Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Dies wird zur Kenntnis genommen.

2.  Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4

Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III aufgeführt, behandelt. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung wird nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wird redaktionell an einer Stelle in Bezug auf die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau ergänzt.

3.  Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes ZW 159 „Wohnen und Pflege    

     am Fasanerieberg“, bestehend aus Bebauungsplan, textliche Festsetzungen und     

     Begründung einschließlich der Anlagen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und verliest die Ergebnisse der Beteiligungen.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g    folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 32 Mitglieder teil.

 

Ratsmitglied Burkei befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Verteiler:

Amt 60