Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Basis dieser Informationen empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:

 

1.      Das Einzelhandelskonzept der Stadt Zweibrücken soll fortgeschrieben werden.

2.      Das Büro Junker und Kruse soll mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt werden.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1050/2018/1.

 

Er informiert, dass es sich hierbei um einen Antrag der SPD-Fraktion handelt der am 21.03.2018 vom Stadtrat zur weiteren Vorberatung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen wurde. Die nun folgende erläuternde Präsentation wurde von der Stadtplanungsabteilung erstellt. Er bittet Herrn Ehrmann (Abteilungsleiter Stadtplanung) um weitere Ausführungen.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Ehrmann berichtet, dass es um die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von 2008

gehe. Die Präsentation sei so aufgebaut worden, dass man die Einzelhandelssituation 2006/2008 und 2018 vergleichen könne. Man werde die Frage beantworten: „was habe sich in der Einzelhandelssituation generell verändert?“. Hier sei zum Beispiel das Stichwort „Online-Handel“ hervorzuheben. Die Bundesregierung erwäge momentan eine diesbezügliche Steuer einzuführen. Herr Ehrmann schildert die Abschnitte der Präsentation die vorgetragen werden: Inhalt des Einzelhandelskonzeptes von 2008, Einzelhandelssituation 2006 – 2018, Entwicklungstendenzen und Handlungsempfehlungen im Einzelhandel (Literaturrecherche), rechtliche Rahmenbedingungen, Anregungen der Fraktionen zur Abgrenzung der Innenstadt von 2015, Fragen für die Zukunft und weiteres Vorgehen (als Vorschlag).

 

Inhalt des Einzelhandelskonzeptes von 2008:

 

Herr Ehrmann legt anhand einer Karte die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches „Hauptgeschäftszentrum“ von Zweibrücken dar. Ebenso wird die „Zweibrücker Sortimentsliste“ aufgezeigt, untergliedert in nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig auch zentrenrelevant), zentrenrelevante Sortimente und nicht-zentrenrelevante Sortimente. Diese Liste sei auch unter der Zweibrücker „Stadt-Internetseite“

 

https://www.zweibruecken.de/sv_zweibruecken/de/Rathaus/%C3%84mter/Stadtbauamt/Stadtplanung/Einzelhandels-%20und%20Zentrenkonzept/

 

abrufbar. Er weist darauf hin, dass das eine oder andere Warenangebot mittlerweile weggefallen sei.

 

Herr Ehrmann berichtet weiter, dass für die Innenstadt zurzeit einen rechtskräftigen Bebauungsplan „ZW 0/1 Innenstadt Änderung 1“ gibt. Dieser etwas ältere Bebauungsplan sei, für die damalige Thematik „Spielhallen“, aufgestellt und realisiert worden. 

 

Einzelhandelssituation 2006 – 2018:

 

Anhand einer Übersichtskarte informiert Herr Ehrmann über Bebauungspläne mit Regelungen zum Einzelhandel. An weiteren Karten werden die räumlichen Zuordnungen größerer Einzelhandelsstandorte und Lebensmittelmärkte mit Einzugsgebiete dargestellt. Mit Hilfe eines Kreisdiagrammes wird die Verteilung der Verkaufsflächen aus dem Jahr 2006 veranschaulicht

(Innenstadt 17%, integrierte Lagen 11% und nicht integrierte Lagen 72%, ohne Mitberücksichtigung des DOZ (Designer-Oulet-Centers).

Herr Ehrmann stellt die Frage auf: Wie haben sich die Sortimenten der Innenstadt 2018 zu dem Jahr 2006 verändert?

Er informiert: der Verkaufsschwerpunkt (innerstädtische Leitbranche) sei weiterhin im Bereich Bekleidung und Wäsche geblieben. Die größten damaligen Anbieter und Magnetbetriebe (Firmen: Sinn & Leffers, Goebes, Intersport Sportgeschäft, sowie das City-Outlet) seien jedoch mittlerweile geschlossen worden. Ausstattungsdefizite seien zurzeit u.a. in den Bereichen Schuhe, Lederwaren, Glas/Porzellan/Keramik vorzufinden. Hinsichtlich der Ausstattung von Bekleidung, Wäsche, Unterhaltungselektronik, Informationstechnologie und Telekommunikation sei auch der gestiegene Online-Handel mit zu berücksichtigen. Auf weiteren Übersichtsbildern werden die Veränderungen von 2006 und 2018 (Bestand) sowie „geplant“ und Sortimentenvergleiche von verschiedenen Warengruppen von Innenstadt und den Firmen Möbel Martin und Globus Baumarkt dargestellt.

 

Die Entwicklungstendenzen und Handlungsempfehlungen im Einzelhandel (Literaturrecherche):

 

Im Hinblick auf das Thema „Entwicklungstendenzen und Handelsempfehlungen im Einzelhandel“ würden sich zurzeit u.a. Institute und Handelsverbände damit befassen. Das habe die Verwaltung aufgegriffen und in kurzen Statements zusammengefasst.

 

Entwicklungstrends

- wachsender Online-Handel durch geändertes Einkaufsverhalten

- zunehmende Konkurrenz des Online-Handels zum stationären Handel

- Abwanderung des Einzelhandels aus der Innenstadt in nicht-integrierte Lagen

- Dynamik im Einzelhandel hält an

- Rückgang inhabergeführter Einzelhandel

- Leerstände auch in Hauptgeschäftslagen

- Banalisierung des Angebots

- Versuche immer mehr Sortimente als nicht zentrenrelevant zu deklarieren

 

Auf Nachfrage informiert Herr Ehrmann, dass die Verwaltung keine Kontrollen, direkt vor Ort, über zentrenrelevante Sortimente ausübt; da das entsprechende Personal fehlen würde. Dahingehend werde jedoch die Verwaltung bzw. die Bauordnungsabteilung über Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern entsprechend informiert.

 

Handlungsempfehlungen

- Bildung von Ankerstädten mit attraktivem Orts- und Stadtbild

Bezüglich attraktivem Orts- und Stadtbild habe die Stadt Zweibrücken in jüngere Zeit einiges getan bzw. investiert z.B. „Stadt am Wasser“, Ausbau Fußgängerzone, Ausbau Alexanderplatz u.a. Auch befinde man sich in einem neuen Förderprogramm um auch den Einzelhandel in der Innenstadt zu attraktiveren.

- Vorteile des örtlichen Einzelhandels ausbauen

- Online-Strategien für den stationären Einzelhandels

- Schutz des stationären Einzelhandels durch Einzelhandelskonzepte

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen:

 

Vorgaben und Rahmenbedingungen

BauGB (Baugesetzbuch), BauNVO (Baunutzungsverordnung); Regional- und Landesplanung (LEP IV (=Landesentwicklungsprogramm IV) ROP Westpfalz (Regionaler Raumordnungsplan))

 

Die Vorgaben der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd), als oberste Planungsbehörde, z.B. Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Einhaltung der Ziele der Raumordnung, bei Vergrößerung der Randsortimente ein Zielabweichungsverfahren oder Nahelegung von Aufstellung von Bebauungsplänen sowie Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes, seien bindend.

Das bisherige Einzelhandelskonzept zum „Sonderstandort Wilkstraße“ definiere, dass ein großflächiger nicht zentralrelevanter Einzelhandel zulässig sei. Der zentralrelevante Einzelhandel sei ein Tabubereich und somit seien zurzeit die nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente auszuschließen bzw. sind keine Erweiterungen zulässig. Diese seien u.a. Themen die weiter beraten werden müssten. Desweiteren seien nur Randsortimente mit Bezug auf Kernsortiment zulässig. Auch eine Neuaufstellung von Bebauungsplänen seien von der SGD Süd empfohlen worden. Weitere sonstige Vorgaben seien die Definition von Kernsortimente, Randsortimente, Verkaufsfläche. Auch zählen Verkehrsgutachten zu den entsprechenden Vorgaben. Der Begriff „zentraler Versorgungsbereich“ sei ein räumlich abgrenzbarer, schützenswerter Bereich (hier in Zweibrücken: Fußgängerzone, Alexanderplatz und Hallplatz). Dies resultiere aus der mitteleuropäischen Entwicklung der Städte als Handelszentrum „in der Mitte“ der Stadt. Der zentrale Versorgungsbereich setze eine integrierte Lage voraus und hat eine über den unmittelbaren Nahbereich eine hinausgehende Versorgungsfunktion. Die Stadt Zweibrücken sei ein so genanntes Mittelzentrum. Das Mittelzentrum habe u.a. die Funktion das Umland mit zu „versorgen“. Diese Zentren seien in der Regel multifunktional d.h. hier seien auch Verwaltung, verschiedene Dienstleistern u.v.m. angesiedelt. Hier solle man sich auch die bisherige Entwicklung ansehen, d.h. die demografische Entwicklung der Städte soll mit berücksichtigt werden. Herr Ehrmann betont, dass das Einzelhandelskonzept eine städtebauliche Planung sei, das würde bedeuten, dass auch städtebauliche Aspekte mit betrachtet werden müssen. Die funktionalen Kriterien des zentralen Versorgungsbereiches seien u.a. der Einzelhandelsbesatz und –dichte, die Passantenfrequenz, die Kundenorientierung der Anbieter, die Multifunktionalität der Nutzungen sowie die städtebauliche Kriterien wie z.B. Bebauungsstruktur, Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur, Barrieren (z.B. Straßen, Bahnlinien), die Gestaltung des öffentlichen Raumes (Pflasterung, Begrünung u.a.) sowie auch die eigentliche Ladengestaltung und Präsentation der jeweiligen Händler.

 

 

Die Anregungen der Fraktionen zur Abgrenzung der Innenstadt von 2015:

 

Die Anregungen der Fraktionen des Zweibrücker Stadtrates werden jeweils einzeln in der Präsentation veranschaulicht und in Stichworten zusammengefasst:

 

SPD Fraktion

 

- Erweiterung Innenstadt:

 

- ehemalige Parkbrauerei

- ehemaliges Raiffeisengelände

- ehemalige Feuerwache

- Bereich Kreuzberg (Bleicherstraße/Landauer Straße)

 

 

 

CDU Fraktion

 

- Kernzone:

 

- Erweiterung Poststraße bis Schuhhaus Noll

- Einbeziehung Sonnengasse

- Fruchtmarkstraße, nicht einseitig wie jetzt, sondern

  beidseitig bis Ecke Kaiserstraße

- Lammstraße, wie Fruchtmarkstraße

- Schloßplatz als zentraler Platz über Gutenbergstraße

   und Rosengartenstraße zur FGZ (FGZ = Fußgängerzone)

 

 

- Ergänzungszone:

 

- Parkplatzgelände mit Herzogstraße als Verlängerung

   zum Hallplatz und FGZ

- Im Westen bis zur Fruchtschuppen-/Luitpoldstraße

- Alte Ixheimer Straße, beidseitig, sowie Maxstraße bis Ecke Gymnasiumstraße, beidseitig, und  

  Landauer Straße bis Bleicherstraße, beidseitig

- Westpfalzhalle und Helmholtz-Gymnasium ausklammern, jedoch „Alte Feuerwache“ in   

  Ergänzungslage aufnehmen

- Einbeziehung mit eingenständigen Status des „Hilgard-Zentrums“

 

Grüne Liste

 

- Zweibrücker Liste

 

- Überprüfung des Bereiches „Innenstadt“

- Streichung der Sortimente Glas, Porzellan, Feinkeramik, Hausrat, Waffen und Erotikartikel aus  

  der Liste der innenstadtrelevanten Sortimente

- Aufnahme der Sortimente Fahrräder, Antiquitäten, Tapeten, Reitbedarf in die Innenstadt-Liste

- Diskussion über die Zuordnung von Elektrogroßgeräten und Fernsehern, Computern etc. (weiße

  und braune Ware)

 

FWG

 

- Tendenz ähnlich Stellungnahme CDU

 

FPD

 

- Innenstadtbereich

 

- Erweiterung bis zur Bahnlinie und zum Schwarzbach

 

 

 

 

Fragen für die Zukunft und weiteres Vorgehen:

 

Wie soll die Innenstadt von Zweibrücken in Zukunft aussehen?

 

Herr Ehrmann ist der Meinung, dass die Stadt Zweibrücken einen Vorteil gegenüber anderen Kommunen habe, der darin begründet liegt, dass man sich als Stadt (wie auch andere hier liegende Gebietskörperschaften) schon seit über 20 Jahren Gedanken über Innenstadtentwicklung mache. Dies sei u.a. dem Aspekt Thema „City-Outlet-Center“ geschuldet.

 

Das weiteres Vorgehen sehe wie folgt aus: Das Einzelhandelskonzept sei, auch aufgrund der anstehenden Änderungserfordernisse, fortzuschreiben. Desweiteren möchte sich die Stadt für das neue Projekt „Innenstadt/Stadtzentrum“ bewerben. Die Verwaltung werde dies demnächst den politischen Gremien vorstellen. Auch werden die Bebauungspläne BH 32 „Möbel Martin“ und BH 20 „Wilkstraße“ nach der Durchführung von Raumordnungsverfahren weitergeführt. Gegebenenfalls seien Änderungen bzw. Aufstellung von weiteren Bebauungsplänen zur Einzelhandelssteuerung notwendig. 

 

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Gries möchte sich im Namen der SPD-Fraktion für die umfangreiche Präsentation bedanken. Man werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Hinsichtlich der im Beschlussvorschlag formulierten Nebensatzes „vorbehaltlich der Entscheidung des Haupt- und Personalausschusses“ möchte er wissen, wie dies zu verstehen sei.

 

Herr Ehrmann antwortet, dass die Formulierung lediglich die Auftragshöhe mit berücksichtige. Falls ein entsprechendes Angebot über die Summe von 50.000,-- € hinausgehe, wäre der Haupt- und Personalausschuss für die Auftragsvergabe zuständig. Man gehe aber momentan von einer geringeren Auftragssumme aus.

 

Ausschussmitglied Schneider ist der Meinung, dass dies eine gut gelungene und nachvollziehbare Präsentation gewesen sei. Er weist darauf hin, man könne sich die Internetseite der Nachbarkommune Kreisstadt Homburg mal ansehen. Dort wäre man, auch mit dem Thema „Online-Handel“ sehr weit fortgeschritten. Dort gebe es schon gewisse „Plattformen“ in denen man Dinge einstellen könnte. Auch da könne man ebenso Unterstützung leisten. Er weist zudem auch darauf hin, dass es auch so mancher Grundstücksbesitzer gegeben habe, der Grundstücke blockiert hätte. Auch solle man mit der Sortimentsliste sehr vorsichtig umgehen d.h. man solle diese möglichst weit reduzieren. Denn der Online-Handel würde nicht an der Innenstadtgrenze halt machen. Von daher sei er der Meinung, man solle sich diesbezüglich ganz „neu aufstellen“. Er bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich und findet, dass die Verwaltung eine gute Dokumentation erstellt habe.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann schließt sich dem Dank von Ausschussmitglied Schneider an und bemerkt, dass durch diese Präsentation es gelungen sei, die Komplexität dieses Themas aufzuzeigen. Das Einzelhandelskonzept mit der Sortimentsliste sei nichts, was man nebenbei abarbeiten könne. Da der Einzelhandel eine hohe Dynamik entwickelt habe und weiter entwickeln werde, sei das Ganze noch komplexer anzusehen. Man wisse gar nicht was in 5 – 10 Jahren sein werde. Er ist der Meinung, dass man künftig einen anderen Ansatz finden werden müsse. Er habe den Eindruck, dass man in der Vergangenheit versucht habe „das zu retten was zu retten ist“. Man habe versucht einen gewissen Schutz für die Innenstadtsortimente aufzubauen und diese in eine Liste aufzunehmen. Das wäre zum damaligen Zeitpunkt eine Idee gewesen. Diese Umsetzung dieser Idee reiche aber heute nicht mehr aus. Man müsse vom Ende her anfangen zu denken und sich fragen „wo wollen wir eigentlich hin?“. Es gehe darum eine Entwicklung voranzutreiben anstatt zurückzugehen.

 

Ausschussmitglied Cleemann schließt sich der Meinung von Ausschussmitglied Dr. Pohlmann an. Sie betont, dass die Frage „Wie soll die Innenstadt in Zukunft aussehen“ ein ganz wichtiger Aspekt sei. Diese müsse man gemeinsam beantworten. Viele Kommunen hätten ähnliche Probleme. Unter Berücksichtigung des rasanten Fortschritts des Handels, auch im Hinblick auf den digitalen Handel, müsse man Antworten finden. Fragen wie z.B. „Wie könne man den Handel unterstützen?“ müssen auch mitberücksichtigt werden. Die CDU-Fraktion werde hinsichtlich des Themas „Einzelhandelskonzept“ auch eine Klausurtagung abhalten. Man könne sich auch eine fraktionsübergreifende Tagung vorstellen, um gemeinsam Wege und Lösungen zu finden, weil es auch wichtig sei, für die Entwicklung der Stadt Zweibrücken.

 

Ausschussmitglied Kaiser findet den Vorschlag der fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit für sehr wichtig. Sie ist zudem der Meinung, dass nicht nur die politischen Entscheidungsträger in die Pflicht genommen werden sollen, sondern auch der Einzelhandel an sich. Man solle auch die Meinungen der Händler in den Entwicklungsprozess mit einfließen lassen. Sie bittet in diesem Zusammenhang darum, dass die Händler, das „Citymanagement“ u.a. mit befragt werden sollen.

 

Der Vorsitzende informiert, dass hierzu Befragungen schon angedacht seien. Die Firma Junker und Kruse die bei einer Zustimmung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes dann beauftragt werden würde, hätte diese Befragungen im Portfolio.

 

Ausschussmitglied Kaiser bedankt sich bei der Verwaltung für die gründliche Arbeit.

 

Ausschussmitglied Dettweiler dankt ebenfalls der Verwaltung für die erarbeitete Präsentation. Er unterstreicht, dass man das Rad der Zeit nicht zurückdrehen könne. Vor ca. 10 Jahren hätte eine völlig andere Situation hinsichtlich des Einzelhandels vorgelegen. Damals sei man der Meinung gewesen, man müsse die Innenstadt stärken. Momentan sei es jedem klar, dass man das Einzelhandelskonzept benötige bzw. dass dies zwingend notwendig sei. Das beabsichtigte   zu beauftragende Büro Junker und Kruse müsse zunächst gehört und man aus dem deutschlandweiten Erfahrungspotential der Firma profitieren. Der Onlinehandel werde weiter ansteigen auch weil jeder, auch die Anwesenden, daran teilnehmen.

 

Ausschussmitglied Gries regt an, dass ein moderiertes fraktionsübergreifendes Gespräch unter Hinzunahme einer „außenstehehenden“ Person geführt werden könnte.

 

Ausschussmitglied Nunold schließt sich dem Lob an die Verwaltung an und möchte hinzufügen, dass auch die Zweibrücker Immobilenbesitzer mit hinzugezogen werden sollten, die, nach seiner Meinung, zu hohe Mieten an interessierten Geschäftsmietern der Innenstadt verlangen würden. Die Immobilienbesitzer könnten z.B. ein Angebot für leerstehende Läden an Interessenten unterbreiten.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass man nun viele interessante Vorschläge erhalten habe. Diese würden in den kommenden Dialog mitgenommen. Heute seien lediglich die Grundinformationen kommuniziert worden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  e i n s t i m m i g  folgenden   

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61