Ortsvorsteher Hüther begrüßt die Leiterin des Amtes für soziale Leistungen, Frau Heintz, zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Heintz informiert, bei den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) handele es sich um ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundes­agentur für Arbeit, welches bis zum Jahr 2020 befristet wäre.

Der Stadt Zweibrücken seien insgesamt 26 Plätze zugeteilt worden, wobei für jeden Vorort 2 Plätze vorgesehen wären und ein Flüchtling bis max. 6 Monate vor Ort tätig sein könnte.

Diesbezüglich müsse es sich um gemeinnützige sowie zusätzliche Arbeitsgelegenheiten handeln – d. h. es dürften hierdurch keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden.

Es seien beispielsweise folgende Arbeiten denkbar: Brückengeländer reinigen und strei­chen, Denkmal von Moos befreien, Bewässerung von Grünanlagen etc.

Außerdem dürften keine Aufgaben erledigt werden, zu denen die Stadt Zweibrücken per Satzung bzw. Gesetz verpflichtet wäre (z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht etc.).

 

Frau Heintz berichtet weiter, der Sinn der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen bestehe ins­besondere darin, diesem Personenkreis (beiderlei Geschlechts) eine sinnvolle Tagesgestal­tung (als Ergänzung zu den Sprachkursen) anzubieten und die Integration zu fördern.

Es seien Arbeitseinsätze bis zu max. 30 Stunden/Woche möglich, wobei diese Stunden­zahl auch deutlich unterschritten werden könnte.

Es werde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 €/Std. gewährt.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Frau Heintz Detailfragen der Anwesenden, wobei insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:

 

Betreuung der Flüchtlinge

Es soll mindestens ein Ansprechpartner vor Ort benannt werden, welcher als Kontakt­person für das Amt für soziale Leistungen fungiere und den Flüchtlingen grobe Arbeits­anweisungen erteile.

 

Personentransport

Die Flüchtlinge werden mittels Bus nach Oberauerbach gelangen, wobei die Fahrtkosten seitens des Amtes für soziale Leistungen getragen werden. Ggf. ist auch die Nutzung von Fahrrädern denkbar.

 

Werkzeuge/Arbeitsgeräte

Die Kosten für Werkzeuge/einfache Arbeitsgeräte werden seitens des Amtes für soziale Leistungen finanziert.


 

Arbeitseinsätze auf Vereinsgelände

Frau Heintz erklärt, auch solche Arbeitseinsätze seien möglich.

Man kommt überein, dass diesbezügliche Details mit Vereinsvertretern besprochen werden sollen, weshalb das Ortskartell Oberauerbach am Montag, dem 10.04.2017, um 19.30 Uhr, zu einer diesbezüglichen Sitzung einberufen werden soll.

 

Aufenthalts-/Sanitärraum

Ortsbeiratsmitglied Schwab sagt zu, die Firma Schwab-Stirnadel werde die benötigten Räume zur Verfügung stellen.

Auch die Nutzung der Toiletten im Bürgerhaus (samt Nebengebäude) sowie der Friedhofs­toilette und ggf. Toiletten auf Vereinsgelände sind denkbar.

 

 

Sodann dankt der Vorsitzende Frau Heintz für ihre Informationen.

 


 

Verteiler:

Amt 50 – 1 x