Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (AöR) schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und ist mit der Weiterführung der Planung einverstanden.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0743/2017.

 

Er bittet Herrn Krupp (Ingenieurbüro Krupp, Waldfischbach-Burgalben) um die Vorstellung der Vorplanung für den Ausbau der Ernstweilerhangstraße.

 

Herr Krupp stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Vorplanung zum Ausbau der Ernstweilerhangstraße vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt).

 

Herr Krupp informiert, dass die Bebauung in der Ernstweilerhangstraße relativ „eng“ sei. In der momentanen Bestandssituation sei die Straße insgesamt sehr schadhaft. Auch seien die  Gehwege teilweise mit Plattenbelag und teilweise mit Pflaster ausgebaut. Der Asphaltbelag hätte (Schwarzdecke) zurzeit etwa 3 bis 7 cm Stärke. Darunter liegen nur Grobschotter oder Sandauffüllungen. In einem Teilbereich, in der Mitte der Straße sei, vermutlich auf Grund eines Aufbruches, sei eine 17 cm dicke Asphaltschicht  und so gut wie keinen Schotter darunter vorzufinden. In diesem Bereich empfiehlt es sich, die geotechnischen Untersuchungen auszuweiten auch unter dem Aspekt der Schadstoffinhalten des Straßenaufbruchmaterials. Im Bereich der Einfahrt der Albert-Schweitzer-Schule fehle auf der einen Seite der Gehweg gänzlich und auf der anderen Seite ist er etwas wellenförmig angelegt und mit einer Gesamtbreite die nicht der Norm (2,50 m) entspräche. Er weist darauf hin, dass drei Handschürfe bezüglich des bestehenden Straßenoberbaues und Braugrundes durchgeführt wurden. Eine Besonderheit  im gesamten Bereichs sei die sehr stark belastete Schwarzdecke und den Schotterunterbau was eine Sonderentsorgung erforderlich mache. Anhand einer Tabelle erläutert der die Analysen der entnommenen Bodenproben. Eine weitere Besonderheit seien die bestehenden Leitungen im Straßenkörper und wie tief diese lägen. Man plane einen Oberbau von 50 cm Dicke und damit einer insgesamten „Auskofferungstiefe“ von 75 cm.

 

Die jetzige bestehende Straßenquerschnitt: Querschnittsbreite breite liege bei 9,40 – 10,10 Meter. Damit ergeben sich Gehwehbreiten von 1,60 bis 2,15 Metern. Die Fahrbahnbreite läge momentan bei 6,00 Metern.

 

Geplanter Straßenquerschnitt: Querschnittsbreite 10,00 Meter, Gehwegbreite: 2,50 Meter, Fahrbahnbreite: 5,00 Meter.

 

Auf Nachfrage von dem Vorsitzenden ob bei einer Auskofferungstiefe von 0,75 m man eventuell unter eine „Kellersohle“ eines Hauses käme entgegnet Herr Krupp, dass dies geschehen könnte.

Im Moment schätzt er, dass dies aber nicht vorkäme. Es schätzt die Kellerfensterhöhen auf ca. 1 Meter und damit käme man nicht unter die Fundamente. In einem Fall, wo dies geschehen könnte, müsse man den Gehwegbereich etwas „schwächer“ ausbauen oder diesen Teilbereich im Bestand lassen. Man könne auch hier nicht mit schweren Verdichtungs- und Rüttelmaschinen arbeiten. Die geplante Bauweise sei ein niveaugleicher Ausbau, Fahrbahn in Asphalt sowie Gehwege in „verschiebesicheres“ Pflaster (Pflasterstärke 10 cm).

 

Herr Krupp schlägt vor, den Ausbau der 212 m langen Straße in 2 Abschnitten durchzuführen. Bei den Auskofferungsarbeiten schlägt er zudem vor, Rampen für Fahrzeuge und für die Feuerwehr aufzubauen. Eine einseitige Sperre halte er nicht für sinnvoll. Die Bauzeit für den reinen Straßenbau schätzt er auf 4 – 5 Monate. Die Hausanschlüsse werden voraussichtlich im Sommer 2018 ausgeführt. Im Bereich der Einfahrt an der Schule müsse im Böschungsbereich eine Stützwand errichtet werden. Die Gesamtkosten schätzt er auf 547.000,-- Euro.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil

 

Verteiler:

1 x Amt 60/66

1 x UBZ