Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1          Dem Entsorgungs- und Servicebetrieb Zweibrücken wird mit Wirkung vom

            01.04.2011 die Zuständigkeit im Bereich des Friedhofs- und

            Bestattungswesens, der Grünflächenunterhaltung, des Rosengartens und

            Wildrosengartens nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs

übertragen.

 

2          Der dieser Ergänzungsdrucksache als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer

            „Satzung zur Änderung der Satzung für den Entsorgungs- und Servicebetrieb

            Zweibrücken Anstalt des Öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken vom

            17. Februar 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Januar 2010“ wird als

            Satzung beschlossen.

 

3          Dem der Beschlussvorlage Nr. 30/0380/2011 als Anlage 3  beigefügten Entwurf

eines  Personalüberleitungstarifvertrages wird zugestimmt.

 

 

4          Der Stadtrat stimmt der Vermögensübertragung und der Übertragung der

            Verbindlichkeiten auf den Entsorgungs- und Servicebetrieb Zweibrücken gemäß der

            Eröffnungsbilanz, den beiden Teilbilanzen und den Bestandsverzeichnissen etc.

(Anlage 2) zu.

 

 

 


Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass er die Aufgabenübertragung sehr begrüße, die Umbenennung in UBZ sei richtig, wichtig und gelungen.

 

Ratsmitglieder Presl, Schiller und Nunold stimmen Ratsmitglied Dr. Hitschler zu.

 

Ratsmitglied Reitnauer erklärt, dass er gegen die Aufgabenübertragung stimmen werde, um der Stadt nicht noch mehr Entscheidungsmöglichkeiten zu nehmen.

 

Ratsmitglied Schanne-Raab erklärt, dass sie immer noch nicht davon überzeugt sei, dass durch die Aufgabenübertragung Kosten eingespart werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

3

Enthaltung:

1

 

 

 

Verteiler:

Amt 30

UBZ