Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Geltungsbereich zwischen Vogesenstraße – Forstbergstraße – Bahnhofstraße und Radweg in Zweibrücken-Rimschweiler wird als Satzung beschlossen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0989/2018.

 

Er weist zudem darauf hin, dass die Verwaltung, gemäß Beschluss des Stadtrates vom 23.08.17, beauftragt wurde einen Entwurf einer Klarstellungssatzung für den Bereich Vogesenstraße – Forstbergstraße – Bahnhofstraße und Radweg in Zweibrücken-Rimschweiler zu erarbeiten. Dies sei mittlerweile geschehen und wird nun hiermit zur Vorberatung vorgelegt. Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Dr. Ohler ist der Meinung, dass diese Satzung rechtswidrig sei. Er führt weiter aus, dass es momentan aber kein Weg zurück gäbe, da man den Leuten nicht mehr zumuten könne nochmal umzudenken. Er, als Jurist, sei der Ansicht, dass diese Satzung zwar beschlossen werden könne, um einen „Rechtsfrieden“ herzustellen bzw. um diesen Konflikt zu lösen, dies sei aber nicht rechtskonform. Er selbst bräuchte diesbezüglich auch keine eigenen Argumente vorzubringen, er bräuchte lediglich zwei Zitate vorlesen. Im Anschluss zitiert er zwei Zeitungsartikel die eine diesbezügliche Klarstellungssatzung in ihrer Rechtsmäßigkeit anzweifeln. Ausschussmitglied Dr. Ohler führt weiter aus, dass man diese Satzung bräuchte, um ein Bauwerk so zu behandeln, dass dieses im Innenbereich wäre, sodass eine Voraussetzung für eine Genehmigung weitaus geringer sei als im Außenbereich. Eine „Auslegungssatzung“ könne dies nie leisten. Eine „Auslegungssatzung“ bzw. eine solche Grenze, richte sich immer an den baulichen Tatsachen zwischen Innenbereich und Außenbereich. Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verlaufe, in diesem Fall, hinter den letzten Häusern. Die sich anschließenden Flächen lägen bereits im Außenbereich. Das wäre genau das, was das Bauamt Zweibrücken im letzten Jahr erklären wollte und was ihm jedoch niemand abgenommen hätte. Die tatsächliche Grenze zwischen Innen- und Außenbereich sei zackenlinienförmig. Die aufgezeichnete Linie (im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung) verlaufe gerade, was schon an sich „verräterisch“ sei. Er betont, dass man diese Satzung beschließen könne. Auch werde er nicht dagegen stimmen, da er es durchaus als eine sinnvolle Lösung ansehe. Der Konflikt werde gelöst, aber, dass müsse jedem klar sein, wäre dies ein Spiel mit dem Feuer. Erstens, man schaffe ein Kasus Rimschweiler, das würde bedeuten, dass künftig bei ähnlichen Fällen auf die Klarstellungssatzung Rimschweiler hingewiesen werden würde, und zweitens, werde diese Satzung wahrscheinlich durch die ADD  (ADD = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) oder durch ein Gericht überprüft werden. Er verstehe auch, dass man diese Satzung, im Hinblick auf die Konfliktlösung, machen möchte; aber: es sei nun mal rechtswidrig. Man verstoße hier gegen rechtsstaatliche Prinzipien Man dürfe gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht verstoßen und das ginge, er möchte es vorsichtig ausdrücken, zumindest mal in die Nähe davon. Man habe auch mit dem Finger auf die Verwaltung gezeigt, sowie von zerstörtem Vertrauen geredet und habe dem Oberbürgermeister „Dinge“ vorgeworfen. Dies sei falsch gewesen! Mit einem „Trick“ solle Rechtsfrieden hergestellt werden. Hier solle man aber nicht mit dem Finger auf das Bauamt zeigen, denn dort wüsste man, was Recht sei.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Beitrag, weist aber darauf hin, dass dies eine Meinung eines einzelnen Mitgliedes sei.

 

Ausschussmitglied Cleemann bringt vor, dass sie den Redebeitrag des Ausschussmitgliedes Dr. Ohler nicht ganz folgen könne. Sie missbilligt zudem dass, wenn er der denn der Meinung sei, dies sei nicht richtig, sich der Stimme enthalten würde. Sie denke, dass alle froh seien, dass so schnell eine Lösung gefunden wurde. Sie ist der Meinung, dass mit dieser Lösung alle leben könnten.

 

Ausschussmitglied Schneider führt aus, er widerspreche, was Ausschussmitglied Dr. Ohler gesagt habe, vehement. Er selbst, Ausschussmitglied Schneider, habe im Flächennutzungsplan die Außenbereichslinie nicht gefunden. Sie sei auch in der Satzung nicht enthalten. Der Stadtrat der Stadt Zweibrücken habe dies auch so nie beschlossen. Desweiteren sei eine gerade Linie, für die Aufstellung einer Klarstellungssatzung, üblich. Sie sei, nach seiner Auffassung, nicht rechtswidrig, da vertraue er auf die Verwaltung. Man lege hierzu einen Bereich fest, über den „lege“ man dann eine Satzung. Auch hierzu könne man die ganze Ortschaft Rimschweiler nehmen. Er könne sich auch die Frage stellen: warum nehmen wir nur den „engen“ Bereich? Eins sei auf jeden Fall klar, es liegt ein Zweifelsfall vor; dies sei normativ durch eine Satzung zu entscheiden. Das sei u.a. eine Aufgabe eines Gemeinderates bzw. eines Stadtrates. Das langfristige Ziel könne sein, für den ganzen Ort eine solche Klarstellung im Außenbereich aufzustellen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler legt dar, dass er froh sei, dass man heute so weit gekommen sei, diese Klarstellungssatzung vorgelegt und zur Entscheidungsfindung, zur Vorberatung, bekommen zu haben. Er werde dieser Klarstellungssatzung auch zustimmen. Ihn beschäftigt jedoch dennoch den Redebeitrag des Ausschussmitgliedes Dr. Ohler. Für Ihn stehe nicht fest, ob das Bauvorhaben von Anfang an illegal gewesen sei. Da vertraue er der Verwaltung. Natürlich dürfe es nicht sein, dass etwas ursprünglich illegales nun legal gemacht werde. So wie er das sehe, werde hier nur etwas angemahnt das zulässig sei und dass, zur aller Zufriedenheit, eine Lösung gefunden werde, was auch die Verwaltung mittrage.

 

Nach Abstimmung des Beschlussvorschlages merkt Ausschussmitglied Dr. Ohler  an, dass er sich enthalten habe, weil der sich „Contra legem“ entschieden hätte, d.h. er sei der Meinung, dass zum einen die Satzung rechtswidrig sei, aber zum anderen, er einer Konfliktlösung nicht im Wege stehen möchte. Dies sei seine Überzeugung, mehr nicht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61

1 x Ortsbeirat Rimschweiler