Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürger und bittet Sie um ihre Fragen.

 

Ein Bürger möchte wissen, warum die Verwaltung aufgrund ihres Fehlverhaltens den städtischen Eigenanteil nicht erhöhe.

 

Herr Schmidt erklärt, die falsche Auffassung und Festsetzung des Stadtbauamtes berechtige zu keiner Erhöhung des städtischen Anteils.

Außerdem gibt er an, die unterlassene Beteiligungspflicht sei zwar ein Fehler der Verwaltung, habe jedoch keinen Einfluss auf die Beitragspflicht.

 

Ein weiterer Bürger erkundigt sich, warum die unteren drei Anlieger nicht mit in die Beitragsberechnung einbezogen worden seien.

 

Herr Schmidt führt aus, diese Grundstücke befänden sich im Außenbereich. Für diesen gäbe es Regelungen im KAG, die besagen, dass der Außenbereich nicht beitragspflichtig sei. Selbst wenn nur in diesem Bereich die Talstraße ausgebaut werde, entstünde für diese Anlieger somit keine Beitragspflicht.


 

 

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 30