Sitzung: 27.09.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Stellungnahme der Stadt Zweibrücken:
Die Stadt Zweibrücken erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Abstufung des Verkehrsflughafens Zweibrücken zu einem Sonderlandeplatz.
Um zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes Zweibrückens offenzuhalten, fordert die Stadt Zweibrücken, am bisherigen unbeschränkten Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG festzuhalten. Eine erneute Heraufstufung muss jederzeit möglich sein.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und sagt auf Rückfrage zu, dass Herr Adrian in der nächsten Sitzung des Stadtrates berichten solle.
Herr Boßlet, UBZ, informiert den Stadtrat zusätzlich über die aktuelle Sachlage und führt aus, dass die Triwo die Herabstufung aufgrund zu strenger Vorgaben durch das Land und damit verbundener Kosten beantragt habe und man bislang bereits 2,8 Millionen Euro Aufwendungen nur für die Auflagenerfüllung in Sachen Flugsicherheit habe einsetzen müssen. Er erklärt auch, dass bei Bedarf eine Heraufstufung jederzeit wieder möglich sei. Tatsächlich werde bereits jetzt schon nur noch wie bei einem Sonderlandeplatz – mit eingeschränktem Maß – geflogen. Durch die Herabstufung schaffe man für die Triwo noch Entwicklungsmöglichkeiten. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei von allen schlechten Möglichkeiten noch um die beste handele.
Der Rat spricht sich dafür aus, den Passus „Eine erneute Heraufstufung muss jederzeit möglich sein.“ zusätzlich in den Beschluss aufzunehmen.
Der Stadtrat fasst e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.
Ratsmitglied Schönborn befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Verteiler:
Amt 60
84
10.1.1