Ortsvorsteherin Seibert berichtet, im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 30.06.2015 sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Verlauf der gesamten Orts­durchfahrt (Vogesenstraße sowie Hornbacher Straße) angeregt worden, um dadurch eine Reduzierung des Verkehrslärms zu erreichen.

 

Anlässlich der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.03.2017 habe der Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Herr Lutz, diesbezüglich berichtet, wobei er erklärt habe, dass eine solche Geschwindigkeitsreduzierung (aus Lärmschutzgründen) ab dem Jahr 2007 grundsätzlich möglich sei.

Allerdings handele es sich dabei jeweils um eine einzelfallbezogene Ermessensentschei­dung.

Voraussetzung wäre, dass infolge des Lärms eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner gegeben – d.h. nachweisbar – sein müsse.

In diesem Zusammenhang seien die bestehenden Richtwerte (tagsüber 72 Dezibel und nachts 62 Dezibel) zu beachten.

Bei einer im Jahr 2010 durchgeführten Lärmmessung seien o.g. Werte nicht überschritten worden.

Hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung bei klassifizierten Straßen würden seitens des LBM Vorbehalte bestehen.

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann werde nochmals Datenauswertungen beider Geschwindig­keitsmesstafeln vornehmen, welche sodann dem LBM übersandt würden. Diese Auswer­tungen seien ein Indiz dafür, ob die Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Verkehrs­zählungen und Lärmmessungen überhaupt bestehe.

 

Sodann informiert die Vorsitzende, der Bau des seitens des Ortsbeirates angeregten Fahr­bahnteilers (Verkehrsinsel) verursache – lt. Auskunft von Herrn Lutz – Kosten in einer Größenordnung von ca. 150.000,00 €, wobei die Fahrbahn erst vor wenigen Jahren erneuert worden wäre.

Außerdem hätten solche baulichen Maßnahmen lediglich geringe Auswirkungen auf die beabsichtigte Verkehrsberuhigung.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsvorsteherin Seibert die im November 2016 in der Vogesen­straße (in Höhe Feuerwehrgebäude) erfolgten Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar­anlage der Polizeiinspektion an und berichtet, die Ergebnisse würden nunmehr der Verwal­tung vorliegen.

Während der Messzeit sei ein Fahrzeugdurchlauf in beide Richtungen von 2.518 fest­gestellt worden.

Hiervon hätten 28 Fahrzeuge im Verwarnungsbereich und 2 Fahrzeuge im Anzeigen­bereich gelegen, woraus sich ein Ahndungswert von lediglich 1,11 % ergebe.

Auch dies wäre ein Argument sowohl gegen eine Verkehrsberuhigung (Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Ortsdurchfahrt) als auch gegen den Bau eines Fahrbahnteilers (Verkehrsinsel) vor dem Ortseingangsbereich.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann auf eine Regelung zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) aufmerksam macht, welche in Frankreich bereits praktiziert werde.

Wenn Kraftfahrzeugführer dort vor Ampelanlagen mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würden, würden diese automatisch auf „Rot“ umschalten.

Eine solche Schaltung sollte hinsichtlich der Ampelanlage im Bereich Ortsmitte erfolgen, wobei die gefahrene Geschwindigkeit beispielsweise bereits ca. 200 m vor der Anlage (beidseits) registriert werden könne, was sodann ggf. eine sofortige Schaltung auf „Rot“ zur Folge hätte.

 

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung um Prüfung dieser Möglichkeit.

 

 


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