Ortsvorsteher Dettweiler informiert zunächst hinsichtlich Antworten der Verwaltung auf Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 24.8.2017.

 

Schlechter Fahrbahnzustand der Altheimer Straße (Ortsausgangsbereich bis zur saar­ländischen Landesgrenze)

Der zuständige Sachbearbeiter des Landesbetriebs Mobilität sei in der laufenden Woche nicht im Dienst – d.h. erst ab 19.3.2018 wieder erreichbar.

Lt. Auskunft eines Mitarbeiters des Landesbetriebs Mobilität (LBM) könnte eventuell in den nächsten Jahren eine Sanierungsmaßnahme im Bauprogramm des LBM vorgesehen sein.

Für den innerörtlichen Bereich der Altheimer Straße (L 465 – ab Höhe Berghauserhof bis Zufahrt zur Hengstbacher Straße) obliege die Instandhaltung der Stadt Zweibrücken – d.h. dem UBZ.

 

Schaden am Hengstbacher Dorfbrunnen

Lt. Auskunft der Abteilung Hochbau (Gebäudeunterhaltung) beim Stadtbauamt sei der Schaden (Leck) bereits vor mehreren Monaten behoben worden.

 

Treppen im vorderen Bereich des Friedhofs Hengstbach

Lt. Stellungnahme von UBZ sei bei Treppenanlagen erst ab 4 Stufen ein Handlauf erfor­der­lich. Daher sei an den beiden genannten Treppenanlagen (3 und 4 Stufen) eine „Nach­rüstung“ von Handläufen nicht notwendig.

 

Unterhaltung der Friedhöfe in Mittelbach und Hengstbach (Pflegeintervalle, Splitt­depot)

Lt. Auskunft von UBZ seien für die Unterhaltung und Pflege des Friedhofes in Hengst­bach im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 32.480,75 € und des Friedhofes in Mittelbach Kosten in Höhe von 35.277,31 € angefallen. Die Durchführung und Anzahl speziell der nachgefrag­ten Pflegeeinsätze erfolge je nach Notwendigkeit (z.B. starkes oder schwaches Wachstum in Abhängigkeit der Witterung).

Die Anlage eines regelrechten Splittdepots sei nicht vorgesehen. Die bestehenden Splitt­wege und Splittflächen könnten sich durchaus begrünen. Diese Flächen würden dann in die Mahd mit eingebunden. Ein Herbizideinsatz im Bereich dieser wassergebundenen Flächen werde seit etlichen Jahren nicht mehr praktiziert und sei auch zukünftig nicht vorgesehen. Eine Verlegung von Unkrautflies (u.a. wegen Stolpergefahr bei Freilegung) werde nicht als sinnvoll erachtet.

 

Ortsbeiratsmitglied Sefrin bemerkt, die enorme Höhe der o.g. Kosten könne er nicht nach­voll­ziehen.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf weist darauf hin, in o.g. Kosten seien nicht nur die Stunden­löhne der entsprechenden Bediensteten des UBZ, sondern u.a. auch Kosten für den Einsatz von Kraftfahrzeugen, Maschinen-/Gerätekosten etc. enthalten.

 

Der Vorsitzende bittet den UBZ um Übersendung der detaillierten Kostenaufstellung.

 

Schlechter Zustand der Feldwirtschaftswege

Der im Bereich „Rotheck“ verlaufende Weg weise beispielsweise Vertiefungen von ca. 0,5 m auf.

Eine ähnliche Situation bestehe auch im Bereich „Schlauweg“.

 

Die Wiederherrichtung der Wege sei kostenintensiv – derzeit stünden jedoch hierfür ledig­lich Haushaltsmittel in unzureichender Höhe zur Verfügung.

Diesbezüglich habe er sich bereits mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Eine Mög­lichkeit zur Lösung der geschilderten Problematik (auch im Hinblick auf die wünschens­werte ausreichende Durchführung von Mäharbeiten an Feldwirtschaftswegen) sei momen­tan in Arbeit.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf bemerkt, der eigentliche Grund, weshalb die Feldwirtschafts­wege derart gravierende Schäden aufweisen, liege oftmals darin, dass die Abläufe (samt Querrinnen) in die Entwässerungsgräben nicht in ausreichendem Maße gepflegt/unterhal­ten würden. Dadurch bedingt würden – insbesondere bei Starkregenereignissen – große Wassermengen auf den Feldwirtschaftswegen abfließen statt in die Entwässerungsgräben zu gelangen. Deshalb müssten hier in jedem Jahr mehrmals Mäharbeiten durchgeführt werden.

 

Hochwasservorsorge/Totholz an der Bickenalb (Bereich Eichenhof)

Ortsvorsteher Dettweiler verliest – auszugsweise – eine diesbezügliche Stellungnahme von Herrn Reischmann (UBZ), worin darauf hingewiesen wird, dass Totholz in den bei uns vor­herrschenden sandgeprägten Gewässern DAS strukturbildende Element sei, es diene als Unterstand und Nahrungsquelle, sei daher für eine naturnahe Entwicklung von besonderer Relevanz und zwingend erforderlich. Generell werde daher an der Bickenalb ein hohes Maß an Totholz akzeptiert. Es würden jedoch regelmäßig Kontrollen stattfinden, bei Be­darf werde geräumt oder gesichert. Dies sei jedoch seit dem Jahr 2010 nur zweimal nötig gewesen.

Die im letzten Herbst vorgefundenen Totholzansammlungen seien als unkritisch angesehen worden. Aktuell (Kontrolle 12.3.2018) würden sich oberhalb und unterhalb der Brücke Eichenhof an drei Stellen größere Totholzansammlungen von mehr als 10 m³ (etwa LKW-3-Achser Ladung) befinden. Hierbei sei eine etwa 500 m oberhalb der Brücke relevant und sollte – lt. Auffassung des UBZ – teilweise geräumt werden. Ein Zusammenhang mit der Pappelfällaktion im Bereich des Grundstücks Stalter bestehe jedoch nicht, diese habe weiter unterhalb stattgefunden.

 

 

Im Anschluss an diese Informationen erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Huppert, zu welchem Zeitpunkt der beabsichtigte Bau des Verkehrskreisels in Höhe „Nagelwerk“ er­folgen werde.

 

Der Vorsitzende antwortet, er gehe davon aus, dass dieses Projekt noch während des Jahres 2018 in Angriff genommen werde.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann die Durchführung von Mäharbeiten im Bereich rund um den Jugendraum-Container an, wobei sie auf ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Gauf sowie Herrn J. Klein (Jugendamt) hinweist, worauf seitens des Herrn Klein mit Herrn Hell (UBZ) bereits vereinbart worden sei, dass bei regulären Arbeitsein­sätzen von Mitarbeitern des UBZ vor Ort auch o.g. Bereich zwei- bis dreimal/Jahr gemäht werde.

Im Bedarfsfall sollte sich Ortsvorsteher Dettweiler mit Herrn Dauber (UBZ) diesbezüglich in Verbindung setzen.

Außerdem sollten Pflegearbeiten hinsichtlich hier befindlicher Hecken/Büsche (Rück­schnitt) erfolgen.

 

Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann berichtet weiter, im oberen Bereich des Geländes sei ein Grillplatz angelegt worden. Daneben befinde sich eine größere Fläche, welche durch Auf­bringung von Erde o.ä. eingeebnet werden sollte. Hierfür geeignetes Auffüllmaterial könnte möglicherweise infolge der Neuanlegung des Spielplatzes Hengstbach anfallen.

Danach wäre es zweckmäßig, hier Gras zu säen, was den Pflegeaufwand erheblich redu­zieren würde.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann, ob der offizielle, ab Kreuzung „Kugelfang“, auf der Mertelstraße verlaufende Radweg verlegt werden könnte, da sie das Befahren dieser Strecke als gefährlich erachte.

Eine Alternative hierzu wäre, die Trasse des Radweges im Bereich „Kugelfang“ be­ginnend, über die Lindenhofstraße zu führen.

Sie bitte die Verwaltung um Prüfung dieser alternativen Streckenführung.

 

Ortsbeiratsmitglied Imhof gibt zu bedenken, dass von der angeregten Streckenführung landwirtschaftlich genutzte Wege (Feldwirtschaftswege) betroffen wären, weshalb er eine Verlegung des Radweges als kaum realisierbar erachte.

 

Ortsvorsteher Dettweiler weist auf den bestehenden Radwegeplan für den gesamten Be­reich der Stadt Zweibrücken hin, wobei er rät, Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann sollte sich bezüglich ihrer Anregung mit der für die Verkehrsplanung zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Klein (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) in Verbindung setzen.

 

Im Anschluss daran informiert Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann, lt. Auskunft von Frau Weishaar (Stadtbauamt – Abt. Bauverwaltung) werde der Weg in der Verlängerung der Lindenhofstraße (Richtung „Kugelfang“) nicht in der gewünschten Art und Weise herge­richtet (Aufbringung von feinkörnigem Material zwecks besserer Begehbarkeit), da hierfür keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung stünden.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer spricht den Rasenplatz auf dem Gelände der TSG Mittelbach an, welcher ebenfalls seitens Mitarbeitern des UBZ gemäht und gepflegt werden sollte, da es sich hierbei um eine städtische Grundstücksfläche handele.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer weist sodann darauf hin, infolge des Wendens von Bussen im Bereich des TSG-Platzes weise das Gelände hier tiefe Riefen auf. Diese Schäden sollten behoben werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, o.g. Fläche wäre lediglich aufgrund des hier stattfindenden Wendens der Busse befestigt – d.h. mit einer Asphaltschicht versehen – worden. Er beab­sichtige, den Busfahrer hinsichtlich der „Wendemanöver“ anzusprechen. Eventuell sollten hier noch weitere Bereiche asphaltiert werden.

 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Huppert auf die in einem Teilbereich der Altheimer Straße (zwischen Stuppacher Weg und Lindenhofstraße) bestehende Parkproble­matik hin, welche – seiner Auffassung nach – durch monatlich wechselseitiges Parken im Bereich des o.g. Straßenabschnitts entschärft werden könnte. Ggf. sollte hierauf mittels Schilder hingewiesen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Bauer erachtet die Anordnung einer dauerhaften, lediglich einseitigen Parkregelung als ausreichend. Seitens des Ortsbeirates müsste sodann die gewünschte Straßenseite vorgeschlagen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt ist der Auffassung, hinsichtlich der derzeit bestehenden Park­situation sollte keinerlei Änderung erfolgen, weil dadurch eine Verkehrsberuhigung er­reicht, d.h. das Befahren der Altheimer Straße mit überhöhter Geschwindigkeit vermieden werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, mit dieser Thematik sollte sich der Ortsbeirat in einer der nächsten Sitzungen befassen, wozu er ggf. Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrs­angelegenheiten) einladen werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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