Ortsvorsteher Körner informiert, die im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.12.2017 angekündigte Gemarkungsbegehung – an der auch die Teilnahme von Mit­arbeitern des UBZ vorgesehen gewesen wäre – werde nicht in der beabsichtigten Art und Weise durchgeführt, da ihm UBZ mitgeteilt habe, dass Voraussetzung für die Durchfüh­rung von Mäharbeiten wäre, dass für diesbezügliche Arbeitseinsätze ausreichende finan­zielle Mittel im Haushalt der Stadt Zweibrücken zur Verfügung stünden – diese wären jedoch erschöpft. Daraufhin habe er die zuständigen Mitarbeiter von UBZ sowie Stadt­bauamt zu einer Besprechung am 29.01.2018 ins Gemeindehaus Wattweiler eingeladen.

Dabei habe er an die Zusage von UBZ aus dem Jahr 2012 erinnert, dass auch nach dem Wechsel der früheren Vorortarbeiter zum UBZ alle in den Vororten anfallende Arbeiten, wie zuvor üblich, erledigt würden.

Sodann habe er anhand von Bildern und Videos geschildert und dargelegt, welche Arbeiten derzeit noch ausstehen würden und dringend erledigt werden müssten.

Seitens der Stadt Zweibrücken sei ein jährlicher Ansatz in Höhe von 40.000,00 € zwecks Reinigung von Entwässerungsgräben im Bereich des gesamten Stadtgebietes im Haus­haltsplan vorhanden.

Die Höhe dieses Ansatzes sei eindeutig zu niedrig bemessen, weshalb diese Thematik ggf. im Rahmen einer Sitzung des Stadtvorstandes bzw. in Beratungen zwischen der Verwal­tung und UBZ behandelt werde.

Auch die Untere Wasserbehörde beim Stadtbauamt sei diesbezüglich bereits unterrichtet worden.

Seitens der Verwaltung würden derzeit Möglichkeiten zur Verbesserung der geschilderten Situation geprüft.

 

Im Anschluss an diese Informationen weist der Vorsitzende darauf hin, einige Arbeiten von hoher Priorität seien mittlerweile bereits durchgeführt worden. So wären Arbeiten u.a. im Bereich des ins sogenannte „Kirschtal“ führenden Entwässerungsgrabens sowie im Bereich „Mölschbacherhof“ erfolgt. Auch die Bankette vom Bereich „Raulstein“ zum „Buchenwaldhof“ seien hergerichtet worden.

 

Ortsvorsteher Körner weist sodann auf das Starkregenereignis vom 13.01./14.01.2018 hin, wobei große Mengen Niederschlagswässer aus dem Bereich „Schlüsselbösch“ nicht ordnungsgemäß in Entwässerungsgräben gelangt wären und deshalb entlang der Straße in Richtung des Anwesens Ganser (Bliestalstraße 120) abgeflossen wären. Die sodann ein­setzende winterliche Witterung habe in den frühen Morgenstunden des 15.01.2018 eine umfangreiche Eisbildung zur Folge gehabt, welche seitens Mitarbeitern des UBZ unver­züglich beseitigt worden wäre. Dabei seien auch Reinigungs-/Unterhaltungsarbeiten am betreffenden Entwässerungsgraben erfolgt.

 

Im Anschluss an diese Informationen erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Nentwig, ob mittlerweile eine Planung seitens UBZ hinsichtlich der vor Ort zu reinigenden/unter­haltenden Entwässerungsgräben bestehe.

 

Der Vorsitzende bemerkt, dies sei derzeit noch nicht der Fall.

Zunächst müsse ermittelt werden, welche Arbeiten an den jeweiligen Gräben notwendig seien, wobei auch der frühere Vorortarbeiter mit eingebunden werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig weist auf ein im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landes­regierung erstelltes Hochwasserschutzkonzept hin, wobei er bemerkt, infolge des Stark­regenereignisses am 04.01.2018 habe der sog. „Hainbach“ Hochwasser geführt und hätte beinahe Überschwemmungen verursacht.

Deshalb sollten Möglichkeiten zur Verbesserung des Wasserabflusses in Erfahrung gebracht werden.

In diesem Zusammenhang macht er beispielsweise auf die Anwesen im Bereich der Mölschbacher Straße aufmerksam, welche ebenfalls hochwassergefährdet seien, da hier bei Starkregenereignissen größere Wassermengen aus Richtung „Schützenhaus“ auf der Fahr­bahn abfließen würden.

Er erinnert an seinen Hinweis aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 01.12.2017 hinsichtlich des problematischen Wasserabflusses im unteren Bereich des sog. „Hain­baches“ (Ortsausgang – in Höhe des Anwesens Bliestalstraße 73), da sich hier die ein­gebauten „Halbschalen“ auf ca. 50 % des Fassungsvermögens reduzieren würden, wodurch ggf. ein Wasserrückstau samt Überschwemmungen verursacht werden könnte.

Diese Situation werde infolge ggf. angeschwemmten Treibgutes noch erheblich verschärft.

 

Der Vorsitzende erklärt, mittlerweile wäre auch die Untere Wasserbehörde beim Stadt­bauamt in die Beratungen zum Hochwasserschutz einbezogen, weshalb auch dort die in Wattweiler bestehende Problematik bekannt sei.

Anlässlich o.g. Besprechung am 29.01.2018 im Gemeindehaus habe er u.a. auch die o.g. Problematik „Hainbach“ angesprochen und um Prüfung des Sachverhaltes gebeten.

Hinsichtlich des im oberen Teil des sog. „Hainbaches“ (d. h. am „Einlauf“ der Verrohrung oberhalb Bolzplatz) nicht vorhandenen Schutzgitters informiert der Vorsitzende, seitens UBZ werde die versicherungstechnische Frage abgeklärt, ob die Anbringung eines solchen Gitters hier erforderlich ist.

Dabei seien ggf. entsprechende Bestimmungen zu beachten, da es sich hierbei um ein kleineres Bauwerk handle (u.a. Rückhaltefläche von 10 m² vor dem Durchlass erforderlich).

 

Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein ist der Auffassung, im nächsten städtischen Doppelhaushalt der Jahre 2019/2020 sollten unbedingt ausreichend Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet vorgesehen werden.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, möglicherweise könnten die zur Verfügung stehenden Haus­haltsmittel effizienter eingesetzt werden, wenn hinsichtlich Reinigungs-/Mäharbeiten von Entwässerungsgräben eine Auftragsvergabe an Fremdfirmen erfolge.

Einsparungen könnten sich mittel- bzw. langfristig auch durch die Anschaffung speziell hierfür geeigneter Geräte (z. B. Grabenfräse) ergeben.

 

 

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