Ortsvorsteher Hüther erklärt, nachdem Herr Eric Durez sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Oberauerbach zum 20.01.2018 niedergelegt habe, habe Bürgermeister Gauf die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD, Frau Sabine Wagner, Kantstraße 6, benachrichtigt.

Frau Sabine Wagner habe die Wahl zum Mitglied des Ortsbeirates Oberauerbach abge­lehnt.

Daraufhin habe Bürgermeister Gauf den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herrn Klaus Krug, Schwarzwaldstraße 48, zum Nachfolger berufen.

 

Sodann bemerkt der Vorsitzende, kommunale Mandatsträger (u.a. Ortsbeiratsmitglieder) würden ihr Amt gemäß § 30 Abs. 1 GemO unentgeltlich nach freier, nur durch die Rück­sicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben; sie seien an Weisungen und Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

In diesem Zusammenhang weist er auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hinsichtlich § 20 (Schweigepflicht), § 21 (Treuepflicht) und § 22 (Sonderinteresse) hin und erläutert diese.

 

Im Anschluss daran verpflichtet Ortsvorsteher Hüther – gemäß § 30 Abs. 2 GemO – Herrn Klaus Krug durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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