Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden erfolgt im Regelfall in Höhe von 20% der berücksichtigungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Zuschuss von 30.000 €. Abweichungen vom Prozentsatz erfolgen nur in be­sonderen Ausnahmefällen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g  folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60