Ortsvorsteher Dettweiler nennt zunächst folgende Projekte, zu deren Realisierung im nächsten Doppelhaushalt (Haushaltsjahre 2019/2020) Mittel vorgesehen werden sollten:

 

Rückbau des Anwesens Hengstbacher Str. 100 samt gegenüber befindlicher Scheune

Der Vorsitzende erklärt, ein Rückbau beider Immobilien sei unbedingt notwendig (äußerst marode Bausubstanz).

 

Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoir zum Neu­bau­gebiet „Auf Äckerchen“

Insbesondere im Hinblick auf das Neubaugebiet müsse dieses Projekt in Angriff genom­men werden.

Da es sich bei dem betreffenden Straßenabschnitt derzeit offiziell noch um einen Feldwirt­schaftsweg handele, müsse eine Umwidmung erfolgen. Darüber hinaus sei Grunderwerb erforderlich.

Kostenträger sei ausschließlich die Stadt Zweibrücken (keine Abrechnung über die sog. „wiederkehrenden Beiträge“ möglich).

Die derzeitige Situation sei unbefriedigend und könne nicht dauerhaft bestehen bleiben.

 

 

Sodann bemerkt der Vorsitzende, im laufenden Jahr müsse die Thematik des Straßenaus­baus vor Ort über die sog. „wiederkehrenden Beiträge“ im Rahmen einer Sitzung des Orts­beirates (evtl. Sondersitzung) behandelt werden, wobei u.a. auch die diesbezügliche Planungssituation seitens Mitarbeitern von Stadtbauamt und UBZ vorgestellt werden sollte, um besprechen zu können, welche Straßen im nächsten Abrechnungszeitraum der Jahre 2021 bis 2025 ausgebaut werden sollten, wobei auch das erforderliche Kostenvolu­men und damit die Beitragshöhe von Bedeutung seien.

Diesbezüglich habe er sich bereits mit Mitarbeitern des Stadtbauamtes in Verbindung ge­setzt.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin spricht die Neugestaltung des Dorfplatzes Hengstbach (Bereich Dorfbrunnen) an.

Der Vorsitzende erklärt, diese Maßnahme stehe in direktem Zusammenhang mit dem o.g. Rückbau der Gebäude Hengstbacher Str. 100 samt gegenüber befindlicher Scheune.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied H. Wolf auf die dringend notwendige Sanierung des Glockenturms im Bereich des Friedhofs Hengstbach hin. Einige Bretter seien marode und müssten ggf. ersetzt werden. Darüber hinaus sei die Durchführung von Malerarbeiten (neuer Anstrich) erforderlich.

Um eine Ausweitung bestehender Schäden bzw. Folgeschäden zu vermeiden – welche schlimmstenfalls einen Rückbau des Turms erforderlich machen könnten –, bestehe hier dringender Handlungsbedarf.

Der Glockenturm sei unbedingt erhaltungswürdig, da er ein Stück Hengstbacher Dorfge­schichte repräsentiere, was er sodann näher erläutert.

 

Insbesondere zwecks Ermittlung der erforderlichen Sanierungskosten bittet Ortsvorsteher Dettweiler, die Verwaltung (UBZ sowie Stadtbauamt) diesbezüglich zu informieren.

 

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates werde er den Doppelhaushalt der Jahre 2019/2020 erneuert thematisieren, damit ggf. weitere Anregungen bezüglich des Stadtteils Mittelbach-Hengstbach vorgebracht werden könnten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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