Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und erläutert den Ablauf des Wahlverfahrens. Er weist darauf hin, dass weder Handys noch Tablets o.ä. mit in die Wahlkabine genommen werden dürfen. Zudem sind ausschließlich die bereitgelegten Kugelschreiber zu benutzen.

 

Es ist ein Wahlausschuss zu bilden, der aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern besteht.

 

Die Wahl ist in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel durchzuführen. Für ein positives Wahlergebnis sind im vorliegenden Fall 19 Ja-Stimmen erforderlich (mehr als die Hälfte der 36 anwesenden Ratsmitglieder).

 

Nach kurzer Absprache wird ein Wahlausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden und den Ratsmitgliedern Kirchner und Schanne-Raab besteht. Beide versichern sich, dass die vorhandene Wahlurne leer ist.

 

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl des ersten hauptamtlichen Beigeordneten.

 

Ratsmitglied Dr. Gensch schlägt Herrn Christian Gauf vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Es werden nacheinander jeweils zwei Ratsmitglieder aufgerufen, die parallel in den zwei vorhandenen Wahlkabinen wählen.

 

Nachdem alle anwesenden Wahlberechtigten ihre Stimme in geheimer Wahl abgegeben haben, zählt der Wahlvorstand das Ergebnis aus:

Es wurden 36 Stimmen abgegeben, davon 26 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

9

Enthaltung:

1

 

An der Wahl nahmen 36 Ratsmitglieder teil.

 

 

Ratsmitglied Gauf erklärt, dass er die Wahl zum ersten hauptamtlichen Beigeordneten annimmt.

 

 

 

Verteiler:

Amt 10