Sitzung: 03.04.2017 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteher Hüther begrüßt die Leiterin des Amtes für soziale Leistungen, Frau Heintz, zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.
Frau Heintz informiert, bei den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) handele es sich um ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit, welches bis zum Jahr 2020 befristet wäre.
Der Stadt Zweibrücken seien insgesamt 26 Plätze zugeteilt worden, wobei für jeden Vorort 2 Plätze vorgesehen wären und ein Flüchtling bis max. 6 Monate vor Ort tätig sein könnte.
Diesbezüglich müsse es sich um gemeinnützige sowie zusätzliche Arbeitsgelegenheiten handeln – d. h. es dürften hierdurch keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden.
Es seien beispielsweise folgende Arbeiten denkbar: Brückengeländer reinigen und streichen, Denkmal von Moos befreien, Bewässerung von Grünanlagen etc.
Außerdem dürften keine Aufgaben erledigt werden, zu denen die Stadt Zweibrücken per Satzung bzw. Gesetz verpflichtet wäre (z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht etc.).
Frau Heintz berichtet weiter, der Sinn der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen bestehe insbesondere darin, diesem Personenkreis (beiderlei Geschlechts) eine sinnvolle Tagesgestaltung (als Ergänzung zu den Sprachkursen) anzubieten und die Integration zu fördern.
Es seien Arbeitseinsätze bis zu max. 30 Stunden/Woche möglich, wobei diese Stundenzahl auch deutlich unterschritten werden könnte.
Es werde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 €/Std. gewährt.
Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Frau Heintz Detailfragen der Anwesenden, wobei insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:
Betreuung der
Flüchtlinge
Es soll mindestens ein Ansprechpartner vor Ort benannt werden, welcher als Kontaktperson für das Amt für soziale Leistungen fungiere und den Flüchtlingen grobe Arbeitsanweisungen erteile.
Personentransport
Die Flüchtlinge werden mittels Bus nach Oberauerbach gelangen, wobei die Fahrtkosten seitens des Amtes für soziale Leistungen getragen werden. Ggf. ist auch die Nutzung von Fahrrädern denkbar.
Werkzeuge/Arbeitsgeräte
Die Kosten für Werkzeuge/einfache Arbeitsgeräte werden seitens des Amtes für soziale Leistungen finanziert.
Arbeitseinsätze auf
Vereinsgelände
Frau Heintz erklärt, auch solche Arbeitseinsätze seien möglich.
Man kommt überein, dass diesbezügliche Details mit Vereinsvertretern besprochen werden sollen, weshalb das Ortskartell Oberauerbach am Montag, dem 10.04.2017, um 19.30 Uhr, zu einer diesbezüglichen Sitzung einberufen werden soll.
Aufenthalts-/Sanitärraum
Ortsbeiratsmitglied Schwab sagt zu, die Firma Schwab-Stirnadel werde die benötigten Räume zur Verfügung stellen.
Auch die Nutzung der Toiletten im Bürgerhaus (samt Nebengebäude) sowie der Friedhofstoilette und ggf. Toiletten auf Vereinsgelände sind denkbar.
Sodann dankt der Vorsitzende Frau Heintz für ihre Informationen.
Verteiler:
Amt 50 – 1 x