Ortsvorsteher Hüther informiert, noch aus Mitteln des Vorortbudgets 2017 habe er neben 10 Lichterketten für den Weihnachtsbaum auch zwei „Fußabstreifer“ (Schmutzfangmatten) finanziert.

Zu Lasten des Vorortbudgets 2017 seien Mittel in Höhe von insgesamt ca. 1.680,00 € ver­ausgabt worden, was bedeute, dass Restmittel in Höhe von ca. 820,00 verblieben und zugunsten der Stadtkasse „zurückgebucht“ worden wären.

Im Anschluss daran erkundigt sich der Vorsitzende hinsichtlich Vorschlägen der Ortsbei­ratsmitglieder zur Verwendung der Mittel des Vorortbudgets 2018.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang regt an, der Sitzungssaal sollte mit einer batteriebetriebenen Funkuhr ausgestattet werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erklärt, es sollte angestrebt werden, die Oberauerbacher „Dorfgemeinschaft“ mit der Durchführung diverser Aktivitäten/Aktionen zu beleben.

In diesem Zusammenhang sei es sinnvoll, Kontakt mit der Gemeinde Großbundenbach aufzunehmen, welche mittlerweile über eine vorbildlich funktionierende „Dorfgemein­schaft“ verfüge, nachdem sie Dienstleistungen einer entsprechenden kommunalen Bera­tungsgesellschaft in Anspruch genommen habe, welche solche Projekte auch begleite.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, bei Großbundenbach handele es sich um eine selbst­ständige Gemeinde der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, was einen gravierenden Unterschied zu Oberauerbach darstelle.

Aufgrund der bestehenden Richtlinien könnten die Mittel des Vorortbudgets lediglich bis zu einer Obergrenze in Höhe von 410,00 € (netto) je Einzelmaßnahme verwendet werden, weshalb ein solches Projekt hierüber nicht finanzierbar sei. Ggf. wäre ein entsprechender Haushaltsansatz zu beantragen.

Herr Dr. Jacob (Fachhochschule Kaiserslautern/Standort Zweibrücken) habe zusammen mit seinen Studenten eine Studie zu vorstehend genannter Thematik durchgeführt, deren Ergebnisse (Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Situation) bereits vorliegen würden. Engagierte Personen vor Ort müssten diese allerdings umsetzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke begrüßt die o. g. Anregung von Ortsbeiratsmitglied Schmidt. Er erachte eine diesbezügliche Beratung im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates als zweckmäßig.

 

In o. g. Zusammenhang erinnert Ortsbeiratsmitglied Durez an die angedachte Wanderung im Gemarkungsbereich Oberauerbach (ggf. mit Verpflegungsstationen).

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass hierfür jemand die Verantwortung übernehmen müsse (Haftungsproblematik).

 

Sodann schlägt Ortsbeiratsmitglied Schmidt vor, die angedachte Gemarkungsbegehung mit interessierten Mitgliedern des Ortsbeirates sollte am Sonntag, den 29.04.2018, um 10.00 Uhr erfolgen (Treffpunkt: Bürgerhaus).

 


Ortsbeiratsmitglied Schwab regt an, Vorschläge zur Förderung des örtlichen Gemein­schaftslebens sollten in einem kleineren Kreis besprochen werden, welcher beispielsweise monatlich einmal zusammentreten könnte.

 

Ortsbeiratsmitglied Wagner stimmt der Anregung von Ortsbeiratsmitglied Schwab zu.

 

Nach einer kürzeren Aussprache erklärt der Vorsitzende, er werde einen diesbezüglichen Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsbeirates aufnehmen, welche er voraussichtlich noch vor den Sommerferien einberufen werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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