Ortsvorsteher Dettweiler berichtet, in der Radwegplanung wäre der Trassenverlauf im Bereich Berghauserhof vorgesehen gewesen.

Grundsätzlich dürfe das betreffende, im Privateigentum von Herrn Klinger befindliche Gelände nicht von jedermann betreten werden.

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Radwegbau hätte eine Vereinbarung mit Herrn Klinger abgeschlossen werden sollen, welche u.a. die Errichtung einer Zwingeranlage be­inhaltet hätte.

Eine solche Regelung hinsichtlich der Nutzung des Radweges durch die Öffentlichkeit sei jedoch nicht zustande gekommen, da die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – aus finanziellen Gründen – diesem Projekt nicht zugestimmt habe.

Deshalb erfolge die Nutzung des Weges in o.g. Bereich auf eigene Gefahr.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin erklärt, mittlerweile wären hier Schilder vorhanden, welche aus­drücklich auf die Gefährdung von Passanten hinweisen würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller informiert, nachdem er am 28.12.2017 auf dem Weg im Bereich „Berghauserhof“ durch mehrere Hunde belästigt worden wäre, habe er den Hofeigentümer, Herrn Klinger, diesbezüglich angesprochen, wobei er Herrn Klinger auf einen früher hier vorhandenen Zaun hingewiesen habe, welcher mittlerweile entfernt worden wäre.

Darüber hinaus habe er sich auch mit der Verwaltung (Ordnungsamt) in Verbindung ge­setzt.

Heute habe er festgestellt, dass neue Schilder „Durchgang verboten“ aufgestellt worden wären.

 

Der Vorsitzende erklärt, wenn die Thematik der Weiterführung des Radweges wieder aktuell werden sollte, müsse auch eine Lösung zwecks Regelung der vorstehend geschil­derten Situation im Bereich Berghauserhof gefunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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