Sitzung: 17.05.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird auf 60 v. H. der Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters festgesetzt (145,61 €).
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Nach kurzer Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 10