Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Herr Fochs, CDU-Fraktion, bittet um Information zum Sachstand und weiteren Vorgehen und darum, mit den betroffenen Bürgern nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dem Stadtrat lediglich ein Informationsrecht zustünde, da es sich um eine reine Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz handle. Im Vorfeld habe es unzählige Termine und Gespräche mit den Anwohnern mit dem Ziel einer gütlichen Einigung und Vorschlägen zur Entspannung der Situation gegeben. Es gab Termine beim Bürgerbeauftragten des Landes, bei der Ministerpräsidentin,

Gespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Struktur- und Genehmigungsdirektion. Alle seien zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hier um einen Fall handle, bei dem sich alle an das Gesetz halten und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen müssten. Alle Termine und Gespräche seien dokumentiert. Es gäbe keine Möglichkeit, in ein laufendes Verfahren einzugreifen und einschlägige Urteile der Gerichte, die für die Stadt bindend seien.

 

Eine Tischvorlage mit markierten Rechtsgrundlagen wird ausgeteilt und ist im Ratsinformationssystem zu diesem Punkt hinterlegt.

 

Frau Dr. Bucher verweist zum Sachstand der anhängigen Verfahren auf die Verfügungen des Bauamtes von August 2016, gegen welche seitens der Adressaten Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht ersucht worden sei. Die Anträge seien aufgrund der Annahme des Gerichts, dass die Verfügungen der Verwaltung rechtmäßig seien, abgelehnt worden, woraufhin die Antragssteller das OVG angerufen hätten. Dieses habe die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Verfügung wiederhergestellt, weil in summarischen Verfahren nicht mit letzter Sicherheit zu klären wäre, ob die Verfügungen rechtmäßig seien. Dies müsse in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden.  Der Stadtrechtsauschuss habe die Widersprüche zurückgewiesen, wogegen gestern die Klagen beim Verwaltungsgericht eingegangen seien. Damit befände man sich aktuell im Hauptsacheverfahren. Das Verwaltungsgericht werde vermutlich innerhalb der nächsten drei Monate terminieren und über die Widerspruchsbescheide entscheiden.

 

Herr Michels ergänzt, dass sich das Gebiet zwischen Forstberg- und Bahnhofstraße befände und dies in die Untersuchungen einbezogen werde. Mehrere Anhörungen seien versendet.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann befürwortet, die Klarstellung, dass es den laut Antrag vermeintlichen Ermessensspielraum der Verwaltung nicht gebe. Es sei wichtig dazulegen, dass es sich nicht um eine politische sondern rechtliche Angelegenheit handle. Er habe den Eindruck, dass es bereits mehrfach Bemühungen der Verwaltung gegeben habe, sich gütlich zu einigen und man könne sich nicht gegen geltendes Recht hinwegsetzen, auch wenn man auf der Seite der Bürger/innen stehe.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider stimmt zu, dass Rechtsgrundlagen zu beachten seien. Das Bauamt habe seiner Ansicht nach aber genauso bei der Festlegung des Außenbereichs die Grenze an den Graben setzen können.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Aussage nicht korrekt sei. Der Flächennutzungsplan, der vom Stadtrat beschlossen worden sei, habe die Gesamtfläche definiert. Im Antrag der Familie habe der Planer besagte Linie zum Außenbereich bereits eingezeichnet.

 

Herr Michels erklärt, dass durch zwei Instanzen bestätigt wurde, dass die Abtrennung des Außenbereichs korrekt stattgefunden habe. Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich sei keine Linie, die gezogen worden sei, sondern Etwas, das sich durch die örtliche Situation ergibt. Er verweist auf die §§ 34 und 35 BauGB und versucht mehrfach die Rechtslage zum Thema Außenbereich zu erklären.

 

Ratsmitglied Neubert stellt klar, sich nicht gegen das Gesetz hinwegsetzen oder die Verwaltung zu einem bestimmten Verhalten drängen zu wollen. Er hätte gerne Informationen, wann durch wen der Außenbereich definiert worden sei und ob es einen Ermessensspielraum gebe bzw. ein Fehler bei dessen Ausüben in Frage käme.

 

Der Vorsitzende erklärt erneut, dass es kein Ermessen gebe und beide Gerichte entschieden hätten, dass sogar zu großzügig bemessen worden sei.

 

Ratsmitglied Wilhelm zeigt sich überrascht, dass der Stadtrat über ein Verwaltungsverfahren einzelner Fälle spreche. Sie findet es fatal, dass fälschlicherweise bei betroffenen Bürgern der Eindruck entstehe oder geschaffen werde, die Politik könne helfen. Der Stadtrat hätte höchstens im Februar 2016 helfen können, als die SPD im Bau- und Umweltausschuss angefragt hatte, ob eine Klarstellungssatzung erstellt werden könne. 

 

Ratsmitglied Kaiser gibt an, die FDP-Fraktion sei der Meinung, dass Recht und Gesetz zu gelten haben, aber man sei auch für Gleichheit.

 

Der Vorsitzende weist Ratsmitglied Kaiser darauf hin, dass sie natürlich weiter sprechen dürfe, sich aber überlegen sollte, ob sie nicht gerade einen Fehler mache, der vielen Bürgern der Stadt schaden könnte.

 

Ratsmitglied Kaiser entscheidet, ihre Redemeldung auf den nicht-öffentlichen Teil zu verschieben.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider sieht, dass sich die Verwaltung bemüht habe, eine Lösung zu finden, aber möchte ebenfalls wissen, wann vom wem ein entsprechender Beschluss gefasst worden sei.

 

Ratsmitglied Gries beantragt zur Geschäftsordnung, dass die Debatte beendet wird.

 

Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters hat kein Ratsmitglied eine Gegenrede. Damit wurde einstimmig (35 Stimmen) entschieden, die Debatte zu beenden.


 

 

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