Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60