Sitzung: 03.04.2017 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteher Hüther berichtet, Thematik dieses Tagesordnungspunktes wäre die seitens Ortsbeiratsmitglied Schmidt angeregt Gemarkungsbegehung, wobei derzeit noch Klärungsbedarf sowohl hinsichtlich des vorgesehenen Streckenverlaufs als auch bezüglich Terminierung sowie Werbung im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Aktion bestehe.
Sodann erteilt der Vorsitzende Ortsbeiratsmitglied Schmidt das Wort.
Ortsbeiratsmitglied Schmidt berichtet in diesem Zusammenhang über eine Gemarkungsbegehung (Vorbegehung), welche er zusammen mit Ortsbeiratsmitglied Stephan durchgeführt habe.
Anhand eines im Sitzungsraum aufgehängten Planes der Gemarkung Oberauerbach erläutern der Vorsitzende sowie Ortsbeiratsmitglied Stephan die diesbezügliche Streckenführung, deren Begehungszeit zwischen ca. 3 – 4 Stunden betrage.
Ortsbeiratsmitglied Schmidt erklärt, die Oberauerbacher Einwohnerschaft sollte möglichst mittels Handzetteln (Format: DIN A 5) über die Begehung informiert werden.
Ortsbeiratsmitglied Rothhaar weist auf den für diese Aktionen erforderlichen Versicherungsschutz hin, wobei er die Auffassung vertrete, dass alle Wege befahrbar sein müssten (wegen evtl. erforderlicher Rettungseinsätze mittels Krankenwagen).
Um möglichst viele Personen vor Ort anzusprechen, sollten ausschließlich öffentliche Wege favorisiert werden, wofür eine Begehungszeit (rund um Oberauerbach) von lediglich ca. 2,5 Stunden ausreichend wäre.
Ortsbeiratsmitglied Stephan regt zunächst eine Vorbegehung durch Mitglieder des Ortsbeirates an, um erst danach zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine Gemarkungsbegehung der Einwohnerschaft angeboten werden solle. Eventuell käme stattdessen auch ein allgemeiner Wandertag auf offiziellen Wanderwegen in Betracht.
Sodann verständigt man sich darauf, dass wie von Ortsbeiratsmitglied Stephan vorgeschlagen verfahren werden sollte, wobei zur Vorbegehung auch einzelne, interessierte Einwohner willkommen sind. Allerdings sollte auf schriftliche Einladungen verzichtet werden. Stattdessen sei eine mündliche Werbung zu favorisieren.
Als Termin der Vorbegehung wird Sonntag, den 23.04.2017 (Beginn: 10.00 Uhr, Treffpunkt Bürgerhaus) vereinbart.
Ortsbeiratsmitglied Schmidt regt an, der Dollen-Henrich-Weg sollte in die Vorbegehung einbezogen werden.
Sodann verständigt man sich darauf, die angedachte Grenzbegehung der gegenüberliegenden Gemarkungsseite solle im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen.
Im Anschluss daran weist der Vorsitzende darauf hin, in einigen Vororten bzw. in den umliegenden Gemeinden würden derzeit sogenannte „Umwelttage“ (Müllsammelaktionen) durchgeführt, was er hinsichtlich des Gemarkungsbereiches Oberauerbach als nicht unbedingt erforderlich erachte.
Ortsbeiratsmitglied H. Durez weist in diesem Zusammenhang auf private Müllsammlungsaktionen eines Oberauerbacher Einwohners im Bereich Radweg hin, was ihr bislang bereits zweimal aufgefallen sei.
Seitens der Konfirmanden wäre im laufenden Monat eine gleichartige Reinigungsaktion im Bereich der Ortslage Oberauerbach vorgesehen.
Zu dieser Thematik ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.