Der Vorsitzende begrüßt die Vertreterin des Vorstands UBZ, Frau Hartfelder, zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Hartfelder bemerkt, Ortsvorsteher Kunze habe sich hinsichtlich der in o. g. Gebiet bestehenden Entwässerungsproblematik telefonisch mit ihr in Verbindung gesetzt.

In diesem Zusammenhang wäre insbesondere auch der Zustand der seitlich der Feldwege befindlichen Entwässerungsrinnen sowie der Entwässerungsgräben von Bedeutung.

Die Pflege/Wartung dieser Entwässerungseinrichtungen obliege den Vorortarbeitern – d. h. Mitarbeitern des UBZ, wobei diesbezügliche Arbeiten jährlich einmal durchgeführt würden.

Mittlerweile habe sie in dem betreffenden Gebiet eine Ortsbegehung durchgeführt. Die Entwässerungsrinnen zur Verrohrung im Bereich „Am Raulstein“ würden im Frühjahr (Ende Februar/Anfang März) gesäubert sowie nachprofiliert.

Das in diesem Bereich liegende Gitter (Rost, welcher als Geröllfang diene) werde erneuert und ebenfalls in o. g. Zeitraum angebracht.

 

Sodann gibt Frau Hartfelder einen Plan zur hier bestehenden Entwässerungssituation in Umlauf, den sie detailliert erläutert.

Der gewünschte Bau eines Regenrückhaltebeckens im Bereich „Am Raulstein“ wäre nicht sinnvoll, da – gemäß Vorgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) – sodann zwingend der Bau eines Dammes notwendig wäre, um die Unterlieger zu schützen. Unter Berücksichtigung der hier bestehenden, konkreten Gegebenheiten sei jedoch davon auszugehen, dass die Gefährdung der 3 bis 4 Anlieger durch einen Damm erhöht werde (Dammbruch).

Deshalb sei es von weitaus größerer Bedeutung, den Wasserablauf mittels Graben bzw. Verrohrung sicherzustellen, was für ein „normales“ Regenereignis völlig ausreichend wäre.

Allerdings wäre die bestehende Verrohrung nicht für ein Starkregenereignis ausgelegt. Deshalb seien im Jahr 2009 im Bereich der beiden gegenüberliegenden Anwesen die Bordsteine höher gesetzt worden, so dass die Straße maßgeblich dem Wasserabfluss diene.

 

Ohne größeren Aufwand seien hier – aus technischer Sicht – keine weiteren Maßnahmen möglich.

So stehe der für die wenigen, evtl. infolge Starkregenereignissen gefährdeten Anwesen erforderliche Kostenaufwand in Höhe von ca. 40.000,00 € (Bau eines Regenrückhalte­beckens) nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Klein die Entwässerungssituation im Bereich Buchenwaldhof an, wobei er – insbesondere infolge künftiger Baumaßnahmen – eine zunehmende Verschärfung der Entwässerungsproblematik im Bereich „Am Raulstein“ befürchtet.

 

Frau Hartfelder bemerkt, im Bereich „Buchenwaldhof“ sei eine Pumpstation gebaut worden.


 

Außerdem befinde sich hinter dem Hof ein Regenrückhaltebecken.

Im Zusammenhang mit evtl. hier stattfindenden, künftigen Baumaßnahmen seien keine negativen Auswirkungen für den Bereich „Am Raulstein“ verbunden, da für jede zusätz­liche Fläche, die bebaut/versiegelt werde, zwingend vor Ort ein Rückhalt (mit einem bestimmten Volumen – z. B. 20 l/m² befestigter Fläche) geschaffen werden müsse.

 

In einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache moniert Ortsbeiratsmitglied Brünisholz, die Pflege/Reinigung bzw. Kontrolle der Entwässerungsgräben erfolge – nach Übergang der Vorortarbeiter zum UBZ – nicht mehr in dem zuvor üblichen Ausmaß.

 

Frau Hartfelder erklärt, der UBZ werde im Auftrag der Stadt Zweibrücken tätig, wobei zwischen der Gewässerunterhaltung (zu einem Gewässer führende, unbefestigte Ent­wässerungsgräben) und der Feldwegeunterhaltung (seitlich der Wege verlaufende Ent­wässerungsgräben) zu unterscheiden wäre.

Die zur Feldwegeunterhaltung erforderlichen Mittel würden über Beiträge der Landwirte finanziert, welche seit geraumer Zeit (mehrere Jahrzehnte) nicht mehr erhöht worden wären, weshalb seitens der Verwaltung die entsprechenden Bestimmungen der hierfür maßgeblichen Satzung zu überarbeiten seien.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig spricht einen bedeutsamen, auf Wattweiler Gemarkung verlaufenden Entwässerungsgraben (sogenannter „Hainbach“ samt Verlängerung) an, welcher im Jahr 2016 – seines Wissens – lediglich einmal im Spätherbst (auf entsprechen­de Nachfrage) ausgemäht/gereinigt worden wäre. Solche Arbeiten seien hier mindestens zweimal jährlich erforderlich.

 

Frau Hartfelder sagt zu, sie werde in diesem Zusammenhang Herrn Reischmann (UBZ) ansprechen, welcher für die Planung diesbezüglicher Arbeiten zuständig sei.

 

Im Anschluss daran weist der Vorsitzende darauf hin, seitens einiger Anwohner werde der Entwässerungsgraben im Bereich „Am Raulstein“ offensichtlich zur Entsorgung von Grün­schnittabfällen zweckentfremdet.

Der betreffende Personenkreis sollte auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden.

 

Nachdem keine weiteren Fragen an Frau Hartfelder gerichtet werden, dankt ihr der Vorsitzende für die ausführlichen Informationen.


 

Verteiler:

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