Ortsvorsteher Hüther erklärt, obwohl derzeit noch keine Ergebnisse hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Zweibrücker Straße/Wallhalber Straße (Bereich Ortsmitte) vorliegen würden, sei er der Auffassung, dass in der Ortsdurchfahrt ab Ortsanfang (Zweibrücker Straße) bis Ortsende (Wallhalber Straße) die Park- und Fahr­bahnmarkierungen wieder hergestellt werden könnten, da oben genannter Bereich nur einen relativ geringen Teil der Gesamtstrecke darstelle.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke bemerkt, der Begriff „Fahrbahnmarkierung“ bedeute für ihn, dass zumindest die Fahrbahn mit einem Mittelstreifen versehen werde.

Er bezweifle, dass es zweckmäßig sei, die Fahrbahn durch eine solche Markierung auf der gesamten Länge optisch quasi zu „verkleinern“, was durch eventuelle seitliche Markie­rungen noch verstärkt werde und bei den Kraftfahrzeugführern zur Bildung eines „Tunnel­blicks“ beitragen könne.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiefer spricht die vorgesehenen Parkmarkierungen an. Diesbezüglich sehe er durchaus einen direkten Zusammenhang mit der beabsichtigten Verkehrsberuhi­gung, da die Einzeichnung von Parkbuchten – die sich größtenteils auf der Fahrbahn befinden würden – zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen könne.

Somit rate er, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und die Einzeichnung von Park­buchten als ein komplettes „Paket“ zu behandeln.

Deshalb sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Aufbringung solcher Markierungen abgesehen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke schließt sich der Auffassung von Ortsbeiratsmitglied Kiefer an.

 

Der Vorsitzende erklärt, er sehe keinen Zusammenhang zwischen Parkmarkierungen im Verlaufe der Zweibrücker Straße und dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer im Bereich Ortsmitte.

 

Nach einer kürzeren Aussprache verständigt man sich darauf, zum gegenwärtigen Zeit­punkt auf eine Beschlussfassung zu verzichten und damit die Thematik hinsichtlich Park- und Fahrbahnmarkierungen vorerst zu vertagen, um diese nach Vorliegen von Ergebnissen bezüglich Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte als Gesamtkonzept im Sinne der Verbesse­rung der Verkehrssicherheit zu behandeln.

 


 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x