Der Vorsitzende informiert darüber, dass von einem Bürger zwei Einwohnerfragen eingegangen sind. Er trägt dem Rat die beiden Anfragen mit zugehöriger Beantwortung vor:

 

 Anfragen von Herrn Adolf Dauber:

 

1.         Welche Möglichkeiten gibt es, die ständig zunehmenden Müll-Transite zur Deponie Mörsbach mitten durch Wohngebiete (Steinhauser-, Saarland-, Landauer- und Hofenfelsstraße) über die Autobahn A8 bis zur Abfahrt Niederauerbach und dann über die L471 entlang des Bahneinschnitts  umzuleiten?

Würden nicht Hinweisschilder an der Autobahnabfahrt Contwig/Flugplatz bzw. in der Landauer Straße an der Auffahrt zur L471 einfache Abhilfe schaffen, vor allem wenn auch ab und zu dies kontrolliert würde?

Den Müllfirmen, die ominösen Abfall von weit her nach Zweibrücken bringen, sollte man diesen kleinen Umweg doch wohl zumuten können!

Die Interessen und die Gesundheit seiner Bürger sollten m.E. an erster Stelle stehen.

           

 

2.         Vor Jahren wurde die Durchfahrt durch die Allee für alle PKWs mit der Begründung gesperrt, dass sich der Boden für die Wurzeln der Platanen sehr verdichte und die Bäume absterben könnten.

Wenn dies so stimmt, sollte dann nicht auch die Dr.-Ehrensberger-Straße (vor allem für schwere LKWs und Busse!) gesperrt werden, um die dort noch enger stehenden Platanen zu schützen? Werden die Baumwurzeln mit den erwähnten Folgen dort nicht noch mehr komprimiert? Ist eine Anfahrt über die Hofenfelsstraße für die Anlieger zum Schutz der Bäume denn nicht zumutbar?

 

 

Antworten der Verwaltung (Ordnungsamt, UBZ):

 

Zu 1:    Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht, gibt es keine Möglichkeit den Ziel-/ und Quellverkehr der Deponie wie angefragt über die A8 auf die L471 zu leiten.

            Bei den von Ihnen als Wohngebiet benannten Straßen handelt es sich um kein reines Wohngebiet sondern Mischgebiet. Die genannten Straßen sind öffentlich und stehen damit allen Verkehrsteilnehmern zur Nutzung frei. Zudem handelt es sich explizit um klassifizierte Straßen, Landesstraßen (L480/L465 und L469), die insbesondere dafür geschaffen sind, den überörtlichen und auch den Schwerlastverkehr im Wegenetz aufzufangen.

            Eine Ausschilderung an der A8 oder L471 ist im Sinne des angestrebten „Schilderwaldabbaus“ nicht angedacht.

 

Zu 2:    Bei der Sperrung der Gestütsallee zwischen Saarlandstraße und Geschwister-Scholl-Allee waren zusätzlich zum Schutz der Bäume (grünplanerisch) auch Interessen wie z.B. Tourismus, Freizeit, Radwegenetz (stadtplanerisch) von Bedeutung.

           

            Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht kann angemerkt werden, dass es sich bei der Dr.-Ehrensberger-Straße als Gemeindestraße um eine öffentliche Straße handelt, die der Allgemeinheit zur Nutzung freisteht. Zudem sprechen folgende verkehrsrechtliche Punkte gegen eine Sperrung der Dr.-Ehrensberger-Straße:

-          Der befestigte Festplatz an der Rennwiese ist von der Saarlandstraße aus für parkende Busse ausgewiesen.

-          Busse der Post-Saar-Mobil nutzen die Dr.-Ehrensberger-Straße vom Niederauerbacher Kreisel kommend zur Landstuhler Straße hoch, da sie die Spitzkehre in der Hofenfelsstraße zur Landstuhlerstraße nicht fahren können.

-          Die Gewerbetreibende in der Saarlandstraße 18, im ehemaligen Gebäude Pörringer+ Schindler, haben ihre Anlieferung rückseitig über die Bauwerkerstraße, womit über die breitere Dr.-Ehrensberger-Straße statt über die Bauwerkerstraße angefahren wird.

-          Private Stellflächen der Wohnblocks zwischen der Hofenfels- und der Dr.-Ehrensberger-Straße sowie der Bauwerker- und der  Strubbergstraße sind – ebenso wie das Gebäude des Internationalen Bundes (IB) -  nur über die Dr.- Ehrensberger-Straße erschlossen.

Die verkehrsrechtliche Bedeutung der Dr.-Ehrensberger-Straße kann damit der Gestütsallee nicht gleichgesetzt werden.

 

Bezugnehmend auf die naturschutzrechtlichen Aspekte, kann mitgeteilt werden, dass die Sperrung der Gestütsallee auch einer weiteren schädigenden Bodenverdichtung im Wurzelbereich der Platanen insbesondere durch parkende Fahrzeuge entgegenwirken sollte (Anmerkung: Der lichte Abstand der beiden Baumreihen beträgt ca. 7 m (gemessen am Stammfuß). Die Fahrbahn ist ca. 5 m breit).

Der Abstand der beiden Platanenreihen in der Dr. Ehrensberger-Straße beträgt zwar ebenfalls ca. 7 m, die Fahrbahn weist jedoch eine Breite von ca. 6 m auf. Die Bäume stehen damit nicht enger als die in der Gestütsallee. Eine Schädigung von Wurzeln (sofern überhaupt in nennenswertem Umfang vorhanden) unter dem Asphalt durch den Kfz-Verkehr kann ausgeschlossen werden.

Festzustellen ist jedoch, dass im unbefestigten Seiten-/Grünstreifen unter den Bäumen regelmäßig (unerlaubt) geparkt wird und dies zur zunehmenden schädigenden Bodenverdichtung im Wurzelbereich der Platanen führt. Diesbezüglich wird die Verwaltung Maßnahmen zur Verhinderung der Befahrbarkeit des unbefestigten Seiten-/Grünstreifens (z.B. durch Poller) prüfen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anfragen im Nachgang Herrn Dauber schriftlich beantwortet werden.

 

 

 

Ratsmitglied Dr. Ohler regt an, die Firmen, die den Müll anliefern über geeignete Routen zur Mülldeponie zu informieren.

 

 

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Amt 32

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