hinterhof aus. Es gibt eine eigene Zufahrt. Das
Gebäude liegt direkt am Ortsausgang auf Höhe des Fahrbahnteilers, welcher keine
Fußgängerquerungsinsel ist, da es dort nur auf dieser Seite einen getrennten
Geh-/ und Radweg gibt.
Empfehlung des
Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, da Vorgaben nicht
erfüllt und durch den Fahrbahnteiler die Geschwindigkeit sowieso reduziert
wird.
7. BBS Zweibrücken
L 465 – Landauer Straße
22
Gebäude und Eingänge
liegen sowohl von der Seite Landauer Straße (L 465) wie auch von der Seite
Johann-Schwebel-Straße nicht direkt an der Straße.
In der Landauerstraße
gibt es extra eine Fußgängerbedarfsampel und in der Johann-Schwebel-Straße ist
bereits ein Gefahrzeichen „Kinder“ und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30
km/h angeordnet.
Empfehlung des
Fachamtes: keine weitere Veranlassung
8. Ehemals Hauptschule-Nord
L 469 – Hofenfelsstr.
53
Das Schulgebäude wird überwiegend durch einzelne Kurse der
VHS belegt.
Jugendkunstschule und Jugendbücherei. Schulen nutzen nur noch die Turnhalle.
Bushaltestelle, Ampel, Pfosten mit Ketten, Drängelgitter vom Parkplatz her sind
vorhanden. Gebäudezugang ist nicht direkt auf die Straße.
Somit sind die Vorgaben für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht erfüllt.
Empfehlung des
Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
9. Nardini-Klinikum St. Elisabeth
K 6 - Kaiserstraße 14
Das Krankenhaus hat
seinen Haupteingang in der Ritterstraße.
Der unmittelbare Zugang
zur Straße auf der Seite Kaiserstraße ist verschlossen und ein entsprechender
Aushang verweist auf den Haupteingang in der Ritterstraße.
Im direkten Umfeld sind
die Bushaltestellen der VGZ und der Post-Saar-Mobil (ÖPNV) und an der
gegenüberliegenden Ecke der Ritterstraße befindet sich ein gebührenpflichtiger
Parkplatz. Die Fußgänger können das Krankenhaus aus allen Richtungen sicher
durch die dortigen Ampelanlagen erreichen.
Empfehlung des
Fachamtes: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
Dies wurde auch von der
VGZ so befürwortet.
10. Ev. Kindertagesstätte – Fachhochschule
K 4 – Amerikastraße 1
Auf der
Hauptverkehrsstraße ist bereits 30 km/h angeordnet. Das Gebäude liegt in
zweiter Reihe und ist über einen Seitenweg zu erreichen.
Empfehlung des
Fachamtes: keine weitere Veranlassung
11. Prot. Kindertagesstätte Wallstraße
Wallstraße 31
(Gemeindestraße)
Die Kindertagesstätte
liegt direkt an der Straße. Es handelt sich hierbei um eine Einbahnstraße. Auf
dem Gehweg wurde zum Schutz bereits ein Geländer angebracht. Gegenüber liegt
ein Parkplatz und in der Straße sind entlang der Gehwege gebührenpflichtige
Parkplätze eingezeichnet.
Empfehlung des
Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Zeit von „Mo. – Fr. 6:30
- 19:30 Uhr“ für den Bereich Wallstraße
von Einmündung Ritterstraße bis Poststraße (Länge ca. 230 m)
12. Kath. Kindertagesstätte „Heilig Kreuz“
Rosengartenstraße 12
(Gemeindestraße)
Die Kindertagesstätte
liegt nicht direkt an der Straße. Gefahrzeichen „Kinder“ ist vorhanden.
Empfehlung des
Fachamtes: Aufgrund der zentralen Lage in Verbindung mit der neben der Straße
verlaufenden „Wittelsbacher Allee“, der Freizeitanlage, „Stadt am Wasser“,
Einmündung Schlossgartenweg, Parkplatzsuchenden und dem dortigen hohen
Aufkommen von Fußgängern und Radfahrern würden wir für den Bereich zwischen
Saarlandstraße und Gutenbergstraße (Länge ca. 450 m) dennoch eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h befürworten.
13. Spiel- und Lernstube der Stadt Zweibrücken –
Bubenhausen
Brückenstraße 8
(Gemeindestraße)
Die Spiel- und
Lernstube hat einen direkten Zugang zur Straße und liegt in einer
Einbahnstraße.
Empfehlung des
Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Zeit von „Mo. – Fr.
11:30 - 18:00 Uhr“ auf die gesamte Straßenlänge (ca. 125 m)
14. Hilgard-Grundschule Niederauerbach
Ackerweg 9
(Gemeindestraße)
Das Schulgebäude selbst
liegt innerhalb einer Zone-30.
Allerdings befindet
sich die Turnhalle in der Hofenfelsstraße 256, welche hier zwar nur noch eine
Gemeindestraße ist, jedoch müssen die Grundschüler für den Sportunterricht den
Ackerweg hoch und ein Stück die Hofenfelsstraße entlang bis zur Turnhalle
laufen. Weiterhin befinden sich in der Hofenfelsstraße jeweils vor bzw. nach
den Einmündungen zum Ackerweg die Bushaltestellen und ein Fußgängerüberweg.
Empfehlung des
Fachamtes: Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in der Hofenfelsstraße unter
Einbeziehung der Bushaltestellen, des Fußgängerüberwegs und der Turnhalle in
der Zeit von „Mo. – Fr. 7:00 - 13:30 Uhr“ (Länge ca. 230 m)
Dieses Vorhaben wurde
auch ausdrücklich von der Polizei befürwortet. Für die Busbetriebe würde dies
keine größere Verschiebungen im Fahrplan bedeuten, da aufgrund der dort oftmals
parkenden Fahrzeuge generell nicht schnell gefahren werden kann und die Busse
sowieso an den Haltestellen anhalten müssen.
15. Thomas-Mann-Grundschule
Thomas-Mann-Straße 60
(Gemeindestraße)
Gebäude und Eingänge
liegen sowohl von der Seite Thomas-Mann-Straße wie auch von der Seite
Römerstraße nicht direkt an der Straße.
In der Römerstraße gibt
es extra eine Fußgängerbedarfsampel mit einer Fahrbahnverengung an dieser
Stelle. Im Straßenverlauf ist bereits im Vorfeld eine Geschwindigkeitsreduzierung
von 30 km/h angeordnet (Bereich zwischen Wachtelstraße und Taubenstraße unter
Einbeziehung der Bushaltestellen) und im direkten Bereich der Schule steht als
Sonderzeichen eine große gelbe Tafel mit Gefahrzeichen „Kinder“ und 30 km/h. So
wurde dies im Arbeitskreis Verkehrssicherheit in der Verkehrsschau am
07.03.2012 festgelegt. Die Thomas-Mann-Straße selbst liegt bereits in einer
Zone-30.
Empfehlung des
Fachamtes: Zur besseren Akzeptanz der Fahrzeugführer sollte in Anlehnung an
oben genannte Regelungen die Geschwindigkeitsreduzierung in der Römerstraße
ebenfalls an die Schulzeiten angepasst werden „Mo. – Fr. 7:00 - 13:30 Uhr“.
Diese Empfehlung wurde auch ausdrücklich von der Polizei befürwortet, da hier
bei bisher durchgeführten Radarkontrollen oftmals von den Fahrzeugführern
beanstandet wurde, dass die 30 km/h auf dieser breiten Straße entgegen der
innerorts üblichen 50 km/h auch außerhalb der Schulzeiten einzuhalten sind
(fehlende Akzeptanz).
Ausschussmitglied Gries bedankt sich bei der Verwaltung, im Namen der SPD-Fraktion, für die gute und detaillierte Arbeit.
Ausschussmitglied Fochs begrüßt ausdrücklich die vorgeschlagene zeitliche Begrenzung im Bereich der Thomas-Mann-Straße und empfiehlt Zustimmung.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorliegenden Informationen positiv zur Kenntnis.
Verteiler:
1 x Amt 60/61
1 x Amt 32