Sitzung: 07.12.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlüsse:
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB liegen nicht vor. Dies wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter II aufgeführt, behandelt.
Die textlichen Festsetzungen zu Punkt 7 – UBZ - werden wie folgt ergänzt:
Je 4 Pkw-Stellplätze ist ein hochstämmiger, standortgerechter,
großkroniger Laubbaum (Pflanzqualität min. 3xv, m. Db. 18-20) neu zu pflanzen
und zu unterhalten. Ausfälle sind gleichwertig zu ersetzen. Es ist je Baum eine
Pflanzscheibe von mindestens 4 m² unversiegelt zu lassen und zu begrünen.
3. Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes ZW 159 „Wohnen und
Pflege am Fasanerieberg“ mit geringfügig erweitertem Geltungsbereich, bestehend aus Bebauungsplan, textliche Festsetzungen und Begründung einschließlich der Anlagen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Offenlage unterrichtet. Ihnen wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und verliest die Ergebnisse der Beteiligungen.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Mitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60