Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Fortführung des Verfahrens gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung wird beschlossen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1039/2018.

 

Er bittet Frau Dusemond (Koordinationsbereichsleiterin Standortplanung Globus) und Herrn Braun (Dipl.-Ing. Firu mbH) anhand einer Präsentation das Projekt vorzustellen.

 

Zunächst informiert Herr Braun, dass die Firma FIRU mbH mit der Erstellung des o.g. Bebauungsplanes durch die Firma Globus beauftragt wurde und erklärt, dass das ursprünglich begonnene Normalverfahren nun in ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB umgewandelt wurde. Anhand der Powerpointpräsentation erklärt er die Unterschiede und Vorteile im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. §13 a BauGB.

 

Frau Dusemond erläutert weiterhin das Vorhaben bzgl. des Bau-, Garten- und Getränkefachmarktes in der Wilkstraße, welches zum einen die Verlagerung und Vergrößerung des Getränkemarktes zur Wilkstraße und zum anderen einen neuen Eingangsbereich mit Vordächern umfasst. Für die Investition ist eine planungsrechtliche Sicherheit erforderlich.

 

Herr Braun erläutert die einzelnen Festsetzungen. Zudem zeigt er anhand der Präsentation die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung im Hinblick auf den Einzelhandel sowie die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung.

Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ausschussmitglied Schneider begrüßt die Entwicklung des Vorhabens und weist auf den Punkt 1.3 in den Textfestsetzungen zu "BH 20 Wilkstraße" auf die nicht landwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer VK-Fläche von 80 m² hin. Er möchte wissen, warum diese im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans als Fläche nicht mit integriert bzw. nicht vergrößert werden.

 

Frau Dusemond bestätigt, dass als Ausgangspunkt lediglich der Bestand, bzgl. der landwirtschaftlichen Fläche, demnach die 80 m²,  berücksichtigt würden und entgegnet weiterhin, dass auch eine Vergrößerung der Fläche auf 100 m² im weiteren Verfahren möglich sei. Sie weist aber darauf hin, dass die Umsetzung des Charakters der landwirtschaftlichen Produkte im Eingangsbereich des Marktes schwierig sei und eher im Zelt ein Art „Marktgefühl“ geschaffen werden könne.

 

Ausschussmitglied Dettweiler stellt fest, dass künftig eine VK-Fläche von 19.500 m² zur Verfügung stehen würde. Er wirft die Frage auf, inwieweit der Bereich der zentrenrelevanten Produkte ansteige - gerade im Hinblick auf die Problematik des wegfallenden Einzelhandels in der Innenstadt.

 

Frau Dusemond entgegnet, dass der Bestand der zentrenrelevanten Randsortimente zurzeit bei  einer Fläche von ca. 1.700 m² liegt und um eine Fläche ca. 250 m² auf eine Gesamtfläche von 1.950 m² vergrößert werden soll. Sie weist daraufhin, dass auch in diesem Fall vom Bestand ausgegangen wird, um die Flexibilität im Handel weiter garantieren zu können. Sie erklärt, dass in den Festsetzungen des Bebauungsplans die Summe der Fläche der Randsortimentsbereiche höher ausgewiesen sei als die o.g. 1.950 m², erläutert aber daraufhin, dass bestimmte Sortimente saisonabhängig sind oder bestimmte Produkte im Laufe der Zeit eventuell nicht mehr verkauft werden können.

 

Ausschussmitglied Dettweiler ist der Meinung, dass diese Thematik ausführlich behandelt werden müsste, gerade im Hinblick auf die Auswahl, welche im Globus Baumarkt durch die Metzgerei, die Bäckerei und den Gemüsehandel bestünde und den Märkten und Geschäften in der Innenstadt gegenüberstehen. Er betont, dass diese Auswahl im Globus Baumarkt positiv sei, aber man berücksichtigen sollte, dass die Bürger auch weiterhin in der Innenstadt einkaufen.

 

Ausschussmitglied Weber stimmt Herrn Dettweiler in seinen Ansichten weitgehend zu und begrüßt die geplanten Maßnahmen bzgl. des Globus Baumarktes. Er erklärt, dass er selbst ein Vertreter des Einzelhandels in Zweibrücken sei und weist darauf hin, dass durch den geplanten Anbau des Globus Baumarktes das innenstadtrelevante Sortiment größer werde. Es sei ihm nicht plausibel, warum bei den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes bei dem Sortiment Arbeits- und Handwerkerbekleidung eine Fläche von insgesamt 300 m² zulässig sei.

 

Ausschussmitglied Weber spricht sich nochmals dafür aus, dass er die geplanten Maßnahmen begrüßt, aber dass der Einzelhandel in Zweibrücken geschützt werden müsse.

 

Ausschussmitglied Dirk Schneider stellt den Antrag, bei den landwirtschaftlichen Produkten die Verkaufsfläche auf 100 m² anzupassen.

 

Herr Braun erläutert, dass es sich zurzeit lediglich um einen Vorentwurf des Bebauungsplans handele und Anpassungen der einzelnen Festsetzungen noch möglich seien.

 

Ausschussmitglied Schneider zieht seinen Antrag zurück.

 

Der Bau- und Umweltausschuss macht dem Stadtrat e i n s t i m m i g  folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

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