Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Den Anträgen der Ämter gemäß Anlage zur Vorlage wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Auf Rückfragen mehrerer Ausschussmitglieder erläutert Herr Mannschatz, UBZ, verschiedene Kostenstellen. Die meisten Mehrkosten seien durch nun anfallenden Schlussrechnungen von Maßnahmen, die bereits vor Jahren geplant worden seien, zu begründen.

Die vertraglichen Grundlagen mit dem Verweis auf die Abrechnungssätze der zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) würden zu Beginn bereits geschaffen, eine Schlussrechnung könne aber z.B. bei Maßnahmen die vom Land bezuschusst würden, erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides des Landes erfolgen. Die Abrechnung erfolge zum Zeitpunkt der Fertigstellung auf der Grundlage der dann gültigen HOAI, welche auf Bundesebene erlassen werde. Den eingestellten Mittel lägen dann allerdings noch die Berechnungen auf der damals geltenden HOAI zugrunde.

Mehrkosten kämen u.a. auch durch verschiedene Nachbesserungen oder z.B. durch die Berechnung der Kosten für den Projektleiter, der zum Zeitpunkt der Maßnahmenplanung noch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewesen sei. Durch den Übergang zum UBZ fallen demnach z.B. Personalkosten in der Schlussabrechnung an.

 

 

Der Haupt- und Personalausschuss macht dem Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 20

Amt 60

Amt 84

Amt 14