Ortsvorsteherin Seibert informiert, der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Neu­gartenahnung“ sei durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 20.04.2017 geändert worden.

Die Bekanntmachungen der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans seien am 29.04.2017 in beiden Zweibrücker Tageszeitungen („Pfälzischer Merkur“ sowie „Die Rheinpfalz“) veröffentlicht worden.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, lt. Auskunft von Herrn Frenkle (UBZ) sei geplanter Baubeginn für die Erschließungsarbeiten in o.g. Gebiet am 04.09.2017 (zuvor müssten die Arbeiten noch ausgeschrieben sowie vergeben werden).

Die Erschließungsarbeiten würden voraussichtlich Mitte August 2018 abgeschlossen sein, so dass sodann baureife Grundstücke vorhanden wären.

 

Ortsvorsteherin Seibert informiert, zur Anfrage von Ratsmitglied Burkei aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 02.03.2017 hinsichtlich Eigentumsverhältnisse der Entwäs­serungsgräben, habe Frau Hartfelder (UBZ) mitgeteilt, dass im Vorfeld der Erschließungs­arbeiten die Grenzmarkierungen um ca. 2 m versetzt worden seien. Dies wäre innerhalb künftiger Baugebiete durchaus üblich, damit die Straßenbauarbeiten durchgeführt werden könnten.

Auf jeden Fall wären die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen – d.h. auch die Entwäs­serungsgräben – im Eigentum des UBZ und würden demnach nicht zu den Privatgrund­stücken gehören.

 

 


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