Ortsvorsteherin Seibert informiert zunächst über Stellungnahmen der Verwaltung bezüg­lich Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern aus früheren Sitzungen.

 

Gefahrenstellen am Spielplatz (Heckenbereich)

In den offenen Zwischenräumen der Hecke wären seitens Mitarbeitern des UBZ Neuan­pflanzungen vorgenommen worden, um bestehende Lücken zu schließen.

 

Entfernung der Hecke im Zufahrtsbereich zum Radweg in Höhe Bolzplatz (Bahnhof­straße)

Die Vorsitzende verliest eine diesbezügliche Stellungnahme des Vorstands von UBZ, Herrn Boßlet.

Nach Rücksprache mit der Fachabteilung komme – aus Sicht des UBZ – eine Entfernung der Hecke aus folgenden Gründen nicht in Frage:

 

1          Auf Wunsch des Ortsbeirates sei zwischenzeitlich eine Begrenzungs- bzw. Halte­linie aufgebracht worden.

 

2          Die Hecke sei soweit gekürzt worden, dass der Bereich gut überschaubar ist.

 

3          UBZ befürchte – andere Beispiele würden das auch beweisen –, dass nach der Ent­fernung der Hecke dieser Bereich überfahren bzw. als Stellfläche genutzt werde.

 

4          Jeder Verkehrsteilnehmer sollte wissen, wie er sich zu verhalten habe, wenn man auf einen Weg einfahre, zumal es sich um eine öffentliche Fläche handele.

 

Ortsbeiratsmitglied Bastian weist darauf hin, Kinder wüssten oftmals nichts von verkehrs­sicherem Verhalten.

 

Ratsmitglied Burkei ist der Auffassung, die Hecke sollte durch Sandsteinquader ersetzt werden, wodurch sich auch der Pflegeaufwand von UBZ reduzieren würde.

 

Bepflanzung des „Rondells“ (Grünanlage in der Bahnhofstraße)

Im November 2017 habe Ortsbeiratsmitglied Kube o. g. Grünanlage in einem Teilbereich neu bepflanzt.

 

Zufahrtsbereich zum Radweg (vor Feuerwehrgebäude);

Haltelinie

Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) habe gegen eine Markierung mittels gestrichelter Linie in o. g. Bereich keine Einwände, wobei diese aller­dings mit weißer Farbe aufgebracht werden müsse.

Der entsprechende Auftrag an UBZ werde seitens des Haupt- und Personalamtes erteilt, wobei die entstehenden Kosten seitens des Stadtbauamtes (Abt. Tiefbau) über die Kosten­stelle „Straßenunterhaltung“ gezahlt würden.

Dies habe der Abteilungsleiter, Herr Eitel, zugesagt.

 

Im Anschluss an diese Informationen spricht die Vorsitzende die am 14.12.2017 stattge­fundene Sitzung des Ortkartells Rimschweiler an, wobei sie darauf hinweist, solche Zusammenkünfte der Vorsitzenden der örtlichen Vereine würden insbesondere dem Zweck der Besprechung/Klärung von Themen dienen, welche alle Vereine vor Ort betreffen würden.

In letzter Zeit würden viele Vereinsvorsitzende hierbei lediglich die künftigen Jahres­termine ihres Vereins bekanntgeben.

 

Bezüglich der seitens des Ortsbeirates gewünschten Sitzgruppe (2 Bänke samt Tisch) im Bereich „Forstbergstraße“ weist Ortsvorsteherin Seibert darauf hin, am 09.11.2017 habe sie festgestellt, dass die Sitzgruppe aufgestellt worden sei.

 

Sodann erinnert Ortsvorsteherin Seibert an die am 28.11.2017 stattgefundene Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, zu der u. a. die Mitglieder des Ortsbeirates Rimschweiler seitens der Verwaltung eingeladen worden seien, da hierbei – neben anderen Tagesord­nungspunkten – auch das Flächenentwicklungskonzept besprochen und vorgestellt worden sei.

Es seien hierin sog. „Innenpotentialflächen“ – d. h. Flächen für neuen Wohnungsbau – aus­gewiesen worden, was – im Hinblick auf den Stadtteil Rimschweiler – auch für das ehe­malige Gelände Mazurkiewicz (ehemaliger Schrottplatz) gelte.

Das Gebiet werde in der entsprechenden Beschlussvorlage als RI 14 „Westlich des Sport­platzes“ bezeichnet.

Darin sei ausgeführt, eine Vermarktung der städtischen Flächen auf Grundlage des städte­baulichen Konzeptes solle weiter betrieben werden. Das Lärmgutachten solle der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Ein Bebauungsplan sei zu erstellen. Die Fläche solle durch einen Erschließungsträger entwickelt werden.

Zu dieser Thematik schließt sich hieran eine kürzere Aussprache an.

 

Im Anschluss daran weist die Vorsitzende auf die am 27.11.2017 stattgefundene Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit hin, wobei sie Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann

– welcher an o. g. Sitzung teilgenommen hat – das Wort erteilt und um Informationen bezüglich des Stadtteils Rimschweiler bittet.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann informiert, bei o. g. Besprechung wäre die einzige Rimsch­weiler betreffende Thematik die Ausweisung von 30 km/h-Zonen gewesen – d. h. in Be­reichen, in denen diese Regelung noch nicht bestehe.

Hinsichtlich des Stadtteils Rimschweiler kämen diesbezüglich folgende Straßen in Betracht: Bahnhofstraße, Waldstraße sowie Feldstraße, wobei bei diesen Straßen keine spezielle Aus­zeichnung mittels Schildern notwendig sei, da hier eine schnellere Fahrweise kaum möglich wäre.

 

Sodann erklärt Ortsbeiratsmitglied V. Lahm, in dem Bereich zwischen „Nagelwerk“ und der Einfahrt „Birkhausen“ würden sich mehrere, ca. 25 m hohe Bäume befinden. Einige dieser Bäume seien bereits in den Fahrbahnbereich umgestürzt, weshalb offensichtlich die Verkehrssicherheit in dem betreffenden Bereich nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet sei. Infolge zunehmend stärkerer Stürme könnten weitere Bäume entweder umstürzen bzw. umsturzgefährdet sein.

Deshalb müssten regelmäßige Kontrollen hinsichtlich deren Standsicherheit erfolgen, wobei er sich frage, wer hierfür zuständig ist, da ihm die Eigentumsverhältnisse nicht bekannt seien.

 

Ortsvorsteherin Seibert antwortet, lt. Auskunft von UBZ würden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

 

Ortsbeiratsmitglied Weber bemerkt, er gehe davon aus dass sich die betreffenden Bäume auf Privatgelände befinden und zum Bereich „Nagelwerk“ gehören würden.

 

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung/UBZ diesbezüglich zu informieren, um ggf. den Eigentümer zu verständigen. Auf jeden Fall sei die regelmäßige Überprüfung der Stand­sicherheit erforderlich.

 

Ortsbeiratsmitglied Bastian spricht die Herabstufung des Flugplatzes Zweibrücken an, wobei er um Informationen zum Sachstand dieser Thematik bittet.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, die Kommunen auf deren Gemarkungen sich das Flugplatz­gelände befinde, hätten diesbezüglich keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Allerdings könnten Informationen zu o. g. Thematik bei der Verwaltung (Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken – ZEF) eingeholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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