Ortsvorsteher Hüther begrüßt Frau Klein (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Klein gibt einen Sachstandsbericht über die bislang erfolgten Untersuchungen samt Ergebnissen zur Erreichung einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Ortsmitte.

In früheren Sitzungen des Ortsbeirates Oberauerbach seien verschiedene Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung angeregt und diskutiert worden, welche sich schwerpunktmäßig mit der Frage beschäftigt hätten, wie die Querungsmöglichkeiten insbesondere über die Wallhalber Straße verbessert werden können.

 

Nach den einschlägigen Richtlinien zur Verkehrs- und Straßenplanung seien Querungs­anlagen in Bereichen notwendig, wo einerseits ein ausgeprägter Querungsbedarf bestehe und andererseits eine Verkehrsmenge von über 1.000 Kraftfahrzeugen pro Tag (bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h) vorliege.

Sinnvoll sei eine solche Einrichtung bei regelmäßiger Querung durch schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer (Fußgänger – insbesondere Kinder und ältere Personen).

In oben genanntem Zusammenhang sei im September 2006 eine Verkehrs- und Fußgänger­zählung im Bereich Zweibrücker Straße/Wallhalber Straße durchgeführt worden (Zählzeit: zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr – d. h. maßgebend ist die Stunde, zu welcher der stärkste Fußgängerverkehr besteht).

Dabei sei eine Verkehrsmenge von 270 Fahrzeugen pro Stunde und 24 Fußgänger pro Stunde – welche die Fahrbahn überquert hätten – festgestellt worden.

Frau Klein informiert weiter, es gäbe verschiedene Möglichkeiten eine Fußgängerquerung zu gewährleisten.

Im Bereich des Ortsmittelpunktes seien geprüft worden:

Querungshilfe (Verkehrsinsel auf der Fahrbahn),

Fußgängerüberweg (so genannter „Zebrastreifen“) sowie

Lichtsignalanlage (Verkehrsampel).

Querungshilfen würden gemäß der maßgeblichen Richtlinie für Fußgängerüberwege be­messen. Hierin seien verschiedene verkehrliche Voraussetzungen vorgegeben, wonach für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ein Verkehrsaufkommen von 450 – 600 Kraft­fahrzeugen pro Stunde und 50 – 100 Fußgänger pro Stunde empfohlen werden.

Auch bei einer geringeren Menge Fahrzeuge (200 – 300 Fahrzeuge) und oben genannter Fußgängeranzahl wäre die Anlegung eines Fußgängerüberweges möglich.

Die tatsächliche Anzahl der Fußgänger würde jedoch diese Maßgabe deutlich unter­schreiten.

Außerdem könnte ein Fußgängerüberweg in begründeten Ausnahmefällen – auch unterhalb oben genannter Schwellenwerte – angeordnet werden.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum des Tages Fuß­gänger regelmäßig die Fahrbahn punktuell und hinreichend gebündelt queren würden, wie dies zum Beispiel bei Kindern auf dem Weg zur Schule der Fall wäre.

Oben genannte Verkehrs- und Fußgängerzählung habe allerdings ergeben, dass in der Orts­mitte keine „gebündelte Fußgängerquerung“ im Bereich Zweibrücker Straße/Wallhalber Straße erfolge.

Örtliche Voraussetzung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wäre darüber hinaus, dass dieser aus angemessener Entfernung erkennbar sei und somit querungswillige Fußgänger rechtzeitig seitens der Kraftfahrzeugführer wahrnehmbar sein müssten.

Als weiteres Kriterium wären die Standorte der Bushaltestellen zu berücksichtigen. In der Ortsmitte würden sich zwei fast gegenüberliegende Bushaltestellen befinden. Die ent­sprechende Richtlinie gäbe vor, dass ein Fußgängerüberweg nur hinter einer Haltestelle zulässig wäre, wobei ein Vorbeifahren an dem auf der Fahrbahn haltenden Bus verhinder­bar sein müsse.

Von einem beispielsweise an einer ungünstigen Stelle angelegten Fußgängerüberweg gehe – im Vergleich mit dem Verzicht auf dessen Anlegung – ein höheres Gefährdungspotential aus.

 

Frau Klein berichtet weiter, neben der Ausweisung eines Fußgängerüberweges sei die Errichtung einer Querungshilfe („Verkehrsinsel“) auf der Fahrbahnmitte geprüft worden.

Für die Gewährleistung einer reinen Fußgängerquerung wäre eine Querungshilfe mit einer Breite von 2,00 m erforderlich.

Werde dieser Personenkreis auf Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrer ausgedehnt, erhöhe sich die Breite auf 2,50 m – 3,00 m.

Dabei sei grundsätzlich zu beachten, dass eine Fahrbahnbreite von jeweils mindestens 3,25 m verbleiben müsse.

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Winterdienstes habe der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mitgeteilt, dass im Bereich Ortsmitte Oberauerbach sogar eine Fahrbahn­breite (beidseits der Mittelinsel) von jeweils 3,60 m gewährleistet sein müsse.

Schon aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite wäre auch diese Lösung problematisch.

 

Frau Klein erklärt, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage (Ampel­anlage) sei gegenüber der Anlegung eines Fußgängerüberweges ein noch höheres Ver­kehrs- sowie Fußgängeraufkommen notwendig.

Außerdem müsse der Abstand einer Lichtsignalanlage zu einem Knotenpunkt mindestens 200 m betragen. Im Bereich Ortsmitte belaufe sich dieser auf lediglich ca. 30 m – 40 m, weshalb der Landesbetrieb Mobilität (LBM) diese Lösung abgelehnt habe.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan bemerkt, nach seiner Erinnerung wäre die letzte angedachte Lösung zur Behebung der bestehenden Verkehrsproblematik in der Ortsmitte der Bau einer Verschwenkung beider Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Zweibrücker Straße/Wallhalber Straße/Battweilerstraße – eventuell im Zusammenhang mit der Anpflanzung eines Baumes – gewesen, um aufgrund der hierdurch bedingten, begrenzten Sichtverhältnisse eine Ver­kehrsberuhigung zu erreichen.

Im Zusammenhang mit dem früher beabsichtigten Kreiselbau im Bereich der Ortsmitte seien Verschwenkungen samt Querungshilfe (Fahrbahnteiler) vorgesehen gewesen, wodurch sich hier die Fahrbahnbreite auf 3,15 m bzw. 3,20 m reduziert hätte, was damals genehmigungsfähig gewesen wäre.

Insofern könne er nicht nachvollziehen, dass dies heutzutage offensichtlich nicht mehr möglich wäre.

Außerdem hätte bei oben genanntem Kreiselbau auch damals Verschwenkungsverkehr (Lkw-Verkehr mit weit ausladenden Anhängern) mitbedacht werden müssen.

Oben genannte Fahrbahnverschwenkungen im Kreuzungsbereich erachte er als einzig sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsmitte. Hierdurch würde auch der LKW-Verkehr nicht beeinträchtigt.

 

 

In einer sich anschließenden längeren Aussprache zwischen verschiedenen Ortsbeirats­mitgliedern, Frau Klein sowie Ortsvorsteher Hüther zeigen sich mehrere Ortsbeirats­mitglieder wegen der genannten, relativ geringen Anzahl Fußgänger verwundert.

 

Tenor dieser Aussprache ist, dass der Ortsbeirat bereits seit Jahren auf die äußerst prob­lematische Verkehrssituation im Bereich der Ortsmitte infolge oftmals stark überhöhter Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge hingewiesen habe, weshalb eine Verpflichtung der Verwaltung zur Erarbeitung praktikabler Lösungsmöglichkeiten gesehen werde.

Lediglich Hinweise auf stattgefundene Untersuchungen hinsichtlich nicht realisierbarer Maßnahmen seien nicht akzeptabel.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke erklärt, durch geeignete Maßnahmen sollte einerseits eine Geschwindigkeitsreduzierung der Kraftfahrzeuge und andererseits eine Erleichterung der Fahrbahnquerung für Fußgänger erreicht werden.

 

Ortsvorsteher Hüther bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, welche baldmög­lichst im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt werden sollten.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan regt Geschwindigkeitsmessungen durch das Ordnungsamt im Bereich Zweibrücker Straße/Ortsmitte an, um hierdurch die Durchführung von Maß­nahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit begründen zu können.

 

Der Vorsitzende dankt Frau Klein für ihre Informationen.

 


 

 

 

 

 

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