Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Änderung der „Haus- und Badeordnung für das städtische Freibad in Zweibrücken“ zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und frägt die Verwaltung, ob es diesbezüglich einen konkreten Anlass gegeben hätte oder ob es sich um eine generelle Überarbeitung der Haus- und Badeordnung handele.

 

Herr Deller erklärt, dass die Deutsche Gesellschaft für Bäderwesen ihre Mitglieder in einer Arbeitsunterlage darauf hingewiesen habe diesen Passus aufzunehmen.

Einen konkreten Anlass habe es nicht gegeben.

 

Herr Dury ist der Auffassung, dass so ein Passus sinnvoll sei, da ja heute jeder ein Mobil­telefon zum Fotografieren in der Tasche habe. Er frägt weiter, ob das Hallenbad auch solch eine Regelung in ihrer Badeordnung habe.

Herr Deller erklärt daraufhin, dass dies der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sei und das Hallenbad nicht in städtischer Trägerschaft ist.

In diesem Zusammenhang frägt Herr Stephan, wie weitreichend diese Regelung sei und ob dies dann auch für Veranstaltungen auf der Beachvolleyballanlage gelte.

Herr Deller gibt zu verstehen, dass man dies dann von Fall zu Fall prüfen müsse.

Herr Dury teilt mit, dass ihm bei der Durchsicht der Vorlage aufgefallen sei, dass unter Ziff. 28 stehe „Fahrzeuge ausgenommen Kinderwagen dürfen nicht mit in das Bad genommen werden“.

Danach könnte z. B. ein Behinderter, der bei den Paraolympischen Spielen im Schwimmen teilnehme, nicht unser Schwimmbad mit seinem Rollstuhl nutzen. Herr Dury hält diesen Passus für überarbeitungsbedürftig.

 

Aus dem Gremium heraus gibt es die unterschiedlichsten Meinungen bezüglich der Frage, ob ein Rollstuhl ein Fahrzeug im Sinne der Badeordnung sei.

Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass die Verwaltung dies prüfen werde und dann gegebenenfalls den Einwand von Herrn Dury berücksichtigen werde.

 

Herr Schneider stellt die Frage, ob es im Freibad erlaubt sei eine Shisha zu rauchen. Er sehe hier hohes Gefährdungspotenzial wegen der Glühkohle.

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung auch dies zu prüfen und gegebenenfalls ein Rauch­verbot für Shishas in die Badeordnung mit aufzunehmen.

 

Er bittet das Gremium, unabhängig von den jetzt hier neu vorgetragenen Ergänzungs­wünschen, doch einen Beschluss herbeizuführen, damit man wenn die Badesaison beginnt, handlungsfähig sei.

 

Der Sportausschuss fasst daraufhin   e i n s t i m m i g   folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.