Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsmitglied Vogelgesang ist ab Mitte dieses Tagesordnungspunktes nicht mehr anwesend.

 

Der Vorsitzende berichtet zunächst, dass er sich nach Erläuterungen seinerseits mit Herrn Dr. Herz habe einigen können, die Sportplatzfläche nicht weiterhin öffentlich als erhaltenswerte Grünfläche darzustellen.

 

Anschließend gibt er alle Bemühungen wieder, die er seit seinem Amtsantritt in 2012 für das Landgestüt unternommen hat.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt waren einige der erfolgten Sanierungsmaßnahmen falsch oder unzureichend ausgeführt, was unter anderem zu fehlender Luftzirkulation und damit zu einem großflächigen Pilzbefall der großen Reithalle geführt habe. Dem wurde durch einen sog. Ebbe-Flut-Reitboden entgegen gewirkt.

Nach dessen Einrichtung sei durch den zuständigen Architekten mitgeteilt worden, dass die Kanalisation unter dem neu geschaffenen Boden zerstört sei. Die entsprechenden Kanalverfilmungen seien dem Vorsitzenden allerdings trotz Nachfrage nie zugeleitet worden. Nach der Feststellung weiterer gravierender Mängel und der Erstellung eines Gutachtens wurde daraufhin die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Planer beendet.

Zudem sei ein Brandschutzkonzept für 600.000,00 € in Planung gewesen, das letztlich durch Bemühungen des Stiftungsrates für nur 300.000,00 € umgesetzt werden konnte.

 

Danach wurde festgestellt, dass die kleine Reithalle in wesentlichen Teilen der Holzkonstruktion verfault und das Dach undicht war. Auch hier wurden in Zusammenarbeit mit einem neunen Planer Sanierungsversuche unternommen, allerdings wurde durch die ADD die weitere Verwendung von Mitteln aus Zuwendungen der Sparkasse untersagt, da hier bereits zu viel Geld entnommen worden war und die städtische Haushaltssituation dies nicht mehr zuließ.

Parallel dazu wurde mit dem UBZ die Stadtwerke GmbH aufgekauft, um einen Entschuldungsbeitrag leisten zu können. Danach habe die ADD dem Stiftungsvorstand letztmals eine Genehmigung zur Verwendung von 200.000,00 € aus Mitteln der Sparkasse erteilt, um die Gebäudesubstanz erhalten zu können.

Dieses Geld wurde zusammen mit den beim Brandschutz eingesparten Mitteln für weitere Sanierungsmaßnahmen eingesetzt, sodass aktuell noch ca. 240.000,00 € auf dem Konto des Stiftungsrates zur Verfügung stehen.

 

Trotz vieler von außen herangetragener Ideen und Vorschläge ließ sich nichts als sinnvoll umsetzen, weswegen im Laufe der Zeit immer weiter abgebaut und reduziert werden musste, u.a. Leistungen und Personal betreffend. Dies habe dazu geführt, dass die Betreiber-GmbH, an der die Stadt mit 26 % beteiligt ist, Züchter und Reitverein jährlich einen Gewinn von lediglich 800,00 - 1.000,00 € verzeichnen können.

Das Land habe das Gestüt mit einer sog. De-minimis-Förderung, befristet auf zehn Jahre, versehen. Diese seien nun abgelaufen, weshalb der Fortbestand des Landgestütes ab dem darauffolgenden Kalenderjahr nicht mehr gesichert sei. Die Züchter seien hierüber auch in Kenntnis gesetzt worden.

Alle Versuche des Vorsitzenden, neue Geldquellen zu erschließen und mit der Landesregierung in Gespräche oder Verhandlungen zu treten, seien wegen fehlender Kooperationsbereitschaft vonseiten des Landes gescheitert.

 

Parallel dazu habe der Rechnungshof Zweifel an der Zulässigkeit der Stiftungsgründung erhoben, welche sich allerdings später als unbegründet herausstellten, nachdem die Rechtmäßigkeit der Stiftung durch das Innenministerium bestätigt wurde.

Weiterhin sei die Höhe der Pachtzahlungen bemängelt worden, die für die Größe des Geländes viel zu gering sei (ca. 80,00 € im Monat). Man habe sich hier eventuell der Beihilfe schuldig gemacht, da der Marktwert der Einrichtung nie festgestellt wurde, obwohl ein Markt für die entsprechenden Leistungen bestehe.

Aus diesem Grund müsse nun eine europaweite Ausschreibung erfolgen, die derzeit von Rechtsamt und Kämmerei bearbeitet werde.

 

Nach Gesprächen mit anderen Zuchtverbänden und Überlegungen zu Möglichkeiten der Einnahmenmehrung wurde für 12.000,00 € eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die im Ergebnis aber keine sinnvollen neuen Ideen und Erkenntnisse liefern konnte.

Aus einer nachträglich erfolgten Bewertung des Landgestütes ergab sich ein festgestellter Gesamtwert in Höhe von ca. 5,5 Mio. €.

 

Aktuell stehe man vor dem Problem, dass die GmbH auf der einen Seite kaum Einnahmen verzeichnen könne und die Stiftung auf der anderen Seite nur noch für kurze Zeit die Handlungsfähigkeit besitze, sich um die Gebäudeunterhaltung zu kümmern.

Auf beiden Seiten werden Gelder benötigt, die ohne den Beitrag einer Eigenleistung nur schwer an anderen Stellen akquiriert werden können.

Aus diesem Grund wurde lange nach Möglichkeiten gesucht, um die Einnahmen verstetigen zu können.

Es wurde dann erneut Kontakt zum Bezirksverband aufgenommen und ein Vor-Ort-Termin mit Herrn Wieder vereinbart, der sich nach weiteren Gesprächen nun noch einmal genauer mit der Thematik beschäftigen wolle.

In der GmbH-Sitzung sei daraufhin besprochen worden, dass bei einer Beteiligung des Bezirksverbandes diesem auch ein Stimmrecht eingeräumt werden müsse. Zu diesem Zweck seien sowohl der Stiftungsvorstand als auch die Züchter und der Reitverein bereit, Anteile an den Bezirksverband abzutreten.

 

Zur Verstetigung der Einnahmen bestehe die Überlegung, auf einem Teilgebiet des Sportplatzes einen vierzügigen Kindergarten zu errichten und ein weiteres einem Kaufinteressenten zu überlassen.

An die Stiftungsaufsicht in Trier wurde der Vorschlag herangetragen, das Stiftungsvermögen nicht zu verringern, sondern 5.000 m² des Sportplatzes weiterhin für das Landgestüt zur Verfügung zu stellen und den Rest wie beschrieben zu verwenden, sodass totes Kapital in aktives umgewandelt werden könne.

Die Mittel des Investors könnten in Rimschweiler eingebracht werden, um Bauplätze zu erwerben und diese als Erbpacht zu aktivieren, sodass die entsprechenden Einnahmen in das Stiftungsguthaben zurückfließen können.

 

Zusammenfassend sei sowohl für die GmbH als auch für die Stiftung externe Hilfe notwendig, um eine zufriedenstellende Lösung schaffen und die Erhaltung des Landgestüts gewährleisten zu können. Primäres Ziel aus seiner Sicht sei die Verfestigung einer bestimmten jährlichen Einnahmesumme, damit alle bestehenden Verpflichtungen erfüllt und der Fortbestand gesichert werden kann.

 

Ratsmitglied Moulin bedankt sich für die Ausführungen und Bemühungen und hält den Vorschlag des Stiftungsrates für gut überlegt und sinnvoll.

Die Ratsmitglieder Burkei, Dirk Schneider, Kaiser, Dr. Gensch und Pohlmann schließen sich dem an und sprechen sich ebenfalls für den Erhalt des Landgestütes als wichtiges Merkmal der Stadt aus.

 


 

Verteiler:

Büro I

Amt 20

Amt 30