Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 126-5 „Östlich der Amerikastraße, 5. Teiländerung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0802/2017.

 

Er informiert, dass zwei Jungunterunternehmer Interesse bekundet hätten, in dem vorgesehenen Bereich Gebäude zu errichten und sich als Firma anzusiedeln. Allerdings seien zurzeit in dem vorgesehenen Bereich nur geneigte Dächer mit einer Neigung von 28° bis 42° möglich, Ausnahme Pultdächer. Mit dem Wegfall der Festsetzung sei die Dachform frei wählbar und somit u.a. auch Flachdächer zulässig. Er empfiehlt das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Ausschussmitglied Schneider schlägt vor, mit den Bauherren darüber zu reden um eine mögliche Dachbegrünung bei Pultdächern zu realisieren.

 

Der Vorsitzende entgegnet, man werde mit den Bauherren reden, weist aber darauf hin, dass diesbezüglich schon Entscheidungen von den Investoren gefällt sein dürfte.

 

Ausschussmitglied Fochs weist darauf hin, dass mögliche Dachbegrünung aber nicht verpflichtend sein dürfte.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden     


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil.

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61