Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss fasst bei einer Gegenstimme folgenden

 

Beschluss:

Der Richtlinie über die Benutzung und die Vergabe zur Nutzung von Räumlichkeiten des städtischen Jugendzentrums Zweibrücken (Jugendzentrumsnutzungsordnung vom 01.12.2017) wird zugestimmt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses eine Drucksache mit Anlage vor.

 

Die Mitglieder des Ausschusses bitten um eine Änderung / Anpassung bei § 3 (Nutzungsgrundsätze) der Jugendzentrumsnutzungsordnung. Alle Anwesenden sind sich über den wichtigen Stellenwert der politischen Bildung – gerade für Schülerinnen und Schüler – bewusst und bitten deshalb auch weiterhin um großes Engagement in diesem Bereich. Nur sollten die entsprechenden Räumlichkeiten politischen Gruppierungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Einer überparteilichen Jugendbildung steht man offen gegenüber.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.