Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Rimbrecht führt zur Richtigstellung eines kürzlich erschienenen Presseartikels zum Erlass von wiederkehrenden Beiträgen eines Anwohners (Rheinpfalz vom 02.12.2017) aus, dass der Grund für den Erlass der Forderung für die wiederkehrenden Beiträge des Anwohners der Fußgängerzone nicht der sei, dass die Einspruchsfrist abgelaufen sei. Grund sei hingegen, dass die Satzung rechtmäßig, aber in diesem Fall der juristische Aufwand unverhältnismäßig hoch gewesen sei.

 


 

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