Ortsvorsteher Körner informiert, hinsichtlich Zustand des Bolzplatzes habe er vor ca. 2 Wochen zusammen mit dem hierfür zuständigen Mitarbeiter des UBZ eine Ortsbesich­tigung vorgenommen.

Bei geeigneter Witterung (voraussichtlich im April) würden Mäharbeiten durchgeführt.

Danach würden die hier vorhandenen Vertiefungen (Löcher) ausgeglichen, wodurch der Platz in einen zufriedenstellenden Zustand versetzt werde.

Außerdem sei zugesagt worden, dass hier öfter als bislang üblich Mäharbeiten durchge­führt würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig erklärt, die Instandsetzung hätte – lt. UBZ – bereits seit ca. 2 Jahren erfolgen sollen.

Der Bolzplatz müsse unbedingt ohne Verletzungsgefahr nutzbar sein. Eine Nutzung durch Kinder der Mauritiusschule sei deshalb seit geraumer Zeit nicht mehr möglich gewesen.

 

Im Anschluss daran spricht der Vorsitzende die im Bereich des Friedhofs Wattweiler be­findlichen Ruhebänke an, wobei er informiert, lt. Auskunft des zuständigen Mitarbeiters des UBZ seien drei Ruhebänke bewusst nicht an bestimmten Stellen fest installiert worden, d.h. diese Sitzgelegenheiten sollen – gemäß Wünschen der Friedhofsbesucher sowie Orts­beiratsmitglieder – flexibel im gesamten Friedhofsbereich anordenbar sein, was ohne nennenswerten Aufwand möglich wäre.

Entsprechende Vorschläge für Standorte könnten ihm jederzeit mitgeteilt werden.

 

Sodann bemerkt Ortsvorsteher Körner, es sei nicht sinnvoll, die im Bereich der neuen Sitz­gruppe auf dem Dorfplatz (2 Bänke samt Tisch) vorhandene Rasenfläche zu belassen, da dies – infolge Starkregenereignisse – zu einer Schlammbildung führen könnte. Unter o.g. Elementen wäre außerdem die Durchführung von Mäharbeiten problematisch.

Anlässlich einer Ortsbesichtigung mit dem zuständigen Mitarbeiter des UBZ sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die o.g. Rasenfläche abgetragen und eine Schottertrag­schicht eingebaut werde. Danach werde hier die gleiche Splittart aufgebracht, welche sich im Bereich Bouleplatz befinde, wodurch eine optische Angleichung erreicht werde. Bei geeigneter Witterung würden die erforderlichen Arbeiten unverzüglich durchgeführt. Es würden weder der Verwaltung noch UBZ weitere Materialkosten entstehen.

 

Im Anschluss an diese Informationen erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Heilmann bezüg­lich des aktuellen Sachstandes zur Schaffung einer befriedigenden Mobilfunkversorgung vor Ort.

 

Der Vorsitzende bemerkt, seines Wissens sei ein Mobilfunkanbieter am Aufbau eines Mobilfunknetzes in Wattweiler interessiert, wobei sich dieser bereits mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt habe.

Daraufhin habe die Verwaltung den Mobilfunkanbieter bezüglich zum Bau der erforder­lichen technischen Anlagen geeignet erscheinende Grundstücke informiert.

Sobald diese Angelegenheit weiter gediehen sei und konkrete Aussagen vorliegen würden, werde er den Ortsbeirat diesbezüglich informieren.


 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied Heilmann die vorgesehene Schaffung eines sog. „Hot­spots“ im Stadtteil Wattweiler an, wobei sie ebenfalls um aktuelle Informationen bittet.

 

Ortsvorsteher Körner berichtet, seitens der Verwaltung wäre der hierfür erforderliche Antrag (außer für Wattweiler wurden vier weitere Hotspots beantragt) – fristgerecht zum 30.11.2017 – bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung (Ministerium des Innern und für Sport) eingereicht worden.

Mittlerweile liege der Verwaltung bereits die Förderzusage für einen Hotspot (in Höhe von 500,00 €) vor.

Am 27.2.2018 wäre eine Ortsbesichtigung im Gemeindehaus durchgeführt worden, an der ein Mitarbeiter der städtischen EDV-Abteilung, ein Mitarbeiter der Firma The Cloud Networks Germany GmbH sowie er selbst teilgenommen hätten. Dabei seien die örtlichen Gegebenheiten – im Hinblick auf die benötigte technische Ausstattung – in Augenschein genommen worden.

Dies sei erforderlich, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, welcher der Verwaltung momentan noch nicht vorliege.

 

Ortsbeiratsmitglied Mörz bemerkt, infolge Tiefbauarbeiten der Stadtwerke im Bereich der Straße „Schulacker“ wäre die im Kurvenbereich vor der Mauritiusschule im Fahrbahn­bereich eingezeichnete Markierung nicht mehr vorhanden und sollte unbedingt wieder aufgebracht werden. Er habe festgestellt, dass hier – trotz Halteverbot – wiederum ver­stärkt Kraftfahrzeuge geparkt würden.

 

Ortsvorsteher Körner verweist auf eine Stellungnahme der Stadtwerke, welche er in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 1.12.2017 bekanntgegeben habe.

Danach sei die Firma Gruchlik bereits mit den Markierungsarbeiten beauftragt worden, welche – bei geeigneter Witterung – unverzüglich durchgeführt würden.

Er beabsichtige, die Thematik des Parkens auf Bürgersteigen bzw. im Bereich Wende­hammer etc. demnächst wieder aufzugreifen, um – zusammen mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes – die Parksituation in verschiedenen Bereichen des Stadtteils Wattweiler zu bereinigen.

 

Im Anschluss daran erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Brünisholz hinsichtlich des Sach-standes der angedachten Koppelung der Internetseite des Stadtteils Wattweiler an diejenige der Stadt Zweibrücken.

 

Der Vorsitzende informiert, nach Kündigung sei die Wattweiler Internetseite zum 1.12.2017 abgeschaltet worden.

Gemäß Mitteilung der Verwaltung sei o.g. Koppelung realisierbar, wobei das Layout der städtischen Internetseite angepasst werde. Er beabsichtige, diese Thematik ggf. im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates zu behandeln.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Leiner darauf hin, der sog. Wattweiler „Stadtpfad“ sei – insbesondere im unteren Bereich – in den Sommermonaten praktisch nicht mehr begeh­bar, da hier offensichtlich keinerlei Pflegearbeiten mehr stattfinden würden.

 

Ortsvorsteher Körner bemerkt, der äußerst gering bemessene städtische Haushaltsansatz in Höhe von 40.000,00 € für die Unterhaltung/Pflege von Entwässerungsgräben umfasse auch das Freischneiden von Wegen im gesamten Stadtgebiet.

Er werde sich mit UBZ wegen der Situation im Bereich „Stadtpfad“ in Verbindung setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt informiert, mehrere Anwohner der Straße „Am Raulstein“ hätten sich dazu bereit erklärt, den Zugang zu dem hier befindlichen Naturdenkmal bis auf weiteres freizuhalten – d.h. die erforderlichen Mäh- bzw. Pflegearbeiten zu über­nehmen.

 

Ortsvorsteher Körner begrüßt diese Initiative der Anwohner, worüber er den UBZ infor­mieren werde.

Im Hinblick auf versicherungstechnische Aspekte müsse sodann festgelegt werden, welche Arbeiten in Eigenleistung unproblematisch erledigt werden könnten.

 

Ortsbeiratsmitglied Heilmann weist darauf hin, der im Bereich Marktsteige/Raiffeisen­straße befindliche Baum weise einen morschen Ast auf, welcher entfernt werden sollte.

Diesbezüglich wäre sie seitens eines Anwohners informiert worden. Der Baum sollte jedoch auf keinen Fall gefällt werden.

Der Vorsitzende wird UBZ diesbezüglich informieren.

 

Ortsbeiratsmitglied Mörz regt die Durchführung einer Säuberungsaktion vor Ort an, um den Gemarkungsbereich von Müll und sonstigem Unrat zu befreien, wobei dies möglichst im Vorfeld der am 1.5.2018 stattfindenden „Blütenwanderung“ durchgeführt werden sollte.

Solche Aktionen würden in einigen anderen Vororten bereits seit mehreren Jahren stattfin­den.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, solche Initiativen wären seines Wissens vor ca. 10 Jahren seitens der an der „Blütenwanderung“ beteiligten örtlichen Vereine erfolgt. Er werde sich mit diesen in Verbindung setzen, wobei sich auch Mitglieder des Ortsbeirates sowie Ein­wohner hieran beteiligen könnten.

Sodann kommt man überein, dass die angeregte Säuberungsaktion durchgeführt werden sollte, wobei mehrheitlich Samstag, den 14.4.2018, als hierfür geeigneter Termin erachtet wird.

Zwecks Zurverfügungstellung von hierfür geeignetem Werkzeug/Material samt kosten­loser Entsorgung der Abfälle wird sich Ortsvorsteher Körner mit UBZ in Verbindung setzen.

Der Vorsitzende sagt zu, bezüglich der weiteren Entwicklung dieser Aktion werde er die Ortsbeiratsmitglied per E-Mail informieren.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erkundigt sich, ob es sich bei dem oberhalb des Naturdenk­mals „Raulstein“ (rechts neben dem Weg) befindlichen Areal um ein Naturschutzgebiet bzw. um eine sog. Ausgleichsfläche handele.

Seitens der Verwaltung wäre eine Verpachtung dieses Geländes beabsichtigt gewesen, wobei er sich frage, ob dieses eventuell sogar von einem Nutzungsinteressenten mittler­weile erworben worden sei. Offensichtlich wären hier Bäume gefällt worden. Sollte hier eine intensive Nutzung mittels Viehhaltung erfolgen, werde sich die Überschwemmungs­gefahr in der Straße „Am Raulstein“ möglicherweise noch weiter verschärfen (infolge Bodenverdichtung).

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, bei o.g. Gelände handele es sich mit Sicherheit nicht um ein Naturschutzgebiet und wohl auch um keine „Ausgleichsfläche“.


Wegen der Eigentumsverhältnisse, Baumfällungen und ggf. Wiederaufforstung etc. werde er sich bei der Verwaltung erkundigen.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig weist auf die im Kurvenbereich des Ortseingangs (aus Fahrtrichtung Waldfriedhof kommend) fehlende Mittelmarkierung der K 1 (Bliestal­straße) hin, welche wiederum aufgebracht werden sollte.

 

Ortsbeiratsmitglied Mörz spricht die derzeit in beiden Ortseingangsbereichen ange­brachten Geschwindigkeitsmessanlagen an, wobei diese – seines Wissens – nicht zur Feststellung der hier gefahrenen Geschwindigkeiten, sondern zur Ermittlung der Anzahl der passierenden Kraftfahrzeuge dienen würden. Es handele sich somit offensichtlich um eine Verkehrszählung.

 

Ortsvorsteher Körner bestätigt dies.

Primär seien die Geschwindigkeitsmessanlagen zwecks Verkehrsmengenzählung in o.g. Bereichen vorhanden, wobei die hierbei ermittelten Daten im Zusammenhang mit dem be­antragten Bestandsausbau der K 1 (Bliestalstraße – vom Ortsende bis zur Landesgrenze) benötigt würden.

Lt. Rücksprache mit der Verwaltung würden die Anlagen auch dann die passierenden Kraft­fahrzeuge zählen, wenn keine Geschwindigkeiten angezeigt bzw. wenn keine Ge­schwindigkeitsmessungen erfolgen würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Nentwig bemerkt, die dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) weiterge­gebenen Daten bezüglich Anzahl der Kraftfahrzeuge sollten in Erfahrung gebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Wifö – 1 x

Amt 10 – 1 x

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Amt 60.3 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

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Amt 84 – 4 x