Ortsvorsteherin Seibert informiert, lt. Auskunft von Herrn Wunderberg (Friedhofs­verwaltung/UBZ) wäre in diesem Zusammenhang der Begriff „Friedwald“ falsch. Es handele sich dabei – ebenso wie bei „Ruheforst“ – um gesetzlich geschützte Begriffe, wobei es sich jeweils um Bestattungsformen außerhalb der seitens Kommunen unter­haltener Friedhöfe handele.

Die unterschiedlichen Bestattungsformen (u. a. auch Baumbestattungen) habe ihr o. g. Mitarbeiter des UBZ erläutert.

Seitens UBZ werde allerdings eine diesbezügliche Information des Ortsbeirates – zum gegenwärtigen Zeitpunkt – als verfrüht erachtet.

Sodann verliest sie ein entsprechendes Schreiben des Vorstands, Herrn Boßlet, worin mitgeteilt werde, dass UBZ seit einigen Monaten – gemeinsam mit einem externen Büro – ein Konzept für alle städtischen Friedhöfe erarbeite.

Die ersten Ergebnisse würden dem Verwaltungsrat des UBZ im März 2018 vorgelegt und zur Diskussion gestellt.

Deshalb habe Herr Boßlet um Verständnis dafür gebeten, dass UBZ zunächst in diesem Gremium – welches auch die finanzielle Verantwortung für die Friedhöfe trage – berichten und informieren möchte bzw. auch die Sichtweise der Verwaltungsratsmitglieder abwarten möchte.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, sie gehe somit davon aus, dass in einer nachfolgenden Sitzung des Ortsbeirates eine Information bezüglich der verschiedenen Bestattungsformen seitens Herrn Wunderberg (UBZ) erfolgen werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Amt 84 – 1 x