Sitzung: 04.05.2017 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert
informiert, der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Neugartenahnung“ sei
durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 20.04.2017 geändert worden.
Die Bekanntmachungen der
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans seien am 29.04.2017 in beiden
Zweibrücker Tageszeitungen („Pfälzischer Merkur“ sowie „Die Rheinpfalz“)
veröffentlicht worden.
Die Vorsitzende berichtet
weiter, lt. Auskunft von Herrn Frenkle (UBZ) sei geplanter Baubeginn für die
Erschließungsarbeiten in o.g. Gebiet am 04.09.2017 (zuvor müssten die Arbeiten
noch ausgeschrieben sowie vergeben werden).
Die Erschließungsarbeiten
würden voraussichtlich Mitte August 2018 abgeschlossen sein, so dass sodann
baureife Grundstücke vorhanden wären.
Ortsvorsteherin Seibert
informiert, zur Anfrage von Ratsmitglied Burkei aus der letzten Sitzung des
Ortsbeirates am 02.03.2017 hinsichtlich Eigentumsverhältnisse der Entwässerungsgräben,
habe Frau Hartfelder (UBZ) mitgeteilt, dass im Vorfeld der Erschließungsarbeiten
die Grenzmarkierungen um ca. 2 m versetzt worden seien. Dies wäre innerhalb
künftiger Baugebiete durchaus üblich, damit die Straßenbauarbeiten durchgeführt
werden könnten.
Auf jeden Fall wären die
öffentlichen Entwässerungseinrichtungen – d.h. auch die Entwässerungsgräben –
im Eigentum des UBZ und würden demnach nicht zu den Privatgrundstücken
gehören.
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