Nachtrag: 22.03.2011

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung soll die vorgelegte Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungs-planes, ergänzt um Vorrangflächen für die Windkraft, abgeben.

 


Der Vorsitzende erklärt, in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde der Entwurf des Raumordnungsplanes von Frau Klein von der Stadtplanung vorgestellt. Die Verwaltung hat den Entwurf ihrer Stellungnahme der Tagesordnung beigefügt und zur Information auch die Stellungnahme des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz (ZEF), welche bzgl. des Gewerbegebiets Truppacher Höhe bzw. dessen Erschließung von der der Stadtverwaltung abweicht.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht stellt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, dass die Verwaltung alle notwendigen Schritte unternimmt, um zu erreichen, dass im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz bzw. im Flächennutzungsplan auf der Weißen Triesch ein Windkraft-Vorranggebiet ausgewiesen wird. Die Verwaltung wird auch gebeten, weitere Flächen zu prüfen. Er begründet den Antrag seiner Fraktion damit, dass bereits vor einigen Jahren, als die Zulassung von Windrädern im Zweibrücker Stadtrat abgelehnt worden ist, ein Gutachten die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage auf der Weißen Triesch bestätigt habe. Seit dem damaligen Beschluss gibt es nun eine Reihe von zwingenden Argumenten zugunsten der Windkraft:

-   Der Wirkungsgrad der Windkraftanlagen ist erheblich gesteigert worden.

-   Das Problem des schwankenden Stromertrags kann durch die Umwandlung dieser Energie mit anschließender Speicherung gelöst werden.

-   Das Saarland plant die Errichtung eines Windparks auf der westlichen Seite dieses Gebietes. Diese Windräder sind von Zweibrücken aus genauso sichtbar wie es eigene Anlagen wären. Wieso sollte die Bevölkerung den Anblick ertragen, aber auf die Gewerbesteuer verzichten müssen?

-   Die Kernenergie ist nicht die billigste, sondern die teuerste Energiequelle, wenn man Forschungs-, Versicherungs- und Entsorgungskosten einrechnet, die bislang von den Steuerzahlern und zahlreichen geschädigten Menschen bezahlt werden mussten. Hinzu kommen die nicht beherrschbaren Risiken, die teilweise über viele Jahrhunderte nach der Abschaltung noch vorhanden sind. In dieser Situation ist der Ausbau der Windkraft eine nationale Aufgabe, um die sich Zweibrücken nicht drücken darf.

 

Ausschussmitglied Dr. Schüler gibt zu bedenken, dass Windräder in der Umgebung des Flughafens problematisch sind.

 

Ausschussmitglied Kroh weist darauf hin, dass der Stadtrat vor Jahren bei seinem ablehnenden Beschluss einem Vorschlag der Planungsgemeinschaft Westpfalz gefolgt ist, die gegen die Ausweisung von Windrädern auf der Gemarkung Zweibrücken war. Mittlerweile sind acht Jahre vergangen und die Qualität und Kubatur der Windräder hat sich geändert, außerdem ist die Effizienz größer. Ein großer Teil der CDU-Fraktion hat bereits vor der Katastrophe in Japan dazu tendiert, ja zu Windrädern zu sagen. Erst recht, wenn nun in unmittelbarer Umgebung von Zweibrücken Windräder gebaut werden und man alle Nach­teile hätte, aber auf die Vorteile verzichten würde.

 

Ratsmitglied Schneider ist über diese Wortmeldungen erfreut, da es sich hier um eine positive Energie handelt, die nicht strahlend ist.

 

Ausschussmitglied Kretzschmar ist gegen wilden Aktionismus und die Ausweisung von Flächen um jeden Preis sowie die Verknüpfung mit der Katastrophe in Japan. Falls, wie dargestellt, ein Windrad aus heutiger Sicht mit einem Durchmesser von ca. 100 m 3 – 6 der herkömmlichen Windräder ersetzen würde, so könnte man sicherlich einige wenige Windräder in Zweibrücken ausweisen.

 

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windräder handelt, also um die Schaffung der planerischen Voraussetzung. Damit bestehe noch keine Baumöglichkeit für Windräder.

 

Ausschussmitglied Ruf spricht sich für die Ausweisung eines Vorranggebietes aus, jedoch nicht nur auf der Weißen Triesch, sondern die Verwaltung soll auch andere Stellen prüfen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung Vorrangflächen für Windräder auf geeigneten Flächen sucht, insbesondere auf der Weißen Triesch.

 

Anschließend fasst der Bau- und Umweltausschuss zum Antrag der SPD-Fraktion folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Vorrang­flächen für Windräder auf geeigneten Flächen auszuweisen, insbesondere auf der Weißen Triesch.

 

Abstimmungsergebnis:

12  Ja-Stimmen

2    Enthaltungen

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

Ratsmitglied Schneider findet die Stellungnahme der Verwaltung sehr positiv, ist sich aber unsicher über die rechtlichen Auswirkungen. Er möchte wissen, ob eine Zustimmung zu dieser Stellungnahme eventuell Auswirkungen auf ein Zielabweichungsverfahren haben könnte. Seiner Ansicht nach entspreche es nicht der Wahrheit, dass die vorgesehene Erschließungsstraße die „einzig umsetzbare Erschließungsvariante für das Gewerbegebiet darstelle“ (Zitat aus der Stellungnahme des ZEF vom 04.03.2011). Er habe gestern Abend die Autobahnunterführung mit einem Ölfahrzeug befahren und somit festgestellt, dass diese sehr wohl mit Lastwagen passiert werden kann.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich der Rat noch nicht mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes befasst habe. In der Stellungnahme der Verwaltung ist vielmehr zu lesen, dass die Verwaltung Alternativplanungen erarbeitet haben möchte. Das Schreiben des ZEF habe man lediglich als Information beigefügt, es entspricht nicht dem Standpunkt der Stadt.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht ergänzt, dass es sich hier um den Entwurf des Raumord­nungsplanes und nicht um eine Detailplanung eines Bebauungsplanes des ZEF handele.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass der Zweckverband darum gebeten habe, die geplante Erschließungsstraße entsprechend der Darstellung im Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fortschreibung des Raumordnungsplanes zu berücksichtigen. Dem ist die Verwaltung nicht gefolgt.

 

Ausschussmitglied Kretzschmar macht darauf aufmerksam, dass im vorliegenden Entwurf des Raumordnungsplanes eine Bebauung dieses Gebietes wie es sich der ZEF wünscht nicht möglich ist und Änderungen somit erneut beschlossen werden müssten.

 

Ausschussmitglied Kroh ergänzt, dass die Stadt Änderungen des Flächennutzungsplanes beschließen muss als Grundlage einer Bebauungsplanung des ZEF.

 

Ratsmitglied Schneider weist darauf hin, dass er zwar mit der Stellungnahme der Stadt einverstanden ist, die rechtliche Situation jedoch jetzt nicht recht überblicken kann und sich daher bei der Abstimmung enthalten wird.

 

Nachdem keine weiteren Änderungsanträge gestellt werden, fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

Verteiler:          1 x 30 / ZEF

1 x 61

1 x 66

1 x 67

1 x 81

1 x 84

1 x Stabsstelle