Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausführungsplanung zum Ausbau der Römerstraße zu und ist mit der Realisierung der Maßnahme einverstanden.

 

Der Ausbau der Römerstraße wird ohne Fahrradschutzstreifen ausgeführt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1003/2018.

 

Er informiert, dass es sich hier, im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge, um den Ausbau der Römerstraße handele. Die Ausführungsplanung werde von Herrn Mannschatz (Abteilungsleiter Betriebshof, Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken), die das Ingenieurbüro Wonka aus Nünschweiler erarbeitet habe, vorgestellt.

 

Herr Mannschatz stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Ausführungsplanung vor.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Er informiert, dass hinsichtlich, im Bezug auf die Vorplanung, an der Ausführungsplanung nichts geändert wurde. Er weist darauf hin, dass Parkbuchten angelegt und eine Stützmauer  (Gabionenwand) errichtet (Füllstabgeländer als Absturzsicherung) werden soll. Der Ausbau erfolge bis zur Thomas-Mann-Straße. Ob ein beidseitiger Schutzbereich für die Fahrbahn ausgeschrieben werde könne, müsse noch abgeklärt werden. Gemäß Ausbauvorschriften sei die Fahrbahn zu schmal. Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgeführt (Buskap). Die Fahrbahn werde in Asphaltbauweise und die Gehwege in Verbundstein ausgeführt. Desweiteren werden Pflanzgruben für Bäumen angelegt. Die Kosten für den Gesamtausbau: ca. 1,2 Mio. Euro, Bauzeit: ca. 8 Monate, Baubeginn: ca. April 2018. Zurzeit werden erste Kampfmittel-sondierungen durchgeführt.

 

Der Vorsitzende fügt ergänzend hinzu, dass eine eigentliche Klärung, um einen beidseitigen Schutzstreifen für Fahrradfahrer, schon abgeschlossen sei. Für einen beidseitigen Schutzstreifen, für Fahrradfahrer, sei die Fahrbahnbreite zu gering. Die restliche Fahrbahnbreite müsse 4,50 m betragen d.h. es reiche nicht aus, um einen beidseitigen Schutzstreifen in der Römerstraße anzulegen. War machbar wäre, sei ein einseitiger Schutzstreifen. Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Fochs spricht sich dafür aus, keinen Schutzstreifen anzulegen. In großen Teilen im Stadtgebiet Zweibrückens sei Fahrrad fahren auf den Gehwegen erlaubt. Er betont, dass man hier, im Bereich der Römerstraße,  den Gehweg mit dem Zusatz: „Fahrradfahrer frei“ erlauben könne. Diese Regelung sei in vielen Bereichen im Stadtgebiet auch vorhanden.

 

Herr Mannschatz bezweifelt die Zulässigkeit dieser Regelung.

 

Der Vorsitzende wirft ein, dass es momentan nicht um den Fußgängerbereich ginge, sondern lediglich um den Bereich „Straße“. Man müsse zurzeit die Frage beantworten: einseitigen Schutzstreifen für Fahrradfahrer? Ja oder Nein. Der Gehwegbereich müsse an anderer Stelle beantwortet werden.

 

Ausschussmitglied Fochs antwortet, dass er ein weiteres Argument gegen beidseitige Schutzstreifen vorbringen möchte. Im Bereich der Römerstraße sei ein Sportplatz in der Nähe. Dort wären mitunter auch Veranstaltungen zu erwarten, bei denen die Besucher u.a. auch in der Römerstraße parken werden würden. Dort wo dann die Fahrradschutzstreifen wären. Im Fahrradschutzstreifenbereich dürfe jedoch weder geparkt noch angehalten werden. Auch im Hinblick auf schulische Veranstaltungen fielen mögliche Parkgelegenheiten weg. Deshalb plädiere er für keinen Schutzstreifen, jedoch mit der Bitte, den Hinweis zu prüfen, ob eine Möglichkeit bestünde, Fahrradfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Er weist zudem darauf hin, dass für Kinder (bis 8 Jahre) sowieso verpflichtend wäre, auf dem Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren. Begleitpersonen dürften, seit kurzem, auch auf dem Gehweg mitfahren.

 

Ausschussmitglied Schönborn führt aus, dass bei der letzen Aussprache hinsichtlich des Ausbaus der Römerstraße, auch seine Intervention gewesen sei, ob nicht ein Fahrradweg gebaut werden könne, weil ursprünglich eine Fahrradweg auch vorhanden gewesen sei. Das Entscheidende sei nunmehr, dass Kinder, mit Begleitpersonen, auf dem Gehweg fahren dürfen. Er plädiere nun auch für einen Wegfall der beidseitigen Schutzstreifen.

 

Die Ausschussmitglieder Helbing, Schneider und Dettweiler plädieren ebenfalls für einen Wegfall der Schutzstreifen.

 

Ausschussmitglied Schönborn bittet, dass bei einer Anwohnerversammlung der Einwohner bzw. Anlieger, die betreffenden Ortsbeiratsmitglieder mit hinzu geladen werden sollten.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass dies eine sinnvolle Anregung sei, man werde dies sicherlich auch beachten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/66

1 x UBZ

1 x Amt 32