Ortsvorsteherin Murer berichtet, bereits vor längerer Zeit wäre seitens des Ortsbeirates Mörsbach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in o. g. Bereich angeregt worden.

Mit der Thematik der Einführung von Tempo-30-Bereichen im Stadtgebiet hätten sich seit Ende des vergangenen Jahres sowohl Stadtrat als auch Bau- und Umweltausschuss in je­weils mehreren Sitzungen befasst, wobei auch o. g. Anregung des Ortsbeirates Mörsbach behandelt worden wäre.

Der Stadtrat habe sich letztendlich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ ausgesprochen.

Gebäude, in deren Bereich eine solche Regelung realisierbar sei, müssten direkt an einer Straße gelegen sein, was auf die Mörsbacher Kindertagesstätte nicht zutreffe.

Lt. Auskunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) sei das Zusatzzeichen „Kindergarten“ bereits von ihr angeordnet worden, wobei die Auf­stellung seitens UBZ erfolge. Allerdings werde kein zusätzliches Leucht-/Blinksignal installiert.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, der LBM sei über den Wunsch des Ortsbeirates, hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auszu­weisen, informiert und werde deren Realisierungsmöglichkeit prüfen.

Sowohl LBM als auch Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegen­heiten) seien der Auffassung, dass die rechtliche Grundlage hierfür durchaus nicht so eindeutig sei.

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung im März 2017 besage nur ganz allgemein, dass in den Bereichen von Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen, welche an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße gelegen seien, die Einrichtung einer Geschwindigkeits­beschränkung auf 30 km/h möglich sei.

In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu (vom Mai 2017) sei dies konkreter formuliert, wonach – ihrer Auffassung nach – eine Genehmigung sehr wohl möglich wäre.

Hierin sei folgendes ausgeführt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindig­keit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten usw. in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken, soweit die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfüge oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist“.

Letzteres treffe definitiv zu.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery bemerkt, durch beidseitiges Parken im Straßenbereich der Höhenstraße (vor sowie hinter der Kindertagesstätte) könnte der beabsichtigte Zweck einer Verkehrsberuhigung infolge Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden.

In diesem Zusammenhang wäre die Einzeichnung von Parkbuchten zweckmäßig.

Außerdem erachte er es als sinnvoll, im Bereich der Grünfläche vor der Kindertagesstätte ein buntes Objekt o.ä. aufzustellen, woraus ersichtlich ist, dass sich hier eine solche Betreuungseinrichtung befinde.


 

Die Vorsitzende erklärt, Parken im Straßenbereich sei hier erlaubt. Es handele sich dabei um eine sogenannte „natürliche Verkehrsberuhigung“.

Sie habe Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) auf die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung (samt Ermittlung der Anzahl der Kraftfahr­zeuge) in Höhe der Kindertagesstätte angesprochen, was jedoch allenfalls nach der Bundestagswahl möglich wäre, da derzeit an den Straßenlampen Wahlwerbung angebracht wäre, wodurch das Aufhängen der Geschwindigkeitsmessanlage unmöglich sei.

Denkbar wäre auch die Beschaffung einer mobilen Anlage (ab dem Haushaltsjahr 2019) wofür ein spezieller Haushaltsansatz erforderlich sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Streuber schlägt vor, einen Zaun entlang des Geländes im Bereich Höhenstraße zu errichten.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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