Die Vorsitzende bemerkt, es sei vorgesehen gewesen, dass Ortsbeiratsmitglied Glahn das Projekt dem Ortsbeirat vorstelle, jedoch sei er kurzfristig verhindert an der heutigen Sitzung teilzunehmen.

Stellvertretend werde Ortsbeiratsmitglied A. Ruf diese Thematik erläutern.

Sodann erteilt sie Ortsbeiratsmitglied A. Ruf das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erklärt, das Projekt könne er zwar nicht vorstellen, jedoch werde er erläutern, was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff der „Flexibilisierung“ zu verstehen sei.

Seitens der Biogasanlage werde momentan fortwährend die gleiche Strommenge einge­speist. Nach einer Flexibilisierung werde sich dies dahingehend verändern, dass nur noch zu bestimmten Zeiten Strom eingespeist werde – d. h. in den Abend-/Nachtstunden bzw. bei einem erhöhtem Strombedarf. Alternativ könnte dann die Anlage auch abgeschaltet werden.

Bei einer sogenannten „doppelten Flexibilisierung“ werde die Anlage u.U. während 12 Stunden/Tag betrieben, wobei sie beispielsweise nachts abgeschaltet sei. Es seien auch andere Betriebszeiten (z. B. von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr) möglich, während die Anlage in den übrigen Zeiten ruhe.

Dabei bleibe die erzeugte Gasmenge gleich – d. h. mit der Flexibilisierung sei keine Erhöhung verbunden.

Sodann beantwortet Ortsbeiratsmitglied A. Ruf Detailfragen der Anwesenden.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache weist die Vorsitzende darauf hin, Ortsbeiratsmitglied Glahn habe ihr mitgeteilt, dass die bereits vorhandenen Dächer etwas erhöht würden und ein drittes Blockheizkraftwerk errichtet werde.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die jedem Ortsbeiratsmitglied vorliegende Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche der Niederschrift beigefügt ist.

 

Ortsbeiratsmitglied Thiery sowie Ortsbeiratsmitglied Jost erklären, ohne konkrete Planunterlagen hinsichtlich baulicher Erweiterungen bzw. diesbezüglicher detaillierter Informationen (z. B. hinsichtlich der Frage, wie sich die Gesamtanlage in die Landschaft einfügen werde) könnte keine Stellungnahme des Ortsbeirates zu vorstehend genanntem Vorhaben erfolgen.

 

Man kommt deshalb überein, dass möglichst am Montag, dem 18.09.2017 ein Ortstermin mit Ortsbeiratsmitglied Glahn vereinbart werden sollte.

 

 

 

 

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Amt 60/61 – 1 x