Herr Manfred Lenhard weist darauf hin, bezüglich des Rechtsstreites im Zusammenhang mit der an der hinteren Grundstücksgrenze der Gaststätte „Zur Post“ errichteten Mauer liege bislang noch kein Urteil hinsichtlich Verbleib oder Rückbau vor.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe der Verwaltung lediglich den Sofortvollzug der Rückbauverfügung untersagt. Ansonsten sei der Ausgang des Verfahrens derzeit noch völlig offen


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