Ortsvorsteherin Murer berichtet, Vertreter der Verwaltung (Ordnungsamt sowie der Ab­teilung Tiefbau beim Stadtbauamt) und der Polizeiinspektion, Frau Danzenbächer (Leiterin der Kindertagesstätte „Hand in Hand“) sowie sie selbst hätten im Bereich vor der o. g. Betreuungseinrichtung einen Ortstermin wahrgenommen, wobei das Augenmerk insbe­sondere auf der Verkehrssituation beim Abholen der Kinder durch Angehörige gelegen habe.

Das Verkehrsaufkommen insgesamt wäre sehr hoch gewesen, wobei allerdings keine nennenswerte Geschwindigkeitsübertretung festgestellt worden sei.

Letztendlich wären die Anwesenden dem Vorschlag des Vertreters der Polizeiinspektion gefolgt, wonach die Schilder „Vorsicht Kinder“ sowie „Kindergarten“ höher angebracht würden, als ein eventuelles Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, welches lediglich auf einer Strecke von 300 m gelten würde.

Oben genannter Vorschlag der Polizeiinspektion bezwecke, die Kraftfahrzeugführer zu der Einhaltung einer angepassten Geschwindigkeit in Höhe der Kindertagesstätte zu veran­lassen.

Zusätzlich hierzu sollte eine Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden, worüber Herr Wisser (Ordnungsamt – Vollzugsdienst) unter Tagesordnungspunkt I/3 näher infor­mieren werde. Dabei stehe nicht die Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten im Vor­dergrund, sondern die Kraftfahrzeugführer sollten sensibilisiert werden, hier langsamer zu fahren (z.B. mittels „Smiley“-Anzeige o. ä.).

Lt. Erkenntnis der Polizeiinspektion sei dies die wirkungsvollste Methode um eine Ge­schwindigkeitsreduzierung zu erreichen, wobei die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeug­führer weiterhin dem Straßenbereich und nicht dem Tachometer gelte.

 

Im Anschluss daran informiert die Vorsitzende, falls ein Schild zur Geschwindigkeitsredu­zierung auf 30 km/h aufgestellt werden sollte, müsse das Schild „Kindergarten“ – lt. Aus­kunft von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) – ent­fernt werden. Dies hänge mit der Eindämmung eines sogenannten „Schilderwaldes“ zusammen.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Igel auf einen zur Jahresmitte 2017 gefassten Beschluss des Bundesrates bezüglich Änderung der Straßenverkehrsordnung hin, wonach vor Bil­dungseinrichtungen Zusatzschilder durchaus mit Tempo 30-Schildern kombinierbar seien.

Nach Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage sollte zunächst ein Jahr abgewartet und sodann die Wirkung der Anlage hinsichtlich Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsredu­zierung) im Bereich der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ beurteilt werden.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache hinsichtlich Verkehrsberuhigung (Geschwin­digkeitsreduzierung) vor der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ an.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf regt an, das vor der Ortseinfahrt (ca. 100 m nach der Einmün­dung zur Mülldeponie – aus Fahrtrichtung Niederauerbach kommend) befindliche Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h sollte ca. 200 m vor die o. g. Einmündung versetzt werden.

Hierdurch werde erreicht, dass der Kreuzungsbereich geschwindigkeitsbeschränkt sei.

Dies erachte er im Sinne der Verkehrssicherheit als sinnvoll, da sich hier bereits wiederholt schwere Unfälle ereignet hätten.

 

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