Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Erhebung von Vorausleistungen in den jeweiligen Abrechnungseinheiten auf die voraussichtliche Beitragshöhe der wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2018-2020 in jährlich vier Raten (Fälligkeit 15.02, 15.05, 15.08. und 15.11.des jeweiligen Jahres) wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Herr Eitel erklärt auf Rückfrage, dass in der Satzung geregelt sei, dass jährliche Vorauszahlungen erhoben werden können und  deshalb die Fälligkeitstermine jährlich neu festgelegt werden müssen.

 

Der Haupt- und Personalausschuss fasst      e i n s t i m m i g     folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60