Sitzung: 13.03.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Dies wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung wird nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wird redaktionell an einer Stelle in Bezug auf die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau ergänzt.
3. Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes ZW 159 „Wohnen und Pflege
am Fasanerieberg“, bestehend aus Bebauungsplan, textliche Festsetzungen und
Begründung einschließlich der Anlagen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1035/2018.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB seien keine Stellungnahmen eingegangen. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB seien 56 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Davon hätten sich 29 Stellen zurück gemeldet.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und verliest einzeln die Stellungnahmen, einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung.
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Abteilung 66 – Tiefbau / Beiträge Mail vom
02.01.2018 Hiermit
teilen wir Ihnen mit, dass die wahrzunehmenden Belange seitens der Abteilung
Bauverwaltung / Tiefbau – Beiträge durch o. g. Maßnahme nicht berührt sind. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
2 |
Abteilung 66 – Tiefbau Schreiben vom
18.12.2017 Gegen o. g.
Maßnahme bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken. Auf folgende
Punkte möchten wir aber aufmerksam machen. Die
öffentliche Erschließung erfolgt als private Grundstückszufahrt im Zuge der
Quebecstraße. Weiterhin sind Zufahrten über die private Ontariostraße
geplant. Die geplante
private Zufahrt wird direkt an den öffentlichen Gehweg im Zuge der
Quebecstraße angeschlossen. Der Abstich
des Rundbordes am vorhandenen Gehweg beträgt ca. 6 cm. Somit ist eine Überfahrbarkeit
gegeben und eine Absenkung der Bordanlage nicht erforderlich. Weiterhin ist
bei der späteren Ausführungsplanung darauf zu achten, dass kein
Oberflächenwasser aus der privaten Zufahrt auf die öffentliche Gehwegfläche
geleitet werden darf. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
3 |
Abteilung 66 – Untere Abfall-, Bodenschutz- Schreiben vom
19.12.2017 Gegen den
vorgelegten Bebauungsplanentwurf ZW 159 „Wohnen und Pflege am Fasanerieberg“
werden seitens der Unteren Abfall- / Bodenschutz- und Wasserbehörde keine
Bedenken vorgebracht. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
4 |
Abteilung 63 – Vorbeugender Brandschutz Schreiben vom
09.01.2018 Gegen die
Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 159 bestehen in brandschutztechnischer
Hinsicht keine Bedenken. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Abteilung 63 – Bauordnung Schreiben vom
05.01.2018 Mit Schreiben
vom 15.12.2017 haben Sie uns im Rahmen des oben genannten Verfahrens
beteiligt. Die Belange
der Stadtverwaltung Zweibrücken, Stadtbauamt – Bauordnung – sind durch die im Betreff genannte Planung nicht
berührt. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
6 |
Abteilung 65 – Untere Denkmalschutzbehörde Schreiben vom
12.01.2018 Wir nehmen
als untere Denkmalschutzbehörde zu dieser Angelegenheit wie folgt Stellung. Im geplanten
Baugebiet befinden sich keine obertägig bekannten Anlagen des Flächendenkmals
Westwall. Allerdings
ist zu beachten, dass eine bekannte Anlage übererdet an der südöstlichen
Grenze der zu betrachtenden Fläche liegt. Die möglicherweise untertägige
Ausdehnung der Anlage ist bei Bodeneingriffe zu berücksichtigen. Die Baufläche
liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet, daher ist bei Bodeneingriffen auf
untertägig vorhandene bauliche Anlagen und auf militärische Fundgegenstände
zu achten. Falls vor Beginn
einer Baumaßnahme eine präventive Absuche von Kampfmittel durch eine
Fachfirma erfolgt, ist diese durch einen Vertreter der Denkmalfachbehörde zu
begleiten. |
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Die Hinweise wurden bereits zur Beachtung im
Planvollzug in die Begründung aufgenommen. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
7 |
Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken Untere Naturschutzbehörde Schreiben vom
06.02.2018 Im Rahmen der
Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde wurde den nach § 3
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur
Mitwirkung an den oben genannten Bauleitplanverfahren gegeben. Von derzeit
zehn anerkannten Verbänden äußerte sich einer zu dem Verfahren. Der
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. des Naturschutzbundes Deutschlands,
Ortsgruppe Zweibrücken erhebt keine Einwände und Bedenken. Die
Stellungnahme des Verbandes liegt Ihnen vor und ist im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen. Aus Sicht der
Unteren Naturschutzbehörde wird mit dem Bebauungsplan ein Bereich, für den
schon bisher
Baurecht bestand und der zudem im Innenbereich liegt, überplant und in
geringem Umfang nachverdichtet. Wir begrüßen
ausdrücklich die seitens der Planung vorgenommene "artenschutzrechtliche
Bewertung des
Baumbestandes sowie der Gebäudesituation (Quartier geschützter Arten)"
durch entsprechende Sachverständige
(vgl. Kap. 4.1 der Begründung zum Bebauungsplan ZW 159 "Wohnen und
Pflege am
Fasanerieberg"). Aus Sicht der
unteren Naturschutzbehörde wird mit dem Bebauungsplan ein Bereich, für den
schon zuvor
Baurecht bestand, überplant. Das
Bebauungsplanverfahren ermöglicht deshalb aus unserer Sicht, auch unter
Berücksichtigung einer zukünftig gegenüber der bisherigen Planung dichteren
baulichen Nutzung keine naturschutzrelevanten neuen Eingriffe in Natur und
Landschaft, die wesentlich über das bisher zulässige Maß einer Nutzung
hinausgehen. Eine
wesentliche bauliche Überformung über das bisher schon vorhandene oder
potentiell mögliche Maß hinaus erfolgt nicht. Vielmehr wird die Bebauung
einer innerörtlichen Fläche entsprechend der aktuellen Nutzungsansprüche
ermöglicht und die Inanspruchnahme bisher unbeplanter Außenbereichsflächen
vermieden. Deshalb werden wesentliche Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege von dem V erfahren nicht berührt. Ein Ausgleich
für die durch die Nachverdichtung reduzierten Naturpotentiale bzw.
Grünstrukturen und eine Verbesserung gegenüber dem bisher vorhandenen Status
quo erfolgt auch durch die vorgesehene Eingrünung und Gliederung der
Stellplatzanlagen. Darüber
hinaus bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des oben
bezeichneten Bebauungsplanverfahrens keine weiteren Anregungen und Bedenken. |
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Zur Kenntnisnahme. Zur Kenntnisnahme. Zur Kenntnisnahme. Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
8 |
Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken Kanalisation und
Straßenbau Schreiben vom
03.01.2018 Es bestehen
keine Bedenken gegen den vorgelegten Bebauungsplan ZW 159. Belange des UBZ
(Kanalisation und Straßenbau) werden nicht berührt. Umplanungen sind in
diesem Bereich unsererseits nicht vorgesehen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
9 |
Amt 32 (Ordnungsamt) – Straßenverkehrsangelegenheiten E-Mail vom
25.01.2018 Die
Straßenverkehrsbehörde befürwortet das Vorhaben. Ansonsten
verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 13.10.2017 (nochmal im Anhang
dabei). |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
10 |
Amt 40 (Schulverwaltungs- und Sportamt) – Sachgebiet Sport Schreiben vom
19.12.2017 Vielen Dank
für Ihr oben genanntes Schreiben. Da unsere
Belange im Bereich „Sport“ nicht berührt werden, melden wir bezüglich des
oben angeführten Projektes Fehlanzeige. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
11 |
Amt 40 (Schulverwaltungs- und Sportamt) – Sachgebiet
Schulen Schreiben vom
19.12.2017 Vielen Dank
für Ihr oben genanntes Schreiben. Da unsere
Belange im Bereich „Schulen“ nicht berührt werden, melden wir bezüglich des
oben angeführten Projektes Fehlanzeige. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
12 |
Breitband-Projekt-Büro Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur,
Abt. 9 E-Mail vom
29.12.2017 Im Rahmen des
Bebauungsplanes ZW 159 „Wohnen und Pflege am Fasanerieberg“ in Zweibrücken
werden primär keine Belange von unserer Seite berührt. Inwieweit
ggf. Leerrohre für Breitbandinfrastruktur mitverlegt werden sollten, muss
ggf. in Absprache mit dem Grundstückseigentümer / Bauträger geprüft werden. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Creos Deutschland GmbH Mail vom
19.12.2017 Im Bereich
der angeforderten Leitungsauskunft sind KEINE Anlagen der Creos Deutschland
GmbH vorhanden. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
14 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, NL Südwest, PTI 11 Schreiben vom
08.01.2018 Die
Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin
und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom
Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der
Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen
und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.
Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Zur
o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI 322-17/JT vom 12.09.2017
Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Bei
Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. |
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Die Stellungnahme vom 12.09.2017 betraf den
Planvollzug. Eine Entscheidung im Bebauungsplanverfahren war nicht
erforderlich. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
15 |
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH Mail vom
20.12.2017 Zuständigkeitshalber
haben wir Ihre Anfrage an folgende Dienststelle zur Beantwortung abgegeben. Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra
I3 TÖB Fontainengraben
200 53123 Bonn Info: Die in
unserem Zuständigkeitsbereich befindlichen Produktfernleitungen der NATO und
der Bundeswehr sind vom Vorhaben nicht betroffen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
16 |
Forstamt Westrich Schreiben vom
02.01.2018 Hinsichtlich
der im o.a. Bebauungsplan vorgesehenen planerischen Festsetzungen bestehen
meinerseits keine Bedenken. Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes sind
von dem Vorhaben nicht berührt; nachteilige Auswirkungen auf
forstwirtschaftliche Belange sind nicht zu erwarten. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
17 |
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz –
Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer Schreiben vom
19.12.2017 Mit der
Festlegung unserer Belange, wie sie unter Punkt C. Denkmalpflege / Bodendenkmalpflege in den Hinweisen der
Textlichen Festsetzungen ihren Niederschlag gefunden haben, erklären wir uns
einverstanden. Die Auflagen
und Festlegungen sind in den Bebauungsplan und die Bauausführungspläne zu
übernehmen. Wir weisen
extra darauf hin, dass die Meldepflicht besonders für die Maßnahmen zur
Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen gilt. Diese Meldepflicht liegt beim
Vorhabenträger im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zur Durchführung von § 21,
Abs. 3 DSchG, Punkt 2, sowie für die späteren Erdarbeiten beim Bauträger /
Bauherr. Rein
vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass sich im Planungsgebiet bisher
nicht bekannte Kleindenkmäler (wie Grenzsteine) befinden können. Diese sind
selbstverständlich zu berücksichtigen bzw. dürfen von Planierungen o.ä. nicht
berührt oder von ihrem angestammten, historischen Standort entfernt werden. Diese
Stellungnahme betrifft ausschließlich die archäologischen Kulturdenkmäler und
ersetzt nicht Stellungnahme der Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz zu den
Baudenkmälern und der Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichte in Koblenz.
Eine interne Weiterleitung ist nicht möglich. |
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Die Hinweise wurden bereits in die Planung zur Offenlage übernommen. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich.. |
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Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion
Landesdenkmalpflege E-Mail vom
21.12.2017 In Bezug auf
dieses Vorhaben sind aus der Sicht der Direktion Landesdenkmalpflege keine
denkmalpflegerischen Belange betroffen. Die Direktion
Landesarchäologie ist gesondert zu beteiligen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Industrie- und Handelskammer Schreiben vom 26.01.2018 vielen Dank für Ihr
Schreiben vom 18.1 2.2017 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 13
a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB. Auf Grund der uns
überlassenen Planungsunterlagen und der beigefügten Erläuterungen äußern wir
uns zu Ihrer Anfrage wie folgt: Aus Sicht der
gewerblichen Wirtschaft werden gegen die Aufstellung des Bebauungsplans ZW
159, "Wohnen und Pflege am Fasanerieberg" der Stadt Zweibrücken
keine Einwendungen erhoben oder Bedenken geltend gemacht. Bitte beteiligen Sie uns
im weiteren Verfahren. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion E-Mail vom
19.12.2017 Die
Zuständigkeit des Kampfmittelräumdienstes RLP ist auf die zur Abwehr
konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Anfragen ohne
konkreten Gefahrenhintergrund kann der KMRD mangels gefahrenrechtlicher
Anknüpfungspunkte nach Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) nicht
bearbeiten. (Mit „Abwehr konkreter Gefahren“ ist in der Regel die
Entschärfung / Sprengung / endgültige Beseitigung gefundener Kampfmittel
gemeint). Für
grundstücksbezogene historische Recherchen und Bewertungen verweisen wir auf
die Möglichkeit der Beauftragung eines privaten Fachunternehmens. Eine Adressenliste mit Fachfirmen und unser Merkblatt
sind beigefügt. Diese
Regelung ist seit dem 01. Juli 2014 in Kraft und gilt auch für alle
zukünftigen Anfragen zu Bauvorhaben. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der
Kampfmittelräumdienst kein Träger öffentlicher Belange ist. Wir bitten
um Beachtung. Losgelöst von
der o. g. Regelung geben wir zur Kenntnis, dass das gesamte Gebiet der Stadt
Zweibrücken mehr oder weniger stark bombardiert, artilleristisch beschossen
und infanteristisch umkämpft wurde, so dass Kampfmittelfunde grundsätzlich
nirgendwo auszuschließen sind. Eine Auswertung von Luftbildern würde diese
Erkenntnis nicht verändern. Deshalb raten wir dazu, die Projektfläche durch
eine geeignete Fachfirma absuchen zu lassen. Eine Liste uns bekannter
Fachfirmen ist ebenfalls beigefügt. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Landesamt für Geologie und Bergbau Schreiben vom
23.01.2018 Aus Sicht des
Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) werden zum oben
genannten Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen gegeben: Bergbau / Altbergbau: Die Prüfung
der hier vorhandenen Unterlagen ergab, dass im Bereich des ausgewiesenen
Bebauungsplanes ZW 159 „Wohne und Pflege am Fasanerieberg“ kein Altbergbau
dokumentiert ist. In dem in
Rede stehenden Gebiet erfolgt kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht. Boden und Baugrund - allgemein: Neben den im
den Textlichen Festsetzungen unter C. bereits enthaltenen Hinweis zur
Durchführung von objektbezogenen Baugrunduntersuchungen wird die Beachtung
der einschlägigen Regelwerke bei Eingriffen in den Baugrund (u. a. DIN 4020,
DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1055) empfohlen. Bei allen
Bodenarbeiten sind die Vorgaben der DIN 19731 und der DIN 18915 zu
berücksichtigen, wie es teilweise schon in den Textlichen Festsetzungen unter
den Hinweisen angegeben ist. - mineralische Rohstoffe: Gegen das
geplante Vorhaben bestehen aus rohstoffgeologischer Sicht keine Einwände. - Radonprognose: Die in den
Textlichen Festsetzungen unter C. getroffenen Aussagen zum Radonpotential
wird fachlich bestätigt. Die
allgemeine Hinweise über die Messungsart entnehmen Sie bitte unserem letzten
Schreiben vom 20.09.2017 (Az.: 3240-1166-17/V1). Zusätzlich
ergeht der Hinweis, dass im Oktober 2015 die Bezeichnung „Landesamt für
Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht“ durch „Landesamt für Umwelt“
ersetzt wurde. |
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Die Hinweise werden – soweit noch nicht geschehen -
zur Beachtung im Planvollzug in die Begründung aufgenommen bzw. dort ergänzt. Hinweis: Dieses Schreiben vom 20.09.2017 liegt zum
Verfahren nicht vor. Die Stadt geht davon aus, dass Hinweise zur Messungsart
für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant sind. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat folgt dem Abwägungsvorschlag. |
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Naturschutzbund Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz
e.V. Schreiben vom
01.02.2018 bezugnehmend auf die
Bekanntmachung der Stadt Zweibrücken vom 12.12.2017 teilen wir, die NABU -
Ortsgruppe Zweibrücken, Ihnen im Auftrag und Namen des Naturschutzbundes
Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. mit, dass hinsichtlich des
Naturschutzes keine Einwände oder Bedenken zum "Bebauungsplan ZW
159" Wohnen und Pflege am Fasanerieberg bestehen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Wanderverbandes E-Mail vom 26.01.2018 nach Durchsicht der Pläne
im Internet haben wir gegen das Vorhaben keine Bedenken und sehen unsere
Belange nicht berührt. Wir bedanken uns für die
Beteiligung. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
24 |
Planungsgemeinschaft Westpfalz Schreiben vom
10.01.2018 Aus Sicht der
Regionalen Raumordnung Westpfalz werden zu dem o. g. Vorhaben keine Bedenken
vorgetragen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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PLEdoc GmbH E-Mail vom
24.01.2018 Mit Bezug auf
Ihre o. g. Maßnahme teilen wir Ihnen Nachfolgendes mit. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben
Übersicht. Achtung: Eine
Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns. Von uns
verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: ·
Open Grid Europe GmbH, Essen ·
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen ·
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwwig bei Nürnberg ·
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL),
Essen ·
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
(METG), Essen ·
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
& Co. KG (NETG), Dortmund ·
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen ·
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH / & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) ·
Viatel GmbH, Frankfurt Diese
Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier
aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw.
Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
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Bundeswehr – Dienstleistungszentrum Zweibrücken – FM 2.1 –
E-Mail vom
09.01.2018 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum
Zweibrücken meldet zum genannten Termin: FEHLANZEIGE |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
27 |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr E-Mail vom
18.12.2017 Bezugnehmend
auf Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2017 teile ich Ihnen mit, dass meine
Stellungnahme vom 12. Oktober 2017 weiterhin ihre Gültigkeit behält. |
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Der Hinweis zu den Belangen der Bundeswehr aus dem
Schreiben vom 12. Oktober 2017 wurde bereits in die Begründung zur
Planoffenlage aufgenommen. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
28 |
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Referat 41 –
Landesplanung E-Mail vom
09.01.2018 Ich bedanke
mich für die Beteiligung am Planverfahren zum o. g. Bebauungsplan. Die obere
Landesplanungsbehörde hat bereits eine Stellungnahme mit Schreiben vom
25.09.2017 abgegeben. Bzgl. der Änderungen sind keine weiteren Anmerkungen
hinzuzufügen. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
29 |
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle
Gewerbeaufsicht Schreiben vom
12.01.2018 Gegen die
Aufstellung des Bebauungsplanes |
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Keine Anregungen oder Bedenken. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
30 |
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz E-Mail vom
18.12.2017 Im Bereich
des B-Planes befindet sich die Konversionsfläche „Ehem. US-Kanadasiedlung
Zweibrücken (Schule, Kaufhaus, Wohngebäude)“, Reg-Nr. 320 00 000 – 0028 / 000
– 00. In dem geplanten B-Plangebiet gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand
keine Hinweise auf Altlasten, Altlastverdachtsflächen bzw. schädliche
Bodenverunreinigungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz. |
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Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
31 |
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfall- wirtschaft, Bodenschutz Schreiben vom
09.01.2018 1. Oberflächenentwässerung Hinsichtlich
der Oberflächenentwässerung verweise ich auf die Ausführungen in meiner
Stellungnahme zum Scopingverfahren vom 25.09.2017, Az.: 32/2-70.00.03, die
auch weiterhin Gültigkeit haben. 2. Konversionsliegenschaft Im
Bereich des Bebauungsplans befindet sich die Konversionsfläche „Ehemalige US-
Kanadasiedlung Zweibrücken (Schule, Kaufhaus, Wohngebäude)“, Reg.-Nr. 320 00
000 – 0028. In dem geplanten Bebauungsplan- gebiet gibt es nach derzeitigem
Kenntnisstand keine Hinweise auf Altlasten, Altlastverdachts- flächen bzw.
schädliche Bodenverunreinigungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz. |
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Angelegenheit des Planvollzugs. Zur Kenntnisnahme. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. |
Der Bau- und Umweltausschuss macht dem Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.
Verteiler:
1x 60/61
1x GeWoBau als San.-träger